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Networking Asia / Africa / Southeast Europe |
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Arbeitsmarkt, Berufliche Wiedereingliederung, Regulierung der Arbeit, Existenzgründung, Banken- und Kreditsystem
| Föderation BuH | 390.629 |
| Republika Srpska | 219.954 (Schätzung) |
| Brčko Distrikt | 11.000 |
| BuH gesamt | 621.583 |
Im September 2002 (letzte verbindliche Statistik) waren in BuH 435.318 Personen arbeitslos gemeldet, 6.478 oder 1,43 % weniger als im August. Die Zahl der Personen, die zum ersten Mal nach Arbeit suchten, betrug 249.228 (0,95 % weniger als im August). Im September 2002 meldeten sich bei den Arbeitsämtern 11.770 neue Arbeitslose (16,06 % mehr als im August 2002).
Aufgrund des Arbeitsvermittlungsgesetzes und der Sozialversicherung für Arbeitslose konnten 4.968 (1,14 %) Personen ein Arbeitslosengeld erhalten. Diese Zahl schließt auch die Rückkehrer ein. Die gesetzliche Krankenversicherung nutzten 188.369 oder 43,27 % arbeitslose Personen.
Das Arbeitsamt übernimmt die Reisekosten, wenn die Bewerbung vom Arbeitsamt veranlasst wird. Dies gilt auch für Weiterbildung und Umschulung. Bisher sind diese Fälle sehr selten.
Arbeitslose haben ein Recht auf Arbeitslosengeld, unter den Bedingungen:
Die Dauer der Bezüge hängt von der Versicherungszeit ab und beträgt höchstens
Arbeitslose mit bis 10 Jahre Versicherungszeit bekommen 35 % des durchschnittlichen Lohns der letzten 3 Monaten der Beschäftigung. Länger als 10 Jahre Versicherungszeit: 40 %
Die Zahlung wird beendet, wenn der Arbeitslose:
Krankenversicherung besteht für:
Arbeitsämter (Zavodi za zapošljavanje) und private Agenturen für Beschäftigung, z.B.
Beschäftigungsagentur "Spektar" (landesweit)
Banja Luka
Kontaktperson: Miroslav Vukajlović
Tel.: 051 354-460
Internet:
http://www.spektar-bl.com
Beschäftigungsagentur "Tender" d.o.o.
Banovići (Tuzla)
Kontaktperson: Petar Kovačević
Tel.: 035 874-779
Komplette Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf usw.) werden erst allmählich üblich. Aufgrund der notwendigen Registrierungen und der Einstufung in den "Tarifvertrag" sind Schulzeugnisse unverzichtbar.
Stellenanzeigen sind, auch aufgrund der unübersichtlichen Presselandschaft, noch selten, es sei denn, die Ausschreibung ist vorgeschrieben oder der Arbeitgeber sucht Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen. Grundsätzlich findet man Stellenangebote in Amtsblättern, Zeitungen, manchmal auch in Radio oder TV. Firmen mit Internetpräsenz veröffentlichen auch dort.
Größtes Problem ist nach wie vor die ethnische Zuordnung bei der Stellenbesetzung. In den meisten Fällen fragen Arbeitsuchende bei den Firmen nach. Dies gilt besonders für Neugründungen.
Sind Stellenanzeigen vorhanden oder erfolgt eine Veröffentlichung durch das Arbeitsamt, reichen Stellenbeschreibungen aus, um den ausgeschriebenen Arbeitsplatz identifizieren zu können. Die Bewerbung sollte dem Rechnung tragen.
Hilfreich ist, sich genau über die betreffende Firma zu informieren und die maßgebende Kontaktperson direkt anzusprechen. Eine eigene Stellenanzeige kann nützlich sein, insbesondere, wenn man über spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt.
Stellengesuche können nur schriftlich aufgegeben werden, es empfehlen sich genaue Angaben. In den meisten Zeitungen sind Anzeigen kostenlos.
Die Mehrzahl der Stellenvermittlungen kommt über persönliche Kontakte zustande. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages ist der Aufenthaltsnachweis (Personalausweis) sowie die Registrierung notwendig. Ebenso, sollte der Bewerber gemeldet sein, die Abmeldung beim Arbeitsamt.
In BuH haben sich seit der Privatisierung einige private Vermittlungsagenturen etabliert. Ansonsten sind die Stellen der lokalen Arbeitsverwaltung zuständig. Stellenanzeigen in den Medien sind noch selten (Ausnahme: Öffentlicher Dienst).
Vermittlungen über Rückkehrerorganisationen sind extrem selten, Ausnahmen bieten die Organisationen, die zugleich eine Genossenschaft gegründet haben. Für deutsche Rückkehrer steht das AGEF-Projektbüro in Banja Luka, Ul. Mladena Stojanovica 6, Tel.: 051-318211 zur Verfügung.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer werden durch das Arbeitsgesetz geregelt. Die detaillierten Angaben werden im Kollektivvertrag und Arbeitsgeschäftsordnung (wenn Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat) geregelt. Die allgemeinen Bedingungen für Schließung eines Arbeitsvertrages sind:
Der Arbeitsvertrag kann auf unbestimmte und bestimmte Zeit (bis 2nbsp;Jahre) abgeschlossen werden. Es kann eine Probearbeitszeit (3 – 6 Monaten) vereinbart werden. Es ist auch möglich, einen Arbeitsvertrag zur Einarbeitung oder Praktikum abzuschließen (bis 60 Tage im Jahr).
Die Kündigungsfrist beträgt für Arbeitgeber 30 Tage, für Arbeitnehmer 15 Tage.
Die Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Streikrecht.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitnehmer kann mit mehren Arbeitgebern Teilzeitarbeitsverträge schließen, um dadurch die Vollarbeitszeit (40 Stunden) zu erreichen. Arbeitnehmer in Vollzeit können einen weiteren Arbeitsvertrag mit bis 20 Wochenstunden abschließen.
Im Fall der ungeplanten Erhöhung des Arbeitsausmaßes, Beschädigung an den Arbeitsmitteln und Unwetter ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Überstunden zu leisten. Die Überstunden, die angeordnet werden können, sind auf 10 Wochenstunden begrenzt, freiwillig sind weitere 10 Stunden möglich, insgesamt allerdings nicht mehr als 150 Überstunden pro Jahr. Überstunden müssen mit einer Lohnerhöhung von mindestens 30 % verbunden sein.
Der Arbeiter hat Recht auf
Der Urlaub muss mindestens zwei Wochen im Jahr ununterbrochen in Anspruch genommen werden. Der Urlaubsanspruch darf nicht durch Geld oder sonstige Leistungen kompensiert werden.
Im Krankheitsfall (beruflich bedingt, Berufsunfall) erhält der Arbeitnehmer eine volle Lohnersatzleistung. Bei anderen Erkrankungen treten Sozialversicherungsleistungen ein. Während der Erkrankung besteht Kündigungsschutz.
Der Arbeitnehmer erhält den Lohn auf der Grundlage von Kollektivvertrag, Arbeitsgeschäftsordnung und Arbeitsvertrag.
80 x K (Koeffizient) = Nettolohn
Der Koeffizient hängt von der Schulausbildung ab, und
beträgt von 1,80 bis 6
Nettolohn x 52 % (Beiträge) = Bruttolohn
Der durchschnittliche Nettolohn betrug im März 2003
371 KM, der Bruttolohn 564 KM. Der niedrigste Bruttolohn
wurde im Bergbau und in der Verarbeitungsindustrie (373 KM)
erzielt, der höchste in der Finanzdienstleistung (1.155 KM).
Die Gehälter im öffentlichen Dienst liegen meist im mittleren Bereich, eine Ausnahme bilden kommunale Einrichtungen, hier liegen die Löhne für untere und mittlere Verwaltungsangestellte im unteren Bereich.
Der Mindestlohn darf nicht weniger als 55 % des durchschnittlichen Lohnes in der Föderation betragen. Im 2002 betrug der durchschnittliche Nettolohn 482 KM, der Bruttolohn 709 KM.
Eine volle Leistung wird gewährt bei Urlaub, Berufskrankheiten und Berufsunfällen, staatlichen Feiertagen.
Im Kündigungsfall muss eine Abfindung nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit gezahlt werden. Zur Zeit beträgt sie ein Drittel des Monatslohnes pro Beschäftigungsjahr beim gleichen Arbeitgeber.
Beitragspflichtig sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Bemessungsgrundlage ist der Nettolohn.
| Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer | in % |
| Rentenversicherung | 24 |
| Krankenversicherung | 15 |
| Arbeitslosenversicherung | 1 |
| Kinderschutz | 2 |
| Lohnsteuer | 10 |
| Gesamt | 52 |
| Beiträge der Arbeitgeber | in % |
| Rentenversicherung | 25 |
| Krankenversicherung | 19,1 |
| Arbeitslosenversicherung | 2,9 |
| Gesamt | 47 |
| Beträge Arbeitnehmer | in % |
| Rentenversicherung | 10,3 |
| Krankenversicherung | 5,9 |
| Arbeitslosenversicherung | 0,7 |
| Lohnsteuer | 5 |
| Gesamt | 21,9 |
| Arbeitgeber und Arbeitnehmer | 47 + 21,9 = 68,9 |
In den Rathäusern (Abteilung für wirtschaftliche Tätigkeiten) erhält man Anträge mit allen weiteren Bedingungen und Voraussetzungen.
Hilfreich können die regionalen Handwerkervereinigungen und die Wirtschaftskammern sein. Die Wirtschaftskammer BuH wurde aufgelöst, teilweise sind die Aufgaben übertragen worden auf:
Programme und Seminare werden angeboten von
"EDA"
Banja Luka, Ul. B.Podgornik bb
Tel.: 051 300-241
Weiterhin bieten einzelne humanitäre Organisationen (AGEF, Malteser, Care usw.) Seminare an. Genaue Informationen sind über das AGEF Projektbüro BuH, Banja Luka (Tel.: 051-31 82 11) zu erhalten.
Gesetzliche Grundlagen sind die "Gesetze über Wirtschaftsgesellschaften F BuH" und das "Gesetz über Unternehmen in der RS". Darin sind die Unternehmensformen geregelt.
Neben den "Unternehmen" (juristische Personen) gibt es die Rechtsform des "Unternehmers" (natürliche Person, Selbständiger, Einzelkaufmann, Handwerk).
Neben der üblichen Unterscheidung hinsichtlich des Risikos (Unternehmer haftet mit persönlichem Vermögen) besteht der entscheidende Unterschied darin, dass nur "Unternehmen" Import- und Exportgeschäfte betreiben dürfen.
Beim "Unternehmer" entfällt die Einlage eines Stammkapitals.
Für alle Teilhabergesellschaften gilt: mindestens zwei, höchstens 10 Personen.
Der Gründungsakt, also Vertrag, der die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Gründern regelt, muss folgendes beinhalten:
Bei Gründung einer GmbH (d.o.o.) muss der Gründungsvertrag folgende Angaben enthalten:
Einer der bestehenden Standortnachteile des Landes ist der Mangel an hochleistungsfähigen Unternehmensdienstleistungen. Dazu gehörten auch Hilfen und Beratung bei Kooperationspartnern. Bisher entstehen Partnerschaften und Kooperationen über persönliche Kontakte.
Die Wirtschaftskammer BuH ist aufgelöst. In den beiden Entitäten bestehen die Wirtschaftskammer RS (mit fünf regionalen Kammern) und die Wirtschaftskammer F BuH (mit regionalen Kammern in 10 Kantonen). Handwerkskammern bestehen in Tuzla, Banja Luka und BuHać.
Die Außenwirtschaftskammer veröffentlicht ihre Informationen über http://www.komoraBuH.com, insbesondere über Aktivitäten und Möglichkeiten im Auslandsgeschäft. Gleichzeitig sind dort wichtige Wirtschaftsdaten abrufbar. Die Internetseiten dürften zur Zeit das zuverlässigste Informationssystem in BuH sein.
Als Aufgaben der Kammern wird definiert:
Unternehmervereinigungen sind meist auf Gemeindeebene organisiert, regionale Zusammenschlüsse werden angestrebt. Zur Zeit organisieren sich von den Wirtschaftskammern losgelöste Vereinigungen unterschiedlicher Zielrichtung, meist von neuen Privatunternehmern gegründet.
Unternehmer (natürliche Person – Einzelkaufmann, Selbständiger usw.) müssen einen Antrag bei Gemeindeverwaltung (Wirtschaftsabteilung) stellen. Dem Antrag muss als beglaubigte Kopien oder als Originale beiliegen:
Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, über den Antrag innerhalb von 15 Tagen zu entscheiden.
Zentrale Stelle für Patentanmeldungen
(Patentamt)
Institut für Normen und Patente BuH
Sarajevo, Ul. Hamdije Cemerlica 2/7
Tel.: 033 618-095
Aufgrund der gegenwärtigen Konkurrenz im Bankensystem sind die Kosten bei den Geschäftsbanken niedrig. Die Gebühr für Überweisungen (bis 1.000 KM) beträgt z.Z. 1 KM. Die Errichtung eines Privat- oder Geschäftskontos ist bei den meisten Banken noch kostenfrei.
Überziehungen sind bei den meisten Banken nicht möglich. Hier helfen nur kurzfristige Kredite bei einem durchschnittlichen Prozentsatz von 1,2 % pro Monat.
Die Verfügungsberechtigung richtet sich nach den beauftragten Personen, über die der Firmeninhaber oder eingetragene Geschäftsführer entscheidet.
Bei Neubauten erfolgen Hinweise durch die Außenbeschilderung. Ansonsten wird bei größeren Objekten in Zeitungen inseriert. Auch haben sich bereits einige Maklerfirmen etabliert. Einige Gemeinden sind bei Anmietung von Geschäftsräumen oder beim Ankauf von Firmengrundstücken behilflich.
Die Umsatzsteuer wird 14tägig fällig und beträgt auf:
Existenzgründer müssen mindestens eine Person bei der Sozialversicherung anmelden (Minimum 20 KM pro Arbeiter).
Das System der Privatversicherungen befindet sich noch im Aufbau. Die Beratung über die meisten Vermittlungsagenturen ist fragwürdig. Es empfiehlt sich, bei Abschluss von Versicherungen die jeweilige Geschäftsbank für weitere Informationen in Anspruch zu nehmen. Die Präsenz ausländischer Gesellschaften (Kroatien, Slowenien) garantiert keine ausreichende Beratung.
Alle "Agenturen" sind Neugründungen. Das Personal ist fachfremd und – nach den bisherigen Erfahrungen – nur unzureichend geschult. Eine gute Beratung bieten die Filialen der Raiffeisenbank und die Volksbank in Sarajevo.
Mitarbeiter können über Ausschreibungen in Medien, Arbeitsämter und private Agenturen gefunden werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Das Arbeitsverhältnis kann auf bestimmte und unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Auch, dem deutschen Recht entsprechende, Werkverträge sind möglich.
Übliche freiwillige Leistungen sind Hilfen bei familiären Todesfällen, Firmenkredite oder Lohnvorschüsse bei Familienfeiern, Fahrkostenbeihilfe, Essenszuschuss (muss besteuert werden). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung entspricht weitgehend dem deutschen Arbeitsrecht. Abmahnungen sind notwendig.
Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit unterliegen einer Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten (Kündigung durch den Arbeitgeber), abhängig von der Beschäftigungsdauer. Mindestens 30 Tage.
Arbeitnehmer haben eine Mindestkündigungsdauer von 15 Tagen. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 7 Tage.
Mitbestimmungsrechte werden durch Firmenstatut und das Arbeitsrecht geregelt. Bei Firmen über 20 Mitarbeiter muss der Betriebsrat angehört werden.
Eine genaue Statistik der Einkommensverteilung existiert zur Zeit nicht. Die niedrigsten Löhne werden im Bergbau, Nahrungsmittelproduktion und in der Textilproduktion (staatliche Betriebe) gezahlt (ca. 350 KM). Die höchsten Löhne finden sich bei den Finanzdienstleistungen (1.000 KM). Im öffentlichen Dienst liegen die Einkommen im mittleren Bereich (von 350 bis 750 KM).
Handwerk, Einzelkaufmann, Selbständige; Ausnahmen bestehen bei Anwälten, Buchprüfern und Ärzten)
Landwirtschaftliche Betriebe benötigen zur Zeit noch keine Registrierung, dies gilt auch für landwirtschaftliche Genossenschaften (Änderungen werden erwartet)
Kredite können bei einer Vielzahl einheimischer und ausländischer Banken beantragt werden. Das Kreditverfahren ist aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation langwierig, Zinsen gelten als hoch. Es gibt zur Zeit keine verlässlichen Angaben über Zinsen, Kreditwürdigkeit und Verschuldung.
Nur noch wenige internationale Organisationen gewähren Kleinkredite für Existenzgründungen, z.B. Care. Lokale Organisationen, teilweise mit staatlicher Beteiligung sind z.B.
"Sinergija" Banja Luka (Mikrokreditsorganisation)
Ul. M. Stojanovica 111
Kontaktperson: Aleksandra Macanovic
Tel.: 051 332-600, 332-602
Niederlassungen in: Gradiska, Prnjavor, Prijedor, Novi Grad,
Derventa, Doboj u.a.
Die Geschäftsbanken vergeben Kredite zu ähnlichen Bedingungen. Spezialisiert auf kleine und mittlere Unternehmen haben sich Zagrebacka Banka, Raiffeisen, Volksbank, HypoAdria, Erste Allgemeine und MEB, sowie alle Banken mit Hauptsitz in Sarajevo.
MEB
Sarajevo, Muverkita 1
Tel.: 033-232172
Fax: 033-232 174
Niederlassungen in BuHac, Cazin, Tuzla, Mostar, Banja Luka, Brcko,
Bijelina, Travnik
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Landes ist die Kreditaufnahme teuer und Sicherheiten sind schwer zu erbringen. Nach Auskunft der Banken ist das Haupthindernis die unzureichende Vorbereitung der Antragsteller.
Außer Geschäftsbanken und humanitären Organisationen sind zur Zeit keine privaten Kreditgeber bekannt.
| website sponsored by: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) through European Refugee Fund (ERF), and Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) through Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
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