European Reintegration Networking


Bitte beachten Sie, dass die Fakten und Daten, die hier erhoben wurden, sich auf den Erhebungszeitraum in 2002 beziehen. In den Programmen und bei den Konditionen der Programme werden von den Trägern nach unseren Erfahrungen verschiedenste Veränderungen eingebracht. Die aktuellen Konditionen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Organisation. 

Reintegration in Deutschland  - 
Politische Entscheidungsträger, Akteure, Programme

November 2002

AGEF gGmbH
PF 660123
D-10267 Berlin
Tel: ++49 (30) 501 085 0
Fax: ++49 (30) 5097804
info@agef.de

Autorin: Tina Entenmann, erstellt im Auftrag von: AGEF gGmbH Berlin

Inhalt

Vorwort
1. Das Migrationsgeschehen in Deutschland
2. Akteure im Bereich Reintegration
3. Rückkehrprogramme
4. Reintegration und Entwicklung
5. Best-practice-Modelle
Literatur

Vorwort

Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Projektes „Reintegration Approaches and Policies – Analysis and Recommendations“ verfasst. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und Entwicklungszusammenarbeit (AGEF), Church of Sweden Aid und Horizon in Belgien. Ziel des Projektes ist es, die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Ausländer, die in den EU-Staaten leben und in ihre Heimatländer zurückkehren, zu verbessern. Eine Reihe von Workshops in verschiedenen Regionen der EU brachte Akteure im Bereich der Reintegration zusammen und bot die Möglichkeit, Organisationen aus anderen Ländern kennen zu lernen und Informationen und Erfahrungen auszutauschen und zu diskutieren. Eine gesamteuropäische Konferenz mit dem Ziel, best practise-Modelle zu finden und Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zu erarbeiten, hat Anfang November stattgefunden. Wir erhoffen uns von diesem Projekt ein größeres Interesse und mehr Akzeptanz für die Rückkehrhilfe, die bislang noch einen vernachlässigten Bereich der Migrationsarbeit darstellt, und eine künftige verstärkte Zusammenarbeit der teilnehmenden Organisationen sowie eine verbesserte Koordination der angebotenen Hilfsmaßnahmen. Vor allem die Arbeit vor Ort in den Rückkehrländern könnte durch ein Mehr an Kooperation entscheidend verbessert und erleichtert werden.

Hintergrund des Projektes ist die geplante Vergemeinschaftung der Asylpolitik auf EU-Ebene. Einen Schritt in Richtung einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik stellt das „Grünbuch über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen“ dar, das die Europäische Kommission im April 2002 vorgelegt hat. Die EU ist ein attraktives Zielgebiet für Migranten aus aller Welt, und es ist nicht zu erwarten, dass die Zuwanderung in Zukunft abnehmen wird. Im Gegenteil; die Anzahl der Menschen, die sich aufgrund von bewaffneten Konflikten, politischer Verfolgung, schlechten Lebensbedingungen, mangelnden wirtschaftlichen Perspektiven oder Umweltkatastrophen auf die Suche nach einer neuen Heimat machen, wird sich Schätzungen zufolge eher erhöhen. Gleichzeitig zeigen Maßnahmen wie die „temporary protection“ für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge oder auch die deutsche „Green Card“-Regelung, dass viele Migranten nur mit einem begrenzten Aufenthalt in Europa rechnen können. Die Rückkehr und Wiedereingliederung von Migranten in deren Heimatländern wird folglich künftig an Bedeutung gewinnen.

Dabei sollten Migranten in den Gastländern nicht als Last, sondern als Humankapital gesehen werden, das die Entwicklung in den Herkunftsländern voranbringen könnte. Rückkehrer bringen oft nicht nur ein wenig Kapital, sondern auch interkulturelle Kompetenzen, Sprachkenntnisse, Erfahrungen mit demokratischen Systemen und wertvolle Kontakte mit in ihre Heimat. In vielen Staaten Europas wird bereits versucht, Migranten in entwicklungspolitisch motivierte Programme mit einzubeziehen. Rückkehrern werden Existenzgründertrainings und –kredite angeboten oder sie werden als Mitarbeiter von Projekten der Entwicklungshilfe eingesetzt.

Der vorliegende Bericht beschreibt die Aktivitäten im Bereich Rückkehr in Deutschland. Er gibt einen Überblick über das Wanderungsgeschehen in der Bundesrepublik, rechtliche Rahmenbedingungen und politische Statements, die im Bereich der Reintegration tätigen Organisationen und die politischen Verantwortlichen sowie deren Programme und Projekte. Außerdem enthält er best practise-Modelle und politische Handlungsempfehlungen aus deutscher Sicht.

Der jetzige Zeitpunkt ist ungünstig, um einen solchen Bericht zu verfassen. Das deutsche Ausländerrecht befindet sich im Umbruch. 1998 hat zum ersten Mal eine deutsche Regierung die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, anerkannt. Seitdem wurde das  Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. In Deutschland geborene Kinder von Ausländern können nun die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben. Eine Einbürgerung ist bereits nach acht statt bisher 15 Jahren möglich. Durch die sog. „Green Card“-Regelung wurde es ermöglicht, einen Mangel an qualifizierten IT-Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt durch Migranten zu beheben. Eine Zuwanderungskommission wurde eingesetzt und anschließend ein Zuwanderungsgesetz erarbeitet. Nicht nur die Zuwanderung, auch das Aufenthaltsrecht wird darin neu geregelt. Der generelle Anwerbestopp für Arbeitsmigranten wird zugunsten einer bedarfsabhängigen Zuwanderung aufgegeben. Die Integration von Ausländern wird als staatliche Aufgabe definiert. Die Aufenthaltstitel werden auf zwei (befristet/unbefristet) reduziert; die Duldung wird abgeschafft. Das Gesetz ist bereits verabschiedet. Aufgrund eines Verfahrensstreits im Bundesrat ist es jedoch fraglich, ob es wie geplant am 1.1.2003 in Kraft treten kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit wird noch vor Ende des Jahres erwartet.

Der Bericht bemüht sich, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Trotzdem können Teile seines Inhalts unter Umständen schnell wieder veraltet sein.

Wir danken den Sponsoren dieses Projektes:

1. Das Migrationsgeschehen in Deutschland

1.1. Zuwanderung

1.1.1 Zuzug von Ausländern von 1954 bis 1999

Die Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland begann Mitte der 50er Jahre. 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen mit Italien unterzeichnet, dem weitere mit Spanien, Portugal, Griechenland, der Türkei, Marokko, Tunesien und Jugoslawien folgten. Von 1954 bis 1999 wanderten 29,7 Mio. Ausländer (ohne die deutschstämmigen Aussiedler, die nach dem Gesetz als Deutsche gelten und daher in dieser Statistik nicht erfasst werden) nach Deutschland ein. Die große Mehrheit dieser Einwanderer waren Arbeitsmigranten und deren Familienangehörige. 2,8 Mio., also knapp 10%, waren Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zu Zeiten wirtschaftlicher Rezessionen, also 1967, Mitte der 70er und in der ersten Hälfte der 80er Jahre, sowie 1997 und 1998 war das Wanderungssaldo Deutschlands negativ. Ansonsten gab es immer mehr ausländische Zuwanderer als Abwanderer. Besonders große Wanderungsgewinne verzeichnete die Bundesrepublik von 1962 bis 1973 (Anwerbephase von Gastarbeitern) und von 1988 bis 1993. In dieser letzteren Phase erreichte die Zuwanderung ihr höchstes Niveau; insgesamt wanderten in diesen sechs Jahren 7,3 Mio. Menschen nach Deutschland ein. Der Saldo betrug 3,7 Mio., davon waren 1,4 Mio. deutschstämmige Spätaussiedler und 2,3 Mio. Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Arbeitsmigranten und nachziehende Familienangehörige. Eine „Zuwanderung dieser Dimension gab es in diesem Zeitraum nur in die USA, also in ein „klassisches“ Einwanderungsland.“

Abb.: Fort- und Zuzüge (von Ausländern und Deutschen) von und nach Deutschland (Migrationsbericht)

Seit 1993 ist die Zuwanderung wieder rückläufig. Die Gründe dafür liegen in der bereits 1991 in Kraft getretenen Begrenzung des Zuzugs von Spätaussiedlern und in der 1993 verabschiedeten Verschärfung des Asylrechts. Außerdem nahm in diesem Zeitraum auch die Abwanderung von Ausländern zu. Das negative Wanderungssaldo 1997 und 1998 lässt sich auf die verstärkte Rückführung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen und von abgelehnten Asylbewerbern in andere Staaten Mittel- und Osteuropas zurückführen.

Ohne Zuwanderung von Ausländern hätte Deutschland heute 6,7 Mio. Einwohner weniger. Das ist der direkte Beitrag der Migration zur Bevölkerungsentwicklung (d.h. nur ausländische Einwanderer, nicht deren nachfolgende Generationen).

1.1.2 Wanderungsbewegungen der wichtigsten Gruppen von Ausländern (nach Herkunftsländern)

Abb.: Zuzüge (Ausländer und Deutsche) über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach Herkunftsländern von 1990 bis 1999 (Migrationsbericht)

In den 90er Jahren ließ sich eine zunehmende Diversifizierung hinsichtlich der Herkunft der Migranten beobachten. 1999 stammten nur noch gut 60% der Einwanderer aus den genannten Hauptherkunftsregionen. Unter den restlichen knapp 40% befanden sich ca. 100 000 Asiaten, 33 000 Afrikaner und 50 000 Menschen aus Nord- und Südamerika. Viele dieser Zuwanderer stammen aus Entwicklungsländern und stellen damit ein erhebliches Potenzial für entwicklungspolitisch motivierte Migrantenprojekte dar.

1.1.3 gegenwärtige Situation 

Herkunftsländer:

Die meisten (knapp 60%) der 7,3 Mio. in Deutschland lebenden Ausländer stammen aus den ehemaligen Anwerbestaaten. Die größte Gruppe unter ihnen stellen mit 27,4% die Türken dar, gefolgt von den Bürgern der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (Serbien und Montenegro, Kroatien, Bosnien, Mazedonien, Slowenien). Etwa ein Viertel der Ausländer sind EU-Bürger, darunter die Staatsangehörigen der ehemaligen Anwerbeländer Italien, Griechenland, Spanien und Portugal. Weitere zahlenmäßig bedeutsame Gruppen sind Polen, Iraner, Rumänen und Vietnamesen.

Aufenthaltsdauer:

Mehr als die Hälfte der Ausländer lebt bereits seit mehr als 10 Jahren in Deutschland, knapp ein Viertel sogar länger als 25 Jahre. Dies sind vor allem Gastarbeiter aus den Anwerbeländern. Von den Türken leben über 70% seit mehr als 10 Jahren in Deutschland. Bei den Ausländern aus Ex-Jugoslawien handelt es sich zum Teil ebenfalls um seit langem in Deutschland ansässige Gastarbeiter. Ein großer Teil davon sind aber auch Flüchtlinge, die seit dem Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan aus ihrer Heimat geflohen sind.

Über 1,6 Mio. Ausländer sind bereits in Deutschland geboren. Mehr als ein Drittel aller Türken gehören der sog. zweiten Generation an. Ein großer Anteil der Ausländer aus den ehemaligen Anwerbestaaten (je nach Land zwischen sieben und 18%) ist außerdem bereits über 60 Jahre alt.

Von den 7,3 Mio. Ausländern in Deutschland (inklusive EU-Bürger) leben 4.7 Mio. (64%) bereits seit mehr als acht Jahren in Deutschland. Sie könnten folglich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen; vorausgesetzt, sie erfüllten auch die übrigen Kriterien (Aufenthaltserlaubnis oder –berechtigung, Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen).

Aufenthaltsstatus:

4,6 Mio. Ausländer verfügen über einen relativ gesicherten Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsberechtigung, befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis), 1,8 Mio. über eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger. Das bedeutet, dass für die Mehrheit der in der BRD lebenden Ausländer zumindest rechtlich keine Notwendigkeit besteht, in ihre Heimat zurückzukehren. Die Zahl der De-Facto-Flüchtlinge (abgelehnte Asylbewerber und sonstige ausreisepflichtige Personen, denen aus politischen oder humanitären Gründen eine Rückkehr nicht zugemutet werden kann) lag Ende 2000 insgesamt bei 370.000 Personen.

Europäischer Vergleich:

Im europäischen Vergleich weist Deutschland nach wie vor die höchsten absoluten Zuwanderungszahlen auf. Dies ist unter anderem auf sog. „Migrationsnetzwerke“ zurückzuführen. Da hier bereits viele Ausländer leben, folgen auch immer mehr Ausländer nach. So war Deutschland beispielsweise das bevorzugte Zufluchtsland für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, weil viele Flüchtlinge bereits Verwandte in der BRD und damit eine ersten Anlaufstelle hatten. Setzt man die Zuwanderer allerdings in Bezug zur Bevölkerungsgröße, hatten im Jahr 1999 Luxemburg, Irland, die Schweiz und Österreich einen höheren Zuzug zu verzeichnen.

Abb.: Kumulierte Zuzüge der Jahre 1991 bis 1998 pro 1000 der Gesamtbevölkerung (Migrationsbericht S. 26/27)

Der Vergleich von Ausländerquoten auf europäischer Ebene ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Wie groß der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung ist, hängt nämlich auch mit den Einbürgerungsmodalitäten zusammen, die in jedem europäischen Land unterschiedlich sind. So wurden in Frankreich, einem Staat mit aktiver Integrationspolitik, in dem der Grundsatz des „jus soli“ gilt und eine Einbürgerung schon nach fünf Jahren Wohnaufenthalt möglich ist, in den 80er und 90er Jahren doppelt so viele Ausländer eingebürgert wie in Deutschland. Folglich gibt es in Frankreich weniger Ausländer, aber wesentlich mehr Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als in Deutschland.

1.1.4 Die einzelnen Migrantengruppen (nach rechtlichem Status)

Ende 2001 hielten sich in Deutschland 1.1 Mio. Flüchtlinge auf. Diese setzen sich aus folgenden Gruppen zusammen:

1.2 Abwanderung

In den 90er Jahren hat nicht nur die Zuwanderung, sondern auch die Abwanderung zugenommen. Jährlich haben über eine halbe Million Ausländer Deutschland verlassen. Ein Großteil davon sind abwandernde Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, abgelehnte Asylantragsteller und rückkehrende Arbeitsmigranten aus Osteuropa, aber auch ehemalige Gastarbeiter und deren Familienangehörige. Die größten Gruppen unter den Rück- oder Weiterwanderern waren Polen, Jugoslawen, Bosnier, Türken und Italiener. Die Staatsangehörigkeit der Fortziehenden deckt sich ungefähr mit den Zielländern, so dass anzunehmen ist, dass die Mehrheit der Ausländer in ihre Heimatländer zurückkehrt. In geringem Umfang gibt es aber auch Weiterwanderung in andere Staaten, vor allem in die USA und nach Kanada. Der Frauenanteil unter den Zuziehenden ist etwas höher als derjenige unter den Fortziehenden.

Die in Deutschland angebotenen Reintegrationsprogramme konzentrieren sich vor allem auf Ex-Jugoslawien und die Türkei. Darüber hinaus gibt oder gab es auch einige wenige Programme für Mittel- und Osteuropäer und sowie ein Rückkehrer-Programm für ehemalige Vertragsarbeiter aus Vietnam. Trotz der Vielzahl der angebotenen Programme wird nur ein geringer Teil der Rückkehrer im Rahmen eines Programms oder Projekts unterstützt.

Wie die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung feststellte, ist es schwierig, Daten zu Rückwanderung und Reintegration zu erhalten: „Wissenschaftlich ist die Abwanderung aus Deutschland ein vernachlässigter Bereich der Migrationsforschung; es existieren nur sehr wenige Untersuchungen zur Abwanderung und ihren Motiven“.

Eine Liste möglicher Gründe für Migration und Rückkehr findet sich jedoch bei Ammissari/Black. Zwar bezieht sich deren Studie nicht speziell auf Deutschland; die Beweggründe der Rückkehrer dürften hierzulande jedoch ähnliche sein. Die Autoren nennen als Motive Schwierigkeiten im Gastland wie Integrationsprobleme, Rassismus oder enttäuschte Erwartungen an das Gastland. Ausschlaggebend seien oft auch familiäre Gründe: Sehnsucht nach der Familie, Heirat, pflegebedürftige Eltern oder andere familiäre Verpflichtungen sowie der Wunsch, die Kinder sollen in der Heimat aufwachsen. Weitere Motive seien Heimweh, ein höherer Status im Herkunftsland, positive Veränderung der Situation im Herkunftsland (z.B. ein Wirtschaftsaufschwung oder das Ende eines Konflikts) sowie das Erreichen eines vorab gesteckten Ziels (z.B. Abschluss eines Studiums, Verdienst einer bestimmten Summe an Geld für Hausbau etc.).

1.2.1. Freiwillige und unfreiwillige Ausreise

33.000 Menschen wurden 1999 abgeschoben. Die Zahl der Abschiebungen lag in den 90er Jahren jährlich zwischen 11.000 (1990) und 53.000 (1994). Das bedeutet, dass nur ein kleiner Teil (1994: 8,43%, 1999: 5,93%) der Rückkehrer physisch zur Ausreise gezwungen wird. Allerdings ist nicht bekannt, wie viele der übrigen Rückkehrer tatsächlich auf eigenen Wunsch Deutschland verließen und wie vielen von ihnen keine andere Wahl blieb, weil ihre Aufenthaltsgenehmigung auslief. So wurden beispielsweise die Aufenthaltstitel der geduldeten, aber nicht anerkannten Asylbewerber aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens nach dem Abschluss des Dayton-Abkommens in der Regel nicht verlängert.

„Freiwillige Rückkehr“ oder „voluntary repatriation“ sind häufig benutzte Begriffe. Um den Vertrauensvorsprung, den NGOs gegenüber Behörden in den Augen der Migranten genießen, nicht zu gefährden, legen viele Organisationen Wert darauf, dass sie ausschließlich im Bereich der freiwilligen Rückkehr tätig sind und mit unfreiwilliger Rückkehr nichts zu tun haben. Jedoch gehen die Definitionen des Begriffs weit auseinander. IOM definiert Freiwilligkeit in diesem Zusammenhang folgendermaßen:

„IOM considers that voluntariness exists when the migrant’s free will is expressed at least through the absence of refusal to return, e.g. by not resisting boarding transportation or not otherwise manifesting disagreement. From the moment it is clear that physical force will have to be used to effect movement, national law enforcement authorities would handle such situations.”

Nach dieser Definition wäre außer Abschiebung jede Art der Rückkehr freiwillig. Es ist jedoch fraglich, ob man dem Problem der Freiwilligkeit mit dieser Definition gerecht wird, da durchaus ein Unterschied besteht zwischen einem Gastarbeiter mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, der nach einigen Jahren im Ausland auf eigenen Wunsch in seine Heimat zurückkehrt, um dort von seinen Ersparnissen ein Haus zu bauen, und einem Flüchtling, dessen Aufenthaltstitel ausläuft und der keine Möglichkeit mehr hat, weiterhin legal im Land zu bleiben.

In einer Studie der belgischen Koning Boudewijnstichting ist deshalb die Rede von verschiedenen Freiwilligkeitsgraden bei der Rückkehr, von „aktiver“ und „passiver“ Freiwilligkeit. Demzufolge basieren in Belgien Rückkehrprogramme für abgelehnte Asylbewerber auf passiver Freiwilligkeit, Programme für andere Migranten dagegen auf aktiver Freiwilligkeit. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden ist, dass letztere die Möglichkeit haben, weiterhin im Gastland zu verbleiben, während für erstere als einzige Alternative zur Rückkehr die Abschiebung oder der illegale Aufenthalt im Gastland gegeben ist.

Ähnlich argumentiert auch das Niederländische Migrationsinstitut (NMI), wo man zwischen „voluntary“, „ordered“ und „forced repatriation“ unterscheidet. Demzufolge kann von freiwilliger Rückkehr nur dann die Rede sein, wenn der Rückkehrer im Aufnahmeland anerkannt ist und eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt. „Ordered return“ entspricht dem Konzept der passiven Freiwilligkeit: Ein Ausländer, dessen Aufenthaltserlaubnis ausläuft, wird aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Land zu verlassen. Er kann nun illegal im Land verbleiben, weiterwandern oder in seine Heimat zurückkehren. Entscheidet er sich für letzteres, spricht das NMI von „ordered return“. „Forced return“ dagegen ist mit Abschiebung gleichzusetzen.

Im Handbuch „Voluntary repatriation“ des UNHCR findet sich eine andere Definition von Freiwilligkeit. Demzufolge kann man bei einer Rückkehr nur dann von Freiwilligkeit sprechen, wenn sich eine Person aus freiem Willen zur Rückkehr entschließt und diese Entscheidung auf gesicherten Informationen über die Situation im Herkunftsland beruht. Diese Definition wird folgendermaßen erläutert: „The issue of „voluntariness“ as implying an absence of any physical, psychological, or material pressure is, however, often clouded by the fact that for many refugees a decision to return is dictated by a combination of pressures due to political factors, security problems or material needs. (…) One of the most important elements in the verification of voluntariness is the legal status of the refugees in the country of asylum. If refugees are legally recognized as such, their rights are protected and if they are allowed to settle, their choice to repatriate is likely to be truly free and voluntary. If, however, their rights are not recognized, if the are subjected to pressures and restrictions and confined to closed camps, they may choose to return, but this is not an act of free will.”

„Freiwillige Rückkehr“-Programme für abgelehnte Asylbewerber, die in einigen Ländern als Alternative zur Abschiebung aufgelegt wurden, beruhen nach der UNHCR-Definition also nicht auf Freiwilligkeit (ebenso wenig wie die im deutschen Zuwanderungsgesetz vorgesehenen „Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“, s. Kapitel 1.3), nach der Definition von IOM dagegen schon.

1.3 Politische Rahmenbedingungen, Gesetze und Verordnungen zur Rückkehr

Wie in den meisten EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark und den Niederlanden ist auch in Deutschland die (freiwillige) Rückkehr nicht gesetzlich geregelt. Zwar trat Ende 1983 das „Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“ in Kraft, welches darauf abzielte, Gastarbeiter aus den ehemaligen Anwerbestaaten durch Prämien und andere finanzielle Anreize zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu bewegen. Die Maßnahme erfüllte jedoch nicht die Erwartungen der Regierung und die Programme zur Rückkehrförderung wurden bald wieder eingestellt. Heute ist nur noch ein Abschnitt dieses Gesetzes gültig, welcher den Rückkehrern ein Recht auf Beratung zur Situation des Arbeitsmarktes im Herkunftsland einräumt. Diese Beratung wird von den Mobilitätsberatern der Arbeitsämter angeboten.

Erst 2001 wurde im Bericht der unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, nach ihrer Vorsitzenden auch „Süssmuth-Kommission“ genannt, eine stärkere Förderung der freiwilligen Rückkehr erneut gefordert: „Nach Auffassung der Kommission müssen die Möglichkeiten, ausreisepflichtige Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr bzw. Ausreise zu bewegen – auch durch ihre stärkere Konzentration und Koordination – effizienter genutzt werden. Hierbei sollten in möglichst großem Umfang neben Nichtregierungsorganisationen auch Personen aus den (Haupt-)Herkunftsländern und –regionen der Ausländer eingebunden werden.“ Allerdings soll die Unterstützung bei der wirtschaftlichen und beruflichen Integration lediglich Anreize zur Ausreise geben, nicht aber als Pull-Faktor für eine weitere Migration nach Deutschland wirken. Dass ein solches Konzept für eine „gesteuerte und frühzeitige Rückkehrförderung“ bislang fehlt, liegt nach Ansicht der Kommission an den staatlichen Stellen, die unzureichend koordiniert seien und sich über eine Aufteilung der Kosten entsprechender Maßnahmen nicht einigen könnten.

In das Zuwanderungsgesetz, das 2002 in Kraft trat, wurde die Förderung der freiwilligen Rückkehr jedoch nicht aufgenommen. In §61, Abs. 2 ist lediglich von „Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ die Rede, welche auf Länderebene eingerichtet werden können. Dort „soll durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden“. Die geplante Einrichtung dieser Ausreiseeinrichtungen ist von NGOs scharf kritisiert worden. 

2. Akteure im Bereich Reintegration

2.1 Behörden

2.1.1 auf Bundesebene

In der Bundesregierung befassen sich drei Ministerien mit Reintegrationsfragen.

Arbeitsministerium – Bundesanstalt für Arbeit – Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (Mobilitätsberatung)

„Die Abteilung „Internationale Arbeitsvermittlung“ der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) ist neben anderen Aufgaben auch für Hilfen bei der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern zuständig, die nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten.

Dies betrifft einerseits Personen, die ihre Ausbildung (z.B. Studium) in Deutschland absolviert haben, andererseits auch diejenigen, die in Deutschland als Arbeitnehmer/innen tätig waren.

Neben den originären Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit, nämlich der Beratung und der Arbeitsvermittlung, führt die ZAV auch finanzielle Förderungsprogramme im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.“

(aus: „Jahresbericht 2001 der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zum Thema Reintegration von Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern“, Frankfurt, Februar 2002)

Bundesministerium des Inneren

„Vorrangiges Ziel der Bundesregierung bei der Gestaltung einer glaubwürdigen Ausländerpolitik ist die Unterstützung der Rückkehr von vorübergehend aus Kriegsgebieten aufgenommenen Flüchtlingen in ihre Heimatländer, sobald die Umstände es erlauben.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mit einer Reihe von Staaten Rückübernahmeabkommen geschlossen, die die technischen Einzelheiten zur Umsetzung der völkerrechtlichen Pflicht der Staaten regeln, eigene Staatsangehörige wieder aufzunehmen. Vereinbart werden insbesondere die Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Ausstellung von Heimreisedokumenten. Vereinzelt wurden auch Verfahrensabsprachen mit Herkunftsstaaten unterhalb der Ebene förmlicher Rückübernahmeabkommen getroffen. (...)

Obwohl Bund und Länder auf das Primat der freiwilligen Rückkehr setzen, kann auf den Einsatz des Mittels einer maßvollen zwangsweisen Rückführung nicht verzichtet werden. Die effektive Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten bildet so einen zentralen Baustein einer glaubwürdigen Ausländerpolitik, die sowohl der Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer als auch der Begrenzung des weiteren Zuzugs aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verpflichtet ist.“

( www.bmi.bund.de )

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

„Die Auswanderung von Fachkräften stellt die Herkunftsländer häufig vor Probleme, da die abgewanderten Fachkräfte nicht immer durch gleich qualifizierte ersetzt werden können. Mit der Reintegrationsförderung des BMZ wird der entwicklungspolitische Ansatz verfolgt, rückkehrende Fachkräfte aus den Entwicklungsländern, die in Deutschland ausgebildet wurden oder langjährige Berufserfahrung gesammelt haben, in entwicklungspolitische Aufgaben ihrer Heimatländer zu vermitteln. Programmziel ist es, das Know-how, das die Fachkräfte in Deutschland erworben haben, für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Heimatländer zu nutzen. Das Programm gibt durch fachliche Vorbereitung, Übergangs- und Starthilfen Anreize zur Rückkehr sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für Existenzgründerinnen und –gründer.“ (aus: BMZ, „Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2002“, S. 248f)

weitere Behörden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge war bislang für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Es wird gegenwärtig im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes umstrukturiert und heißt nun Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu seinen Aufgaben gehören:

Dem Bundesamt ist ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration zugeordnet, der festlegt, ob und in welchem Umfang Zuwanderung erforderlich ist, sowie das Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationsforschung.

Abschiebungen nimmt der Bundesgrenzschutz (BGS) vor.

2.1.2 auf kommunaler bzw. Länderebene

Auch auf kommunaler und auf Länderebene gibt es Behörden, die sich mit der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigen.

Berliner Senat

In der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz existiert seit 1997 eine Arbeitsgruppe „Freiwillige Rückkehr“. Seitdem wurden fünf Starthilfeprogramme für rückkehrwillige Personen aus Bosnien-Herzegowina, Kosovo und der Bundesrepublik Jugoslawien ins Leben gerufen.

Landkreis Tuttlingen

Der Landkreis Tuttlingen zahlt rückkehrwilligen Kosovo-Albanern, die Sozialhilfe beziehen, eine einmalige Rückkehrbeihilfe. Diese Beihilfe wird finanziert aus der Sozialhilfe, die das Kreissozialamt durch die vorzeitige Ausreise der Flüchtlinge eingespart hat.

Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Wohnungs- und Flüchtlingsamt

Das Münchner Sozialreferat unterhält ein eigenes Büro für Rückkehrhilfen, in denen Rückkehrberatung angeboten wird. Die Beratung steht allen Flüchtlingen offen, die Angebote wurden bislang vor allem von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen genutzt. Im Jahr 2000 führte das Büro für Rückkehrhilfen das Projekt „Coming Home“ durch, das von der EU co-finanziert wird.

2.2 Durchführungsorganisationen

AGEF

Die Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und Entwicklungszusammenarbeit (AGEF) wurde 1992 gegründet. Sie führt im Auftrag der ZAV grenzüberschreitende Arbeitsvermittlungsleistungen durch. Derzeit befindet sich eine Stellenbörse für rückkehrwillige Afghanen im Aufbau. Außerdem bietet AGEF berufsbezogene Qualifikationsmaßnahmen und Existenzgründertrainings an und unterstützt Selbsthilfeorganisationen von Rückkehrern aus Deutschland in einigen afrikanischen und asiatischen Ländern. Die gemeinnützige GmbH sitzt in Berlin und ist durch Büros in Pristina, Banja Luka, Belgrad und Kabul auch in den Herkunftsländern vertreten.  

DEG

Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft fördert durch langfristige Projekt- und Unternehmensfinanzierungen nachhaltiges Wachstum in Entwicklungs- und Reformländern. Privatwirtschaftliche Strukturen werden durch Investitionen in rentable, ökologisch und sozial tragfähige und entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte in diesen Ländern etabliert und ausgebaut. Die DEG unterstützt Rückkehrer vor allem in Form von Existenzgründungsdarlehen und -beratung.

DSE

Die Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) ist eine Institution des entwicklungspolitischen Dialogs, die sich der Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungs- und Transformationsländern widmet. Darüber hinaus bereitet die DSE deutsche Fachkräfte der technischen und kulturellen Zusammenarbeit und deren Familien auf ihren Aufenthalt in einem Entwicklungsland vor. Die DSE fördert die Reintegration von in Deutschland ausgebildeten Ärzten und Zahnärzten, die in ihren Herkunftsländern praktizieren wollen.

IOM

Die Internationale Organisation für Migration ist eine intergouvernementale Organisation, gehört aber nicht zu den UN-Unterorganisationen. Sie wurde nach dem zweiten Weltkrieg gegründet mit dem Ziel, Vertriebenen zu helfen bzw. die  Rückkehr in das Heimatland zu ermöglichen. Heute kümmert sich IOM um hilfsbedürftige Migranten und bietet auch Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr. Dabei nimmt die Organisation in jedem ihrer 93 Mitgliedsstaaten nach Absprache mit der jeweiligen Regierung unterschiedliche Aufgaben wahr. In Deutschland führt IOM die Programme REAG und GARP durch.

SOLWODI

„Solidarity with women in distress“ (Solidarität mit Frauen in Not) ist ein überkonfessioneller und überparteilicher Verein, der sich seit 1985 gegen die Ausbeutung und Misshandlung von Frauen engagiert. SOLWODI hilft Frauen, die als Opfer von Menschenhändlern oder kriminellen Heiratsvermittlern nach Deutschland gekommen sind, durch psychosoziale und rechtliche Betreuung und Beratung. Außerdem unterstützt der Verein Frauen bei der Rückkehr und wirtschaftlichen Wiedereingliederung in ihr Heimatland.

WUS

Der World University Service (WUS) ist eine politisch und konfessionell nicht gebundene Organisation, die sich als internationale Gemeinschaft von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitern im Bildungssektor versteht. Der WUS fördert die entwicklungsbezogene Bildungsarbeit in Deutschland und Programme zur nachhaltigen Entwicklung in Afrika, Asien und Lateinamerika. Er berät im Auftrag der ZAV rückkehrinteressierte Fach- und Führungskräfte und führt das APA-Programm (Zuschüsse zur Ausstattung am Arbeitsplatz) durch.

Außerdem sind in diesem Zusammenhang noch folgende Organisationen zu nennen, die zwar keine Reintegrationsprogramme durchführen, aber deren Nachkontaktangebote für ehemalige Stipendiaten sich ebenfalls an Rückkehrer richten:

Carl-Duisberg-Gesellschaft

Die Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) ist eine gemeinsame Initiative von staatlichen und privatwirtschaftlichen Einrichtungen, eine gemeinnützige Organisation für internationale Weiterbildung und Personalentwicklung, die sich den Know-how-Transfer zwischen Nord und Süd bzw. zwischen Ost und West zum Ziel gesetzt hat. Ihre Aufgaben sind die Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern, die berufliche Ausbildung von jungen Deutschen und Teilnehmern aus anderen Industriestaaten im Ausland sowie die Unterstützung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa. Die CDG bietet ehemaligen Stipendiaten ähnliche Nachkontaktangebote an wie der DAAD.

DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen zur Pflege ihrer internationalen Beziehungen. Der DAAD fördert den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Er unterhält ein weltweites Alumni-Netzwerk ehemaliger Stipendiaten, die durch Fachliteratur, Seminare, Sachmittelspenden etc. unterstützt werden.

2.3 Kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände

AWO „Heimatgarten“

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wurde in den 20er Jahren gegründet, um der durch den Ersten Weltkrieg entstandenen Massenverelendung entgegenzuwirken. Heute ist die AWO einer der größten deutschen Wohlfahrtsverbände, dessen Ziel es ist, bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und den demokratischen sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Der AWO-Kreisverband Bremerhaven unterstützt im Rahmen des Programms „Heimatgarten“ die Rückkehr alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen nach Bosnien-Herzegowina.

Caritas

Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche. Ihr Ziel ist eine solidarische und gerechte Welt, in der auch Arme und Schwache eine Lebensperspektive finden. Die Caritas unterhält verschiedene Beratungseinrichtungen für Migranten, z.B. das Raphaels-Werk. Die Caritas Ruhrbistum Essen bemüht sich um die Reintegration von Roma in Skopje.

Evangelischer Entwicklungsdienst

Die Aufgabe des Evangelischen Entwicklungsdienstes ist die finanzielle und personelle Unterstützung sowie Beratung von Kirchen, christlichen Organisationen und privaten Trägern, die in der Armutsbekämpfung oder Katastrophenhilfe tätig sind, sich für die Verwirklichung von Menschenrechten einsetzen oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Im Rahmen des RE- bzw. des REO-Programms vermittelt der EED seinen lokalen und internationalen Partnerorganisationen auch in Deutschland lebende Fachkräfte aus Entwicklungsländern.

3. Rückkehrprogramme

Rückkehrprogramme gibt es in Deutschland seit Beginn der 80er Jahre. Im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“ wurde 1983 zum ersten Mal eine Prämie an rückkehrwillige Arbeitsmigranten ausgezahlt. Seitdem ist eine Vielfalt von unterschiedlichen Programmen und Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen und Herkunftsländer entstanden. Generell gibt es drei verschiedene Programmtypen:

Eine weitere Maßnahme, die in Deutschland bislang nicht praktiziert wird, mit denen aber im europäischen Ausland (z.B. Dänemark, Groß-Britannien) bereits positive Erfahrungen gemacht wurden, sind sog. „go-and-see-visits“. Rückkehrinteressierten Migranten wird die Möglichkeit geboten, für eine begrenzte Zeit in ihr Herkunftsland zu reisen, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen und sich beispielsweise über die Situation auf dem Arbeits- oder dem Wohnungsmarkt oder über die medizinische Versorgung zu informieren. Die Organisation solcher Reisen ist oft schwierig, da eine Reise ins Herkunftsland für bestimmte Migrantengruppen, vor allem für Flüchtlinge, zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung im Gastland führen kann und deshalb eine Sondergenehmigung nötig ist.

Eine weitere Unterscheidung bei der Klassifizierung von Reintegrationsmaßnahmen ist die zwischen „large“ und „small scale“-Programmen. Erstere dienen dem Zweck, große Gruppen von Migranten, z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien, bei der Rückkehr in die Heimat zu unterstützen. Letztere bemühen sich, für jeden einzelnen Migranten durch intensive Beratung eine individuelle Lösung zu finden. Diese Entscheidung ist vor allem dann wichtig, wenn es um die Bewertung verschiedener Rückkehrmaßnahmen geht. „Small scale“-Programme sind in der Regel zeitaufwändiger und kostenintensiver. Die Zahl der Personen, die im Rahmen solcher Programme zurückkehrt, ist gering. Sie richten sich aber oftmals an Migranten in besonders schwierigen Situationen (Opfer von Frauenhandel, unbegleitete Minderjährige, ältere und pflegebedürftige Personen), und es wird vermutet, dass die Reintegration der Teilnehmer an solchen Programmen durch die intensive Betreuung erfolgreicher verläuft. Bei der Bewertung beider Typen sollten deshalb unterschiedliche Maßstäbe verwendet werden.

Es folgt eine Übersicht der in Deutschland angebotenen Programme.

3.1 Rückkehrprogramme für Flüchtlinge und Asylbewerber

Berliner Senat

Starthilfeprogramme

Seit 1998 wird vom Berliner Senat jährlich ein Rückkehrprogramm für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgelegt. Ende 2001 waren 6400 Flüchtlinge im Rahmen dieser Programme freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Finanziert werden die Programme aus Einsparungen bei der Sozialhilfe und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Sonderprojekt „Hausbau für Berliner Rückkehrer nach Bosnien“ (1997-2000) wurde von der EU finanziert.

Die Rückkehrer erhalten zusätzlich zu den Leistungen aus dem GARP/REAG-Programm der IOM eine finanzielle Starthilfe (bei Anträgen bis zum 31. August 2001 2000 DM pro Person; maximal 6000,- DM pro Familie. Bei Anträgen nach 31. August 2001 1.500 DM pro Person, 4500,- DM maximal pro Familie). Den aufnehmenden Gemeinden wurde bis 2000 eine Aufbauhilfe für Infrastrukturprojekte gewährt.

Seit dem Jahr 2000 wird darüber hinaus Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Arbeitnehmern können im Rahmen einer speziell eingerichteten Jobbörse (s. AGEF) Stellen vermittelt werden. Den Arbeitgebern wird ein Lohnkostenzuschuss von 5100,- DM gezahlt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, mindestens 350,- DM Lohn zu zahlen und den Arbeitnehmer ein Jahr zu beschäftigen. Die Rückkehrer können aber stattdessen auch selbst einen Zuschuss von 5100,- DM zur Existenzgründung bekommen. Will ein Rückkehrer sich beruflich fortbilden, erhält der Qualifizierungsträger die Unterstützung, wenn die Maßnahme mindestens 6 Monate dauert.

Teilnehmen können Flüchtlinge aus dem Kosovo, die bis zum 30. Juni 1999 aus dem Kosovo nach Berlin eingereist sind. Bedingung ist, dass die Flüchtlinge ausreisepflichtig sind und Leistungen nach dem AsylbLG, BSHG erhalten oder Anspruch darauf haben.

Außerdem fördert der Berliner Senat die Weiterwanderung in die USA und unterhält ein  Wiederaufbauprojekt für die Förderung der Rückkehr von Roma aus Berlin nach Bosnien

Flüchtlingsamt München

Coming home

„Coming home“ wurde im Januar 2000 gestartet und hatte eine Laufzeit von 15 Monaten. Das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 530 000 € und wurde von der EU co-finanziert.

Mit diesem Projekt erweiterte das Flüchtlingsamt seine Hilfs- und Beratungsleistungen auf Rückkehrer aller Nationalitäten.

Im Flüchtlingsamt München sind sechs Rückkehrberater/innen tätig, die sich jeweils auf bestimmte Regionen (Kosovo, Bosnien und Bundesrepublik Jugoslawien, Südosteuropa, Afrika und Asien) spezialisiert haben. Die Mitarbeiter des Büros beraten die Flüchtlinge auch zur Weiterwanderung in andere Staaten. Die im Rahmen von „coming home“ angebotenen Hilfsmaßnahmen umfassten neben der Beratung finanzielle Hilfe, Sachspenden, Hausratsammeltransporte, Qualifizierungsmaßnahmen und Existenzgründerförderung.

Finanzielle Hilfe wurde vor allem kinderreichen Familien, Alleinerziehenden sowie älteren und kranken Flüchtlingen gewährt. Bei Bedarf wurden Medikamente und medizinisches Gerät bereitgestellt. Auch Arbeitsgeräte (PCs, Nähmaschinen etc.) konnten aus diesem „Notfallfonds“ finanziert werden.

Um die Rückkehrer mit dem nötigsten Hausrat zu versorgen, rief das Flüchtlingsamt eine Spendenaktion ins Leben. Insgesamt stellten Münchner Privatpersonen, Firmen und Institutionen Sachspenden im Wert von 300 000 DM und 25 000 DM an Geldspenden zur Verfügung. Die gespendeten Güter wurden in Sammeltransporten nach Bosnien und Kosovo gebracht.

Die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen umfassten PC- und Internetkurse sowie berufqualifizierende Kurse in den Bereichen Bürokommunikation und Nähen und Schneidern (Dauer: 12 Wochen). Geplante Kurse in den Bereichen Bauhandwerk und Krankenpflege wurden aufgrund des geringen Interesses der Teilnehmer nicht durchgeführt. In Einzelfällen wurden auch individuelle Maßnahmen (Praktika, Sprachkurse) vereinbart.

20 Existenzgründern half das Flüchtlingsamt bei der Erstellung eines Business-Plans, der Beschaffung und dem Transport von Ausrüstung und bei der Anschubfinanzierung.

Die einzelnen Maßnahmen wurden von den Rückkehrern verschiedener Nationalitäten in unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen. Kosovo-Albaner, die die größte Gruppe der Geförderten bildeten, waren vor allem an Qualifizierungsmaßnahmen, Afrika-Rückkehrer an Existenzgründungen, Rückkehrer nach Asien und Südosteuropa an finanzieller Unterstützung interessiert.

Neben den direkten Hilfen für die Rückkehrer im Rahmen des „coming home“-Projekts unterstützte das Flüchtlingsamt aus eigenen Mitteln Gemeinden in Bosnien und Kosovo, die Rückkehrer aufgenommen haben. Die geförderten Gemeinden erhielten Ausstattung für Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, Sportvereine und Kommunalverwaltungen sowie Kleidung und Möbel für Binnenvertriebene und andere Bedürftige.

Im Projektzeitraum reisten Mitarbeiter des Flüchtlingsamts mehrmals nach Bosnien und Kosovo, um Rückkehrer-Familien zu besuchen. Dort erfuhren sie, dass der Neuanfang trotz der geleisteten Hilfe schwierig ist. Größtes Problem ist neben dem Mangel an intaktem Wohnraum die wirtschaftliche Situation und der daraus resultierende Mangel an Arbeitsplätzen.

IOM

1. Reintegration and Emigration Programme for Asylum seekers in Germany (REAG) and Government Assisted Repatriation Programme (GARP)

REAG/GARP ist ein humanitäres Hilfsprogramm für mittellose Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, die auf die Weiterführung des Asylverfahrens verzichten und aus eigenem Entschluss zurückkehren möchten. Auch ehemalige Vertragsarbeitnehmer aus Vietnam sowie Opfer der Zwangsprostitution und des Frauenhandels können im Rahmen des Programms gefördert werden. Es dient der geordneten Vorbereitung und Durchführung der Ausreise von Weiterwanderern und Rückkehrern. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Mittel weder von dem Migranten noch durch unterhaltspflichtige Angehörige oder andere Stellen aufgebracht werden können.

Im Rahmen des Programms werden gewährt: Beförderungs- bzw. Benzinkosten, Reisebeihilfe, finanzielle Starthilfe.

2. Special Migrant Assistance Programme (SMAP)

IOM kann für mittellose Personen, die internationaler Hilfe bedürfen und die nicht über REAG/GARP gefördert werden können, Flugreisen organisieren und günstige Tarife für einfache Flüge ins Heimatland anbieten. Die Reisekosten müssen durch die Migranten selbst oder von anderer Stelle getragen werden.

Landkreis Tuttlingen

Der Landkreis Tuttlingen finanziert ein ähnliches Programm wie der Berliner Senat, ebenfalls aus eingesparten Mitteln aus der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz.

3.2 Reintegrationsprogramme für Minderheiten und andere sensible Gruppen

AWO Kreisverband Bremerhaven e.V.

"Heimatgarten"

„Heimatgarten“ – „Domovinska basta“- unterstützt rückkehrwillige alte und pflegebedürftige Menschen bei der Rückkehr in ihre Heimat. „Heimatgarten“ hilft bundesweit bei der Klärung der hierzu notwendigen Fragen und bezieht die notwendige Infrastruktur in Bosnien und Herzegowina wie Pflege durch Familienangehörige, ambulante Hilfen oder Heimplätze und deren dauerhafte Finanzierung mit ein. Die Lösungen sind immer auf den Einzelfall bezogen. Heimatgarten kümmert sich um eine Rückreisebegleitung, Hilfe beim Umzug, medizinische Versorgung, Klärung von Versorgungsansprüchen und Unterbringung bei Verwandten oder in stationären Einrichtungen. Nach erfolgreicher Rückkehr übernimmt das Projektbüro für zunächst ein Jahr die Kosten für Unterkunft, Pflege und Versorgung. Evtl. vorhandene Renten werden mit herangezogen.

Heimatgarten nutzt bereits bestehende Hilfsstrukturen in Bosnien und Herzegowina und beteiligt sich, wo nötig, am Aufbau professioneller Pflegedienste durch die Aus- und Fortbildung von Pflegekräften.

Caritas Ruhrbistum Essen

Reintegrationsprogram Skopje, 1992

Das Programm diente der Rückführung von Roma, die die jugoslawische Staatsbürgerschaft besitzen. Voraussetzung war die freiwillige Teilnahme der zurückkehrenden Personen an dem Programm. Näheres s. Kapitel 5.

Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.

Rückkehrförderung von sozial benachteiligten Familien nach Bosnien und Herzegowina.

Umfassende Beratung von Rückkehrern, die einer besonders verwundbaren Zielgruppe angehören, wie z. B. alleinerziehende Mütter, junge Frauen, die auf Grund des Krieges keine Ausbildung genossen haben oder Familien mit pflegebedürftigen Mitgliedern.

Solwodi

Rückkehrerinnenprogramm zur Förderung der Rückkehr und wirtschaftlichen Eingliederung von Frauen in Entwicklungsländern

Das Programm richtet sich an mittellose Frauen aus Entwicklungsländern - unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status - die sich mindestens ein Jahr in Deutschland aufgehalten haben und in ihre Herkunftsländer oder andere Entwicklungsländer zurückkehren wollen oder müssen. Das Projekt soll es den Frauen ermöglichen, sich und ihren Kindern eine gesicherte und eigenständige Lebensgrundlage aufzubauen. Es wird über den World University Service (WUS) im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. 

Aufnahmekriterien:

ledig bzw. alleinerziehend, Bedürftigkeit und eine erkennbare Bereitschaft, sich dauerhaft im jeweiligen Zielland niederzulassen. Unmittelbare Rückkehrhilfen, wie Flugkostenzuschuss etc. werden nur in Verbindung mit einer weiterführenden Eingliederungshilfe übernommen, d. h., Frauen, die nur Geld für ihren Rückflug wünschen, werden in der Regel abgelehnt bzw. an andere Organisationen, z. B. IOM verwiesen.

Leistungen:

Als unmittelbar wirksame Rückkehrhilfen werden gezahlt: Zuschüsse zu Reise- und Frachtkosten und Überbrückungsgelder für die ersten 3 Monate nach der Rückkehr. Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sind: Stipendium für eine berufliche Aus- und Weiterbildung bis zu einem Jahr (die Ausbildung kann sowohl in Deutschland als auch im Zielland erfolgen, abhängig vom Aufenthaltsstatus bzw. der schulischen/beruflichen Qualifikation der jeweiligen Frau), Einarbeitungszuschuss, Geschäftsgründungsdarlehen. Diese Förderung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit einer lokalen NRO, die die Frau nach der Rückkehr weiter betreut und die für Geldtransfer, Beratung und Supervision zuständig ist. 70% der Fördersumme für ein Projekt werden als zinsloses Darlehen vergeben und an die lokale NRO in einem Zeitraum von 4-6 Jahren zurückgezahlt. Kaufmännische Kenntnisse sind Voraussetzung für die Bewilligung eines Darlehens, notwendige Schulungen können finanziert werden.

Seit 1998 ist die Zahl der Frauen, die sich über das Projekt informierten, kontinuierlich gestiegen, von 83 auf 469 Erstanfragen. 2001 wurden – neben einem einmaligen Sonderprogramm für den Balkan, an dem 15 Frauen teilnahmen - 14 Frauen in das Programm aufgenommen und 11 Frauen, die bereits zurückgekehrt sind, unterstützt. Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 118 Frauen gefördert. Im Jahresbericht 2001 stellt SOLWODI fest, dass die meisten Frauen mehr Zeit als vorgesehen benötigen, um ihre Rückkehr vorzubereiten, dass aber nur sehr wenige Frauen Fortbildung oder Existenzgründung abbrechen. In vielen Fällen wurde durch die Fördermaßnahme nicht nur der betroffenen Frau, sondern auch ihren Kindern und Familien eine Perspektive geboten. Einige der Existenzgründerinnen sind mittlerweile so erfolgreich, dass sie zusätzliche Arbeitskräfte einstellen konnten.

3.3 Ausbildungsprogramme für türkische Jugendliche in der Türkei

Die folgenden Programme sind für Jugendliche konzipiert, die mit ihren Eltern in die Türkei zurückkehren. Die Programme wurden vom Bundesministerium für Arbeit ins Leben gerufen, wurden aber mittlerweile abgeschlossen und nicht mehr fortgesetzt.

Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk Bamberg

Lehrgang zur beruflichen Qualifizierung türkischer Jugendlicher im Hotel- und Gaststättengewerbe in der Türkei

Das Programm dauert 3 Jahre und entspricht damit den türkischen Vorgaben für die Lehrlingsausbildung. In den Wintermonaten werden die Teilnehmer schulisch ausgebildet, in den Sommermonaten absolvieren sie den praktischen Teil ihrer Ausbildung. Neben fachlichen Themen wird besonderes Augenmerk auch auf die Sprachausbildung der Teilnehmer gelegt. Die Teilnehmer erhalten am Ende ihrer Ausbildung den Gesellenbrief mit der Anerkennung durch die Industrie und Handelskammer.

Während der Ausbildungszeit übernimmt der türkische Staat die Kosten für die Versicherung gegen Krankheit und Unfall. Während der Schulzeit im Winter werden die Teilnehmer in den Personalunterkünften des ROBINSON Clubs untergebracht, im Sommer erhalten die Jugendlichen die Unterkunft und die Verpflegung kostenfrei. Das DEB leistet die Unterbringungs- und Verpflegungskosten während der schulischen Ausbildung, Familienheimfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, allerdings nur Inlandsreisen. Arbeitskleidung für den praktischen Unterricht und Mittel für die Durchführung von fachlichen Exkursionen.

Dekra Hamburg

Ausbildung zum Kfz-Meister in Kocaeli/Türkei

Einrichtung eines Ausbildungszentrums in Kocaeli sowie Vermittlung von Lehrstellen in türkischen Betrieben zur Ausbildung zum KfZ Mechaniker.

Türkisch-deutsche Gesundheitsstiftung

Ausbildung in der Altenpflege und zum MTA

4. Reintegration und Entwicklung

4.1. Migration und Entwicklung

Dass zwischen Migration und Entwicklung ein Zusammenhang besteht, ist unbestritten. Zwar können auch persönliche Gründe (zum Beispiel eine Heirat mit einem Ausländer) einen Menschen veranlassen, sich an einem anderen Ort oder in einem anderen Land niederzulassen. Meist jedoch ist Migration eine Reaktion auf wirtschaftliche, soziale, ökologische oder politische Bedingungen. Urbane, industrialisierte und wirtschaftlich expandierende Gebiete verzeichnen in der Regel starke Zuwanderung, während ländliche Gegenden von Abwanderung betroffen sind.

Weniger klar ist dagegen, welche Auswirkungen Migrationsbewegungen auf die Entwicklung eines Landes haben. Ammassari/Black fassen die Argumente zusammen, die in dieser Diskussion häufig genannt werden:

Positive Auswirkungen:

Negative Auswirkungen:

Die Autoren kommen zu der Schlussfolgerung, dass die Auswirkungen von Migration und Rückkehr auf Entwicklung sind sehr unterschiedlich und von Umfang, Art und Zeitpunkt der Migrationsströme (individuelle oder Massenmigration, interne oder internationale Migration, zeitlich begrenzte oder dauerhafte Migration, legale oder illegale Migration etc.), den Eigenschaften der Migranten (Bildungsstand, Alter, Geschlecht, Familienstand, Vermögen) sowie der Situation im Herkunfts- und im Aufnahmeland abhängen. Außerdem wirken sich Migration und Rückkehr auf unterschiedliche Weise auf die Migranten selbst, ihre Familien, die aufnehmenden Gemeinden und die Herkunftsländer aus (micro, meso, macro level. Bsp: die Emigration eines gut ausgebildeten Menschen in ein Land mit besseren Berufsaussichten mag für den Migranten und seine Familie finanziell gesehen positiv, für die Wirtschaft des Herkunftslandes dagegen negativ sein). Darüber hinaus muss zwischen kurz- und langfristigen Effekten unterschieden werden.

4.2 Rückkehrprogramme mit entwicklungspolitischem Ansatz

Die Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland kann sich folgendermaßen auswirken:

Positiv:

Negativ:

Selbst wenn Migranten sich im Ausland Kenntnisse aneignen, ist es unwahrscheinlich, dass sie diese Kenntnisse im Herkunftsland anwenden können

Rückkehrer können einen Beitrag zur Entwicklung ihres Herkunftslands leisten in Form von:

Ausschlaggebend für den Erfolg der Reintegration und die Förderung von Entwicklung sind die persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften des Rückkehrers, die Qualität der Rückkehr-Vorbereitung, die sozioökonomische und institutionelle Situation im Herkunftsland, Ausmaß, Typen und Ursachen der Migration, Situation des Migranten im Aufnahmeland.

Die folgenden Programme haben ihren Ursprung weniger in der Migrations- oder Flüchtlingsarbeit, sondern sind in erster Linie entwicklungspolitisch motiviert. Sog. Fachkräfteprogramme zielen darauf ab, den „brain drain“, die Migration von Akademikern und Facharbeitern aus Entwicklungsländern in Industrieländer, wieder rückgängig zu machen. Schätzungen der Weltbank zufolge lebt ein Drittel aller hochqualifizierten Afrikaner im Ausland, vor allem in Westeuropa und Nordamerika. Durch den „brain drain“ verlieren Entwicklungsländer wertvolles Humankapital, in dessen Bildung und Ausbildung zuvor investiert wurde. Die abgewanderten hochqualifizierten Personen können auf den Arbeitsmärkten der Entwicklungsländer nur schwer ersetzt werden, und Geldsendungen dieser Personen in die Heimat können den Verlust nur teilweise kompensieren. Allerdings herrscht in vielen Entwicklungsländern auch ein Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen oder effizienter Arbeitsvermittlung, so dass für Facharbeiter und Akademiker oftmals keine Möglichkeit besteht, ihr Potenzial im Herkunftsland sinnvoll einzusetzen. Im Rahmen der Fachkräfteprogramme werden deshalb qualifizierten Arbeitskräften aus Entwicklungsländern entwicklungspolitisch bedeutsame Arbeitsplätze vermittelt bzw. werden diese Arbeitsplätze durch Zuschüsse zu Gehalt und Ausstattung subventioniert.

Bei Existenzgründungen geht es in diesem Zusammenhang nicht nur um die Existenzsicherung des Rückkehrers und seiner Familie, sondern auch darum, Arbeitsplätze zu schaffen und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Im Rahmen entwicklungspolitisch motivierter Programme können Existenzgründer deshalb deutlich umfangreichere Kredite bekommen als die Teilnehmer der im vorigen Kapitel genannten Programme. Neben qualifizierter Beratung und speziellen Fortbildungsangeboten für Existenzgründer sind Kredite von besonderer Bedeutung, da es in vielen Entwicklungsländern schwierig ist, start-up-Kapital zu günstigen Konditionen zu bekommen. 

4.3 Programme zur beruflichen Wiedereingliederung für rückkehrende Fach- und Führungskräfte sowie Studenten aus Entwicklungsländern

Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte (AGEF)

1. Fachkräfte- und Stellenbörse für zurückkehrende Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern – GETJOBS (German Experienced and/or Trained Personnel Job Service)

Die Fachkräfte- und Stellenbörse ist ein Instrument zur Unterstützung der Arbeitsplatzvermittlung von Fachkräften aus Entwicklungsländern. Fachkräfte, die ihren Aufenthalt zeitweise oder auch auf Dauer in Deutschland haben oder hatten, können sich für eine Tätigkeit in ihrem Heimatland oder einem anderen Entwicklungsland bewerben.

Im Ausland tätige Unternehmen und Organisationen, die einheimische Fachkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland einstellen möchten, können entsprechende Stellenangebote abgeben. Die Qualifikationsprofile der Bewerber sowie Stellenangebote werden auf der Homepage http://www.getjobs.net veröffentlicht. Wenn ein geeignetes Angebot bzw. ein geeigneter Bewerber vorhanden ist, werden der Bewerber bzw. das Unternehmen direkt informiert. Die Vermittlung erfolgt kostenlos.

Außerdem stehen zusätzliche Informationen zu ausgewählten Ländern (gesetzliche Bestimmungen, Arbeitsmarkt und Existenzgründung, Wirtschaftsinformationen und –kontakte, Soziales, Adressen) zur Verfügung.

2. Sonderprogramm für Flüchtlinge aus Bosnien, Kosovo, Serbien (im Auftrag der ZAV) „Arbeit für Kosova"  -   Jobbörse für Flüchtlinge aus Kosovo, die in den Ländern der EU leben

Das Projekt „Arbeit für Kosova" ist ein Instrument zur Unterstützung der Rückkehr und der sozialen und beruflichen Reintegration von Kriegsflüchtlingen durch die Vermittlung eines Arbeitsplatzes in Kosovo. Sie dient gleichzeitig dazu, den wachsenden Bedarf an Fachkräften in Kosovo zu befriedigen und ermöglicht den qualifizierten Rückkehrern und Rückkehrerinnen eine aktive Teilnahme am Wiederaufbau ihres Landes. Im Kosovo tätige Unternehmen und Organisationen, die einheimische Fachkräfte nach ihrer Rückkehr aus Deutschland einstellen möchten, finden hier qualifiziertes Personal. Bei Einstellung von Rückkehrern und Rückkehrerinnen können in Kosovo registrierte Unternehmen und Organisationen - je nach Mittellage - Lohnkosten- und Investitionskostenzuschüsse aus dem Stabilitätspakt für die Länder des Balkan beantragen.

Außerdem bietet AGEF Bewerbungstraining und Existenzgründerseminare an und vermittelt Führungskräften Praktika bei Unternehmen in Deutschland bzw. anderen EU-Ländern.

AGEF führt das von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Projekt im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) durch.

Darüber hinaus unterstützt AGEF Organisationen zurückgekehrter Fachkräfte in mehreren afrikanischen und asiatischen Ländern.

Deutscher Akademischer Austausch-Dienst (DAAD)

Alumni Programm

Das Programm dient der Nachbetreuung ehemaliger Studierender aus Entwicklungsländern. Es zielt darauf ab, das Potenzial der Absolventen deutscher Hochschulen aus Entwicklungsländern zu erschließen, deren Kontakte mit Deutschland vor allem in fachlicher Hinsicht zu pflegen und diesen Personenkreis als Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der deutschen Wirtschaft zu gewinnen. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf dem Aufbau fachlicher Netze. Hierbei sollen vor allem diejenigen Absolventen aktiviert werden, die bisher nicht von deutscher Seite unterstützt worden sind.

Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE)

Ärzteprogramm

Mit dem Programm soll die Rückkehr und die berufliche Eingliederung von Ärzten und Ärztinnen sowie Zahnärzten und Zahnärztinnen aus Entwicklungsländern, die ihr Studium in Deutschland absolviert haben bzw. mindestens 2 Jahre in der BRD ärztlich tätig waren, gefördert werden. Das Programm will die Aufnahme einer entwicklungspolitisch sinnvollen ärztlichen Tätigkeit im Heimatland unterstützen und die Reintegration der Bewerber/innen durch finanzielle Zuschüsse erleichtern.

Das Reintegrationsprogramm soll dazu beitragen, die sozialen und fachlichen Verbindungen zum Heimatland aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Die Teilnehmenden sollen praktische medizinische Kenntnisse erwerben, um im Heimatland erfolgreich tätig zu sein. Die Inhalte des Studiums werden durch Kenntnisse in der gemeindebezogenen Gesundheitsfürsorge, Tropenhygiene und Tropenmedizin ergänzt.

Während des Studiums erhalten die Studenten Beratung und finanzielle Unterstützung für eine Famulatur oder ein Praktisches Jahr im Heimatland oder einem anderen Entwicklungsland. Zusätzlich können sie an studienbegleitenden Wochenendseminaren zu Gesundheitsversorgungsproblemen in Entwicklungsländern sowie zur Situation der Gesundheitsversorgung einzelner Länder teilnehmen.

Nach Abschluss des Studiums absolvieren die Teilnehmer einen zwölfwöchigen Diplomkurs "Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern" und zwei einwöchige Trainingskurse "Hospital und Labor unter einfachen Bedingungen" und "Rationeller Umgang mit Arzneimitteln". Sie erhalten ein Stipendium oder einen Einarbeitungszuschuss für ein Praxisjahr an Kliniken in Entwicklungsländern bzw. für 18 Monate bei Absolvierung der Arzt-im-Praktikum-Phase im Heimatland sowie materielle Rückkehrbeihilfen (Flug, Ausstattung, Gepäcktransportkosten). Eine Nachbetreuung im Heimatland durch Bücher- und Zeitschriftensendungen, Kongressreisen usw. wird ebenso angeboten wie Hilfe beim Bewerbungsverfahren. 

Das Programm wird von DSE und der Abteilung Tropenhygiene und öffentliches Gesundheitswesen (ATHÖG) der Universität Heidelberg im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt.

Evangelischer Entwicklungsdienst (EED)

RE- und REO-Programm

World University Service (WUS)

APA-Programm

Das Programm richtet sich an rückkehrende Hochschulabsolventen und Fachkräfte aus allen Entwicklungsländern. Ein entwicklungspolitisch bedeutsamer Arbeitsplatz kann einmalig mit einem Zuschuss zur Arbeitsplatzausstattung bis zu einem Wert von DM 20.000,- gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über WUS. Die Prüfung der entwicklungspolitischen Relevanz erfolgt durch die deutschen Botschaften vor Ort. Die Finanzierung der Arbeitsplatzausstattung erfolgt aus Mitteln des BMZ. Die Kosten werden übernommen für: Maschinen und technisches Gerät, Lehr- und Lernmaterial, Fachliteratur sowie den Transport der geförderten Ausstattung ins Entwicklungsland. Die Ausstattung geht in das Eigentum des Arbeitgebers über und steht dem Rückkehrer für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Fachkräfte aus Entwicklungsländern, die in der BRD aus- und/oder fortgebildet worden sind bzw. mehrjährige Arbeits- oder Berufserfahrung erworben haben und aufgrund ihrer Ausbildung und/oder beruflichen Qualifikation fähig sind, sich nachhaltig für Entwicklungsaufgaben in ihrem Land einzusetzen. Sie müssen eine arbeitnehmerische Tätigkeit nachweisen können und ihre Rückkehr darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)

Programm zur Förderung der Rückkehr und beruflichen Eingliederung von Ausbildungsabsolventen und Arbeitnehmern aus Entwicklungsländern (EF-Programm) und

Programm zur Förderung der Wirtschaft in Entwicklungsländern durch Zuschüsse an zurückkehrende Fach- und Führungskräfte (RF-Programm)

In beiden Programmen können Rückkehrer/innen, die in ihrem Herkunftsland einen entwicklungspolitisch relevanten beruflichen Ansatz finden, mit Hilfe von Reise- und Transportkostenzuschüssen sowie Einarbeitungs- oder Gehaltszuschüssen finanziell unterstützt werden.

Im Auftrag des BMZ ist die ZAV programmführende Stelle für Arbeitnehmer und Ausbildungsabsolventen.

Staatsangehörige eines Entwicklungslandes haben die Möglichkeit, in das Programm aufgenommen zu werden, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bzw. eine mindestens zweijährige Aus- oder Fortbildung vorweisen können, sich legal in Deutschland aufhalten, eine dauerhafte Rückkehr/Ausreise anstreben und zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Ausreise bereit sind. Das Programm beinhaltet eine  Reisekostenzuschuss- und eine Transportkostenpauschale sowie einen Einarbeitungszuschuss für eine nachgewiesene Arbeitnehmertätigkeit.

4.4 Existenzgründerprogramme

Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)

Existenzgründerprogramm in Entwicklungsländern (credit program)

Das Programm bietet Rückkehrern Hilfe in Form von Krediten und Beratung bei einer Existenzgründung an und wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie den Regierungen der Partnerländer finanziert. Es richtet sich an Fachkräfte und Existenzgründer mit fachlich-unternehmerischer Qualifikation aus Albanien, Chile, Eritrea, Kroatien, Mazedonien, den palästinensischen Gebieten, Slowenien, der Türkei und Vietnam, demnächst auch aus Bosnien-Herzegowina.

Zurückkehrende Fachleute genauso wie lokale Geschäftsleute können bei den Partnerbanken vor Ort einen Langzeitkredit beantragen (max. 150.000 €). Die Rückkehrer sollten in Deutschland ausgebildet worden sein oder Berufserfahrung erworben haben. Die Kredite werden zu marktorientierten Preisen angeboten und die Banken sind an die internationale Bankpraxis gebunden. Zusätzlich hat die DEG und die Partnerbanken einen Garantiefond eingerichtet, der vom deutschen Technischen Hilfswerk finanziert wