Informationen zur Reintegration vor der Ausreise


Informationen zur Reintegration vor der Ausreise

Anerkennung von Qualifikationen, Kontaktaufnahme Botschaft, Ausreiseerklärung, Steuerrückerstattung, Aufhebung von Verträgen, Renten, Reise- und Transportkostenzuschüsse, Vorbereitung zur Berufsintegration

Anerkennung von Qualifikationen und Diplomen

Die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Hochschulabschlüssen im Heimatland ist eine Frage der rechtlichen Regelungen der dortigen behördlichen Zuständigkeiten. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig zu erkundigen, wie die Modalitäten und rechtlichen Fragen der Anerkennung zu Hause geregelt sind.

Informationen zu den Anlaufstellen in den einzelnen Ländern finden Sie hier. Außerdem können Sie sich für genauere Informationen an Ihre Botschaft wenden.

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine Äquivalenzbescheinigung zu erhalten. Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise.

Für Ausländer, welche in Deutschland Qualifikationen erworben haben, kann die ZAB eine sogenannte Äquivalenzbescheinigung ausstellen. Darin wird der deutsche Abschluss dargestellt und einem der im Heimatland üblichen Abschlüsse oder Abschlussebenen zugeordnet. Das Erstellen dieser Äquivalenzbescheinigung ist kostenlos.

Für die Ausstellung der Äquivalenzbescheinigung müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Den von Hochschulen ausgestellten Zeugnissen, Diplomurkunden usw. muss ein sogenanntes Diploma Supplement beigefügt sein bzw. eine Erklärung der Hochschule, warum ein Diploma Supplement zur Zeit nicht ausgefertigt wird. Ein Diploma Supplement ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Informationen. Es soll künftig den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Information beigefügt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, schicken Sie die Unterlagen – am besten nach telefonischer Absprache – an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

– Büro Bonn –
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Postfach 2240
53012 Bonn

Tel.: (0228) 501-0
Fax: (0228) 501 777
E-Mail: zab@kmk.org

– Büro Berlin –

Markgrafenstr. 37
10117 Berlin
(Wissenschaftsforum am Gendarmenmarkt)

Tel.: (030) 25418-400
Fax: (030) 25418-450

Die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen finden Sie im Internet unter: http://www.kmk.org/zab/home.htm

Institutionen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in einzelnen Ländern

Um sich nach den Anerkennungsmodalitäten von deutschen Qualifikationen im Heimatland zu erkundigen, können Sie sich an die entsprechenden Stellen dort wenden. Die nachfolgende Liste wurde von der UNESCO zusammengestellt.

Sie finden sie mit konkreten Informationen zur Funktion der einzelnen Stellen im Internet unter http://www.unesco.org/education/educprog/am/world/

Land Institution Adresse Öffnungszeiten
für Asien zuständig Principal Regional Office in Asia and the Pacific (PROAP) Prakanong Post Office Box 967
Bangkok 10110, Thailand
Tel.: 66-2-391 0880
Fax: 66-2-391 0866
 
für Afrika zuständig Conseil africain et malgache pour l'enseignement supérieur (C.A.M.E.S.) B.P. 134 Ouagadougou
01 Burkina Faso
Tel.: 22-6-306 661 / 307 171
Fax: 22-6-307 213
 
Bureau Régional d'éducation pour l'Afrique (BREDA) 12, avenue Roume,
B.P. 3311,
Dakar, Senegal
Tel.: 22-1-23 5082
Fax: 22-1-23 8393
 
Europaweit UNESCO European Centre for Higher Education / UNESCO (Centre européen de pour l'enseignement supérieur - CEPES) 39 Stirbei Voda,
RO-70732 Bucharest, Romania
Tel.: 40-1-313 0829 / 315 9956
Fax: 40-1-312 3567
cepes@cepes.ro
http://www.cepes.ro
Arbeitszeit
8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
10.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch
13.00 bis 16.00 Uhr
China The Office of the Academic Degrees Committee of the State Council (The Office of the ADCSC) Office of the Academic Degrees Committee
#37 Damucang,
Xidan 100816, Beijing
Tel.: 86-10-6021964
Fax: 865-10-6021964
Montag bis Samstag
8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
Indien Association of Indian Universities (AIU) AIU House,
16 Kotla Marg,
New Delhi 110002
Tel.: 91-11-323 2305, 323 2429,
Fax: 91-11-323 6105
info@aiuweb.org
www.aiuweb.org
Montag bis Freitag
9.00 bis 17.30 Uhr
University Grants Commission (UGC) Bahadur Shah Zafar Marg,
New Delhi, 110 002
Tel.: 91-11-323 2701
Chairperson: 91-11-323 7143, 91-323 9337
Vice Chairperson: 91-11-323 2210
Secretary: 91-11-323-8849
Fax Chairperson: 91-11-323-6288
Fax Vice Chairman: 91-11-323 1797
Fax Secretary: 91-11-323 2783
Montag bis Freitag
9.00 bis 17.30 Uhr
Indonesien Directorate of Private Higher Education (Direktorat Ferguruan Tinggi Swasta) Directorate General of Higher Education, Department of Education and Culture
Jln. Raya Jenedral Sudirman
Pintu I Satu,
Senayan, Tromolpos 190
Jakarta 10002, Indonesia
Tel.: 62-21- 573 1903
Fax: 62-21- 573 1903
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
8.00-17.00 Uhr
Directorate of Academic Affairs (Direktorat Pembinaan Sarana Akademis) Directorate General of Higher Education, Department of Education and Culture
Jalan Pintu Satu, Senayan,
Jakarta 10270, Indonesia
Tel.: 62-21-581 903
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 15.00 Uhr
Freitag
8.00-11.30 Uhr
Serbien und Montenegro Federal Administration for International Scientific, Educational, Cultural and Technical Cooperation (Unit for International Recognition of Diplomas) (Savezni zavod za medjunarodnu naucnu, prosvetno-kulturnu i tehnicku saradnju (referat za medjunarodno priznavanje diploma) Kosancicev venac 29,
Post. fah. 384
1000 Beograd, Yugoslavia
Tel.: 38-11-625 955 /ext. 50
Fax: 38-11-629.785
Montag bis Freitag
7.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
7.30 bis 17.30 Uhr
Laos Ministry of Education and Sports Ministry of Education and Sports,
B.P. 67 - Vientiane,
Lao People’s Democratic Republic
Tel.: 856-21-6000
Fax: 856-21-6007 / 2108
 
Malaysia Ministry of Education Minister of Education
Panas 7 Block ‘J’
Pusat Bandar Damansara
50604 Kuala Lumpur
Tel.: 60-3-255 6812
Fax: 60-3-255 5305
 
Mongolei National University of Mongolia (Mongol Ulsun Undesnii Ikh surguuli) P.O. Branch 46-337,
Ulaanabaatar, Mongolia
Tel.: 976-1-320 159
Fax: 976-1-324 385
Montag bis Freitag
8.30 bis 17.30 Uhr
Technical University of Mongolia (Technikiin Ikh surguul) P.O. Branch 46/520,
Technical University of Mongolia,
Ulaanbaatar-210646, Mongolia
Tel.: 976-3-24121 / 24709
Montag bis Freitag
8.30 bis 17.30 Uhr
Philippinen Commission on Higher Education (CHED) 5th Floor, DAP Bldg,
Pasig City, Philippines
Tel.: 63-2-633 1980 / 633 1926
Fax: 63-2-636 1690 / 637 3571 / 635 5829 / 633 1980
ched@mnl.Sequel.net
chedmdv@mnl.sequel.net
Montag bis Freitag
8.00 bis 17.00 Uhr
Thailand Bureau of Higher Education Standards (Academic Affairs Division) 328 Si Ayutthaya Rd.,
Bangkok 10400
Tel.: 66-2-245 5507 / 245 6092
Fax: 66-2-245 8925 / 245 8930
Montag bis Freitag
8.00 bis 16.00 Uhr
Sambia The Permanent Secretary, Ministry of Higher Education, Science and Technology P.O. Box 50464,
Lusaka, Zambia
 
The Copperbelt University P.O. Box 21692,
Kitwe, Sambia
Tel.: 260-222 066 / 222 194
Fax: 260-222 469
 
Simbabwe University of Zimbabwe P.O. Box MP 167,
Mount Pleasant, Harare
Tel.: 263-4-303211
 
Südafrika South African Qualifications Authority (SAQA) Private Bag X06
Waterkloof 0145
Pretoria
Tel.: 27-12-346 9105
 
Vietnam Higher Education Department, Ministry of Education and Training (Vu Dai hoc, Bo Giao duc va Dao tao ) S.R. Vietnam, Hanoi,
49 Dai Co Viet Street,
Higher Education Department,
Ministry of Education and Training
Tel.: 84-4-25 5440
Fax: 84-4-25 9205
Montag bis Freitag
8.00 bis 16.30 Uhr

Kontaktaufnahme zur Heimatbotschaft

Botschaften sind in erster Linie dafür zuständig, die Beziehungen zwischen dem Heimatland und dem Gastland zu pflegen. Der Botschafter ist der Vertreter des Heimatlandes und damit dessen höchster Repräsentant. Er vertritt die Interessen des Heimatlandes im Gastland.

Botschaften bieten aber auch Serviceleistungen für Angehörige des eigenen Landes an. So ist die Konsularabteilung für Pass- und Visa-Angelegenheiten zuständig. Die Botschaften verfügen auch über eine Rechtsabteilung, die mit Rat und Beistand zur Seite steht. Darüber hinaus führen viele Botschaften Beurkundungen und Beglaubigungen aus. Welche Serviceleistungen Ihre Botschaft konkret anbietet, erfragen Sie am besten in der Botschaft selbst. An dieser Stelle finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der Botschaften.

Für weitergehende Informationen zur Botschaft Ihres Landes folgen Sie einfach dem entsprechenden Link. Wenn an dieser Stelle kein Link ausgewiesen ist, erkundigen Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über weiterführende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Außerdem finden Sie Adressen weiterer diplomatischer Vertretungen Ihres Landes auf den Seiten des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/vertretungen/index_html

Land Kontakt Öffnungszeiten
Ägypten
www.egyptian-embassy.de
 Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Tel: 030-477 54 70
Fax: 030-477 10 49
Mo. - Fr. 09.00-16.00 Uhr
Eysseneckstraße 34
60322 Frankfurt am Main
Tel: 0 69-9 55 13 40
Fax: 0 69-5 97 21 31
Mo. - Fr. 09.30 - 12.00, 14.00 - 15.00 Uhr (nur Abholung Visa)
Angola
http://www.botschaftangola.de
Wallstraße 58
10179 Berlin
Tel.: (030) 24 08 97 0
Fax: (030) 24 08 97-12
botschaft@botschaftangola.de
Montag bis Freitag
09.00 bis 16.00 Uhr
Konsularangelegenheiten:
09.00 bis 12.00 Uhr
Bosnien und Herzegowina Ibsenstraße 14
10439 Berlin
Tel.: (030) 81 47 12 10
Fax: (030) 81 47 12 11
Konsularabteilung: (030) 81 47 12 34 / 35
Montag bis Freitag
09.00 bis 17.00 Uhr
Konsularabteilung:
09.00 bis 14.00 Uhr
Botswana Avenue de Tervuren, 169
1150 Brüssel, Belgien
Tel.: 32-2-735 2070 / 735 6110
Fax: 32-2-735 6318
embasofbotswana@yahoo.co.uk
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 14.15 bis 17.00 Uhr
China
http://www.china-botschaft.de
Märkisches Ufer 54,
10179 Berlin
Tel.: (030) 2 75 88 - 0
Fax: (030) 2 75 88 22 1
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.30 und 14.30 bis 18.00 Uhr
Konsularangelegenheiten:
09.00 bis 12.00 Uhr
Visastelle:
09.00 bis 12.00 Uhr
Indien
http://www.indianembassy.de
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin
Tel.: (030) 25 79 5-0
Fax: (030) 25 79 5-102
commercial@indianembassy.de
Abteilungen:
Baunscheidtstraße 7
53113 Bonn
Konsularabteilung:
Tel.: (0228) 540 5131 / 5133,
Fax. (0228) 233 292
Kultur-, Informations-, Wissenschaftsabteilung:
Tel.: (0228) 540 5146 / 7149
Fax: (0228) 540 5153
Eisenbahnabteilung:
Tel.: (0228) 540 5150
Fax: (0228) 236 852
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 13.30 bis 17.30 Uhr
Konsularangelegenheiten:
09.30 bis 12.30 Uhr
Indonesien Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Tel.: (030) 47 80 70
Fax: (030) 44 73 71 42
info.kbre@berlin.de
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Jemen
http://www.botschaft-jemen.de/
Rheinbabenallee 18
14199 Berlin
Tel.: (030) 89 73 05-0
Fax: (030) 89 73 05-62
botschaft-jemen@freenet.de
Konsularabteilung:
Tel.: (030) 83 22 59-01/02
Fax: (030) 83 22 59-03
Montag bis Freitag
08.30 bis 16.00 Uhr
Jordanien
www.jordanembassy.de
Heerstraße 201
13595 Berlin
Tel: 030-36 99 60 51
030-36 99 60 43 - Visaabteilung
030-36 99 60 48 - Pass/Legalisationen
Fax: 030-36 99 60-11
jordan@jordanembassy.de
Mo. - Fr. 09.00-15.00 Uhr
An der Ringkirche 6
65197 Wiesbaden
Tel: (49) 0611-45 0773
Fax: (49) 0611-45 077 750
Mo. - Do. 10.00 - 13.00 Uhr
Neuer Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Tel: (49) 0211-13 80 602
Fax: (49) 0211-32 36 830
Mo. - Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Andreastr. 1
30159 Hannover
Tel: (49) 0511-32 12 18
Fax: (49) 0511-32 15 38
Mo-Fr 11.00-13.00, 15.00-17.00, Sa 11.00-14.00 Uhr 
Barerstr. 37
80799 München
Tel: (49) 089-28 29 53
Fax: (49) 089-23 17 10 55
Mo. - Fr. 10.00 - 13.00 Uhr
Jugoslawien Taubertstraße 18
14193 Berlin
Tel.: (030) 8 95 77 00
Fax: (030) 82 5 22 06
Botschjugo@knuut.de
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch auch 15.00 bis 18.00 Uhr
Kambodscha Benjamin-Vogelsdorff-Straße 2
13187 Berlin
Tel.: (030) 48 63 79 01
Fax: (030) 48 63 79 73
Konsularabteilung:
Tel.: (030) 48 63 79 72
rec-berlin@t-online.de
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Laos Bismarckallee 2 a
14193 Berlin
Tel.: (030) 89 06 06 47
Fax: (030) 89 06 06 48
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Malaysia Klingelhöferstraße 6
10785 Berlin
Tel.: (030) 8 85 74 90
Fax: (030) 88 57 49 50
mwberlin@compuserve.com
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Mongolei Gotlandstraße 12
10439 Berlin
Tel. (030) 44 73 51 22 / 4 46 93 20
Fax (030) 44 69 32 1
mongolbot@aol.com
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.30 Uhr
Konsularangelegenheiten:
Mo, Di, Do
08.00 bis 12.00 Uhr
Mosambik Stromstraße 47
10551 Berlin
Tel.: (030) 39 87 65 00
Fax: (030) 39 87 65 03
emoza@aol.com
Montag bis Freitag
09.30 bis 12.30 Uhr
Namibia
http://www.namibia-botschaft.de/
Wichmannstraße 5, 2. Stock
10787 Berlin
Tel.: (030) 25 40 95-0
Fax: (030) 25 40 95 55
namibiaberlin@aol.com
namibia.commerce.germany@t-online.de
 
Philippinen Uhlandstraße 97
10715 Berlin
Tel.: (030) 8 64 95 00
Fax: (030) 8 73 25 51
berlinpe@t-online.de
Konsularabteilung:
Tel. (030) 86 49 50 23
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Konsularabteilung:
09.00 bis 13.00 Uhr
Außenstelle der Botschaft der Philippinen
Maximilianstraße 28 b
53111 Bonn
Tel.: (0228) 26 79 91 1 / 26 79 90
Fax: (0228) 22 19 68
philembassy@compuserve.com
 
Sambia Axel-Springer-Straße 54°
10117 Berlin
Tel.: (030) 206 29 40
Fax: (030) 206 29 419
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 14 bis 16 Uhr
Simbabwe Kommandantenstraße 80/Leipziger Straße
10117 Berlin
Tel.: (030) 2 06 22 63
Fax: (030) 2 04 55 062
Montag bis Freitag
09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 16.30 Uhr
Südafrika
http://www.suedafrika.org
Friedrichstraße 60
10117 Berlin-Mitte
Tel.: (030) 22 07 30
Fax :(030) 22 07 32 08
Notfälle: (0171) 364 2679
Politische Abteilung: botschaft@suedafrika.org
Presseabteilung: media@suedafrika.org
Konsularabteilung: konsular@suedafrika.org
Militärabteilung: verteidigung@suedafrika.org
Wirtschaftsabteilung: wirtschaft@suedafrika.org
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.45 und 13.30 bis 16.30 Uhr
Konsularangelegenheiten:
09.00 bis 12.00 Uhr
Syrien Rauchstraße 25
10787 Berlin,
Tel.: 030-50 17 70
Fax: 030-50 17 73 11
Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr (Visaabteilung)
Brooktor 11
20457 Hamburg
Tel. 040-32 18 61
Fax: 040-32 70 86
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr
Thailand
http://www.thaiembassy.de/
Lepsiusstraße 64-66
12163 Berlin
Tel.: (030) 79 48 10
Fax: (030) 79 48 15 11
thaiber@snafu.de
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr
Konsularabteilung:
09.00 bis 13.00 und 14.30 bis 17.00 Uhr
Vietnam Elsenstraße 3
12435 Berlin-Treptow
Tel.: (030) 53 63 01 08
Fax: (030) 53 63 02 00
DSQVN@t-online.de
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr

Abmeldung und Ausreise

Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland auf längere Sicht zurückkehren möchten, müssen Sie sich formal von Ihrer Stadt in Deutschland abmelden. Diese Prozedur kommt einem Wohnortwechsel gleich.

Diese Abmeldung erfolgt bei der für Sie zuständigen Meldestelle des Einwohnermeldeamtes Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie ein Formular für die An- und Abmeldung. Vergessen sie nicht, Ihren eigenen Reisepass und den Ihrer Familienangehörigen mitzubringen.

Nutzen Sie http://www.meinestadt.de, um das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt zu finden.

Wenn Ihre Aufenthaltsfrist in Deutschland abgelaufen ist und Sie zur Rückkehr aufgefordert werden, müssen Sie sich mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Dort geben Sie Ihr Flugticket und Ihren Pass ab und erhalten im Gegenzug eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung. Die Ausländerbehörde hinterlegt zum Abflugtermin Ihren Pass und das Ticket am Flughafen.

Mit der Grenzübertrittsbescheinigung weisen Sie dem Bundesgrenzschutz am Flughafen nach, dass Sie sich trotz Ablauf der Aufenthaltsfrist noch ordnungsgemäß im Land aufgehalten haben und nun Deutschland ordnungsgemäß verlassen können.

Steuerrückerstattung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, wissen Sie sicherlich, dass nach Ihrer Steuererklärung mitunter eine Steuerrückerstattung ausgezahlt wird. Auch wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren, müssen Sie für den letzten Arbeitszeitraum eine Steuererklärung abgeben und erhalten unter Umständen eine Steuerrückerstattung.

Die Unterlagen zur Steuererklärung geben Sie wie gewohnt im zuständigen Finanzamt ab. Zusätzlich müssen sie bei der bevorstehenden Ausreise die polizeiliche Abmeldung und ein Schreiben mit Angaben zum Zeitpunkt der Heimreise, abgeben.

Die Rückerstattung erfolgt im nächsten Jahr. Da Sie sich sicherlich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Heimat befinden, können Sie eine stellvertretende Person bevollmächtigen, die Steuerrückerstattung in Empfang zu nehmen. Dafür braucht diese Person eine durch Sie unterzeichnete Empfangsbevollmächtigung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Das Geld wird dann an diese Person ausgezahlt.

Checkliste – Aufhebung von Verträgen

Sicherlich haben Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland Verträge abgeschlossen, die jetzt aufgelöst werden müssen. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen.

Wohnung

alter Mietvertrag

Kündigen Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten. Die Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag vor Ablauf der Frist kündigen, müssen Sie selbst für einen Nachmieter sorgen.

Kaution

Falls Sie eine Mietkaution gezahlt haben, regeln Sie mit die Rückzahlung mit Ihrem Vermieter. Dieser muss die Kaution mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.

Übergabe der Wohnung / Renovierung

Sprechen Sie mit dem Vermieter Renovierungsarbeiten ab, die Sie erledigen müssen. Erfolgte Renovierungen lassen Sie sich am besten schriftlich im Übergabeprotokoll bestätigen. In der Regel zählen zu den Schönheitsreparaturen nur die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten.

Wenn Sie nicht alle Möbel, wie beispielsweise Einbauküchen und Gardinenstangen, beim Auszug mitnehmen können, besteht die Möglichkeit, mit dem Vermieter oder Nachmieter über eine Übernahme der Gegenstände zu einem angemessenen Preis zu reden.

Sperrmüll

Keller, Böden und Garagen müssen entrümpelt sein. Erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung nach dem nächsten Sperrmülltermin oder bestellen Sie selbst einen Container.

Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Müllabfuhr)

Das Vertragsverhältnis mit dem örtlichen Energieversorgermuss beendet werden. Der Anschluss muss nach Ablesen des Zählerstandes abgemeldet abgelesen.

Unter http://www.strom-magazin.de/anbieter.phtml finden Sie eine Linkliste mit Energieversorgungsunternehmen mit entsprechenden Adressen und Telefonnummern.

Auch bei Beendigung des Vertrages mit dem Gaslieferanten muss der Anschluss abgemeldet und der Zählerstand abgelesen werden.

Eine Linkliste zu den Gasversorgern Deutschlands mit den Adressen und Telefonnummern finden Sie unter http://www.erdgasruf.de

Bei Abmeldung der Wasserversorgung muss auch der Wasserzähler abgelesen werden. Der Ansprechpartner kann entweder der Vermieter oder direkt der örtliche Versorger sein, je nach dem, wem sie Ihre bisherigen Zahlungen überwiesen haben.

Die Wasserversorger finden Sie unter http://suche.wasser.de

Auch bei der Abmeldung der Fernwärmemüssen Sie sich entweder an den Vermieter oder direkt an den örtlichen Versorger wenden, je nach bisheriger Zahlungsvereinbarungen.

Eine Auswahl von Versorgungsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. finden sie unter http://www.agfw.de/mitglieder/mg_search.shtml

Falls die Kosten für die Müllabfuhrnicht in den Nebenkosten enthalten sind, müssen Sie sich abmelden und gegebenenfalls eine Endabrechnung machen.

Insgesamt ist wichtig, die Zähler am letzten Tag des Mietvertrages abzulesen und sich die Ergebnisse zu notieren.

Kabelfernsehen

Wenn Ihre Kabelgebühren nicht in Ihren Miet-Nebenkosten enthalten sind, sondern gesonderte Verträge mit der deutschen Telekom oder anderen Betreiberfirmen bestehen, müssen Sie sich dort entsprechend abmelden.

Behörden

Einwohnermeldeamt

Wie bereits unter 1.3 angesprochen, müssen Sie sich bei Ihrem Einwohnermeldeamt abmelden. Alle nötigen Formulare erhalten Sie auf dem Amt.

Finanzamt

Mit der Steuererklärung erfährt das Finanzamt von Ihrer Ausreise. Trotzdem ist es nicht falsch, dem Finanzamt unter Angabe der Steuernummer schriftlich den Wohnortwechsel mitzuteilen.

Arbeitsamt

Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, teilen Sie Ihrem Arbeitsamt Ihre geplante Ausreise mit. Das Arbeitsamt wird Sie zu Fragen der Leistungszahlung und anderen Problemen gern informieren.

GEZ

Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale sind nur schriftlich möglich.

Die Formulare dazu können Sie sich im Internet herunterladen unter http://www.gez.de/umgezogen.html

BaFöG

Wenn Sie während Ihres Studiums Leistungen beziehen, müssen Sie sich auch hier abmelden. Wenden Sie sich mit Fragen an das zuständige BaFöG-Amt.

Banken und Sparkassen

Zum Löschen eines Kontos bei der Bank bestehen keine Kündigungsfristen. Bei einer Auflösung des Girokontos ist es jedoch empfehlenswert, das „alte Konto“ noch einige Zeit stehen zu lassen (ca. 4 Wochen), bis alle „Umstellungsmodalitäten“ wie Änderung der Einzugsermächtigung oder Benachrichtigung des Arbeitgebers abgeschlossen sind.

Kontoauflösungen sind in jeder Filiale der Bank möglich. Die folgenden Unterlagen müssen Sie mitbringen:

Kontoguthaben

Das eventuell vorhandene Kontoguthaben kann nach erfolgtem Kontoabschluss bar ausgezahlt werden. Gegebenenfalls kann ein Verrechnungsscheck zwecks Einreichung auf das neue Konto ausgehändigt werden. Auf eine Überweisung auf ein ausländisches Konto sollte verzichtet werden, da dann das Konto nicht sofort gelöscht werden kann.

Angaben zur Person

Die Angaben zur Person und auch die Kontounterlagen werden nicht sofort gelöscht. Nach etwa einem Jahr sind sie nicht mehr in der EDV ersichtlich, sonder nur noch auf Mikro-Fiche. Dort beträgt die Aufbewahrungsfrist 6 bis 10 Jahre.

Kündigung anderer Anlageformen

Fondssparpläne können jederzeit gekündigt werden. In der Regel muss der entsprechenden Fondsgesellschaft bis ca. 11 Uhr ein Verkaufsauftrag vorliegen, um den Verkauf der Anteile in die Wege zu leiten. Anschließend wird der Gegenwert auf das angegebene Konto des Kunden überwiesen.

Sparverträge wie Sparbriefe haben in der Regel Kündigungsfristen. Diese sollten eingehalten werden, damit kein Bonusverlust entsteht.

Bei Sparkonten gilt die entsprechende Kündigungsfrist, die in der Regel 3 Monate beträgt, d. h. monatlich können bis zu € 2.000 vorschussfrei verfügt werden. Ist der Auszahlungsbetrag größer als € 2.000 und wurde dieser vorher nicht gekündigt, werden Vorschusszinsen berechnet. Dieser Vorschusszins beträgt ¼ des jeweiligen Habenzinses.

Einzugsermächtigungen und Daueraufträge

Einzugsermächtigungen müssen bei den entsprechenden Stellen geändert werden und diese über die Löschung der Einzugsermächtigung informiert werden.

Daueraufträge werden automatisch bankseitig gelöscht.

Kontoauflösung durch Dritte

Eine Kontoauflösung ist nur in großen Ausnahmefällen gestattet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem Fall eine Ausnahmeregelung möglich ist. Ansonsten gehen Sie bitte immer davon aus, dass eine Kontoauflösung immer selbst vorgenommen werden muss!

Bei einer Kontoauflösung durch einen Dritten muss derjenige einen schriftlichen und im Original unterschriebenen Kontoauflösungsauftrag des Kontoinhabers vorlegen. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:

Der Dritte muss sich durch einen gültiger Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebestätigung legitimieren und die Kontoauflösung bzw. die Geldverwendung schriftlich quittieren.

Kontoauflösung vom Heimatland aus

Selbstverständlich kann eine Kontoauflösung auch vom Heimatland aus stattfinden. Dann muss ein vollständiger schriftlicher und im Original unterschriebener Auflösungsauftrag samt Hinweis, wohin das Guthaben überwiesen werden soll, einreicht werden.

Weiterführung des Kontos

Sie können Ihr Konto auch weiterhin in Deutschland bestehen lassen. Es kann dann von der Heimat aus per Internetbanking geführt werden. In der Regel sind jedoch per Internet Auslandüberweisungen nicht möglich. Überweisungen aus dem Aus- und Inland zugunsten des Kontos sind weiterhin möglich, ebenso Daueraufträge oder Lastschriften.

Post und Telefon

Nachsendeauftrag der deutschen Post

Wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren, haben Sie die Möglichkeit, über die Deutsche Post Ihre Briefe ins Ausland nachsenden zu lassen. Dieser Nachsendeauftrag besteht für ½ Jahr. Sie müssen dann den Differenzbetrag, der zwischen dem Briefversand in Deutschland (z. B. 56 Cent) und dem Versand ins Ausland (z. B. € 1,53) entsteht, nachzahlen (in diesem Fall 97 Cent). Pakete und Päckchen werden nicht durch die Post nachgesendet.

Formulare zur Beantragung eines Nachsendeauftrages erhalten Sie bei Ihrer Poststelle.

Informationen zum Nachsendeauftrag der Deutschen Post finden sie im Internet unter http://www.umzugservice.com/ 
Sie können auch die Auskunft der Post anrufen unter 01802 / 33 33 (6 ct. pro Anruf)

Postfach

Falls Sie bei Ihrer Post ein Postfach besitzen, vergessen Sie nicht, den Schlüssel abzugeben.

Telefon Festnetz

Auch Ihren Festnetzanschluss sollten Sie nicht vergessen, abzumelden. Dazu schicken Sie ein Fax an die Telekom oder begeben sich in ein Geschäft der Telekom (T-Punkt).

Den nächsten T-Punkt in Ihrer Nähe finden Sie können Sie im Internet suchen unter http://www.telekom.de

Es bestehen keine Kündigungsfristen, jedoch dauert die Bearbeitung etwa 6 bis 8 Arbeitstage.

Die letzte Telefonrechnung wird an die von Ihnen bei der Abmeldung angegebene Adresse gesandt. Eine direkte Sendung ins Ausland ist jedoch leider nicht möglich. Es empfiehlt sich also, bei der Abmeldung die Adresse von einem Bekannten dazulassen, der dann die Telefonrechnung an Sie ins Ausland weiterschickt. Andererseits besteht die Möglichkeit, die Telefonrechnung weiterhin an Ihre alte Adresse schicken zu lassen und diese danndurch den Nachsendeauftrag der Post weiterleiten zu lassen.

Telefon Mobilfunk

Mobilfunkverträge laufen in der Regel über eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn man nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Frist schriftlich beim Provider kündigt.

Es ist daher zu empfehlen, so früh wie nur irgendmöglich zu kündigen. So können Sie die Frist nicht verpassen und sind somit nicht ein weiteres Jahr gebunden. Die Kündigung können Sie beim Provider ggf. widerrufen.

Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben alle persönlichen Daten (Adresse, Mobilfunknummer und Kundennummer) an, denn nur dann kann Ihre Kündigung beim Provider bearbeitet werden. Alternativ können Sie auch unseren Vordruck dazu verwenden.

Um das Problem zu umgehen, empfiehlt sich die Nutzung eines Handys mit Prepaid-Karte. Das Guthaben der Karte wird entsprechend der Gesprächszeiten aufgebraucht und sie können danach eine neue Kate nutzen. Damit umgehen Sie eine Vertragsbindung, die sie nicht fristlos kündigen können.

Versicherungen

Bei der Kündigung von Versicherungen gibt es auch die Kündigungsfristen zu beachten. Diese liegen in der Regel bei 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungszeitraumes, also bei Jahresverträgen zum Versicherungsjahr, sonst nach 5 Jahren.

Wenn Sie mit einem amtlichen Schreiben nachweisen können, dass Sie das Land dauerhaft verlassen werden, können Sie die Versicherungen außerordentlich zum Ausreisetermin kündigen. Kosten fallen mit der Kündigung nicht an.

Diese Kündigung muss – genau eine ordentliche Kündigung – schriftlich erfolgen. Für die eigene Kontrolle empfiehlt es sich, den Kündigungsbrief per Einschreiben zu schicken. Weitere Unterlange werden nicht benötigt. Nur für den Fall, dass Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und diese kündigen, wird die Police zurückgefordert.

Wenn Sie sich schon im Heimatland aufhalten sollten, können  Sie  auch von dort aus eine schriftliche Kündigung vornehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, einer stellvertretenden Person eine Bevollmächtigung für die Kündigung auszustellen, damit diese dann die Kündigung vollzieht.

Die Versicherungsprämien werden nicht ausbezahlt, nur bei der Lebensversicherung werden die Rückkaufwerte zurückgezahlt, wenn vorhanden. Der Versicherte hat auch bei außerordentlicher Kündigung das Recht auf die Jahresprämie.

Vereine und Mitgliedschaften

ADAC

Wenn sie Mitglied im ADAC sind, müssen Sie auch hier Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor der nächsten Beitragsfälligkeit (also dem Zeitpunkt, dem Sie eingetreten sind) schriftlich eingegangen sein. Eine Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich.

Bücherklubs

Wenn Sie Mitglied in einem Bücherklub, wie beispielsweise Bertelsmann-Club, sind, sollten Sie nicht vergessen, zu kündigen. Sie können jederzeit, jedoch mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Mitgliedsjahres, formlos kündigen.

Abonnements

Besitzen Sie ein Theateranrecht oder sind Sie Mitglied in einem Konzertring? Dann müssen Sie die Mitgliedschaft kündigen. Auch Vereinszeitschriften können nicht nachgesandt werden, also sollten Sie diese abbestellen.

sonstiges

Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater

Melden Sie sich ab und beenden Sie laufende Geschäfte.

Kindergarten, Hort, Schule

Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig von der Betreuungseinrichtung ab. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es aufgrund der unterschiedlichen Schulsystem Unterschiede in der Handhabung.

Tageszeitungen und Zeitschriften

Tageszeitungen und Zeitschriften müssen gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind bei den Zeitungen unterschiedlich, erfolgen jedoch meist bis zum 15. eines Monats schriftlich zum Monatsende. Für genaue Informationen setzen Sie sich mit Ihrer Tageszeitung oder Zeitschrift in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Deutsche Bahn – Bahncard

Wenn Sie im Besitz eines Bahncard-Abonnement sind, sollten Sie nicht vergessen, das Abonnement zu kündigen. Dazu genügt ein Anruf beim Bahncard-Auskuftstelefon (04421) 999 888 oder bei der Bahnauskunft unter (01805) 99 66 33. Nach Nennung Ihrer Bahncard-Nummer wird diese gelöscht und das Abo damit eingestellt. Die Bahncard können Sie noch bis zum Ende des Nutzungszeitraumes verwenden.

Es besteht leider nicht die Möglichkeit, sich den Ausgangspreis der Bahncard anteilig zurückerstatten zu lassen, auch wenn nur erst einen kurzen Zeitraum genutzt wurde.


 website sponsored by:  Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) through European Refugee Fund (ERF), and Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) through Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
website administered by:  AGEF gGmbH, Berlin,  info@agef.de , www.reintegration.net, www.agef.net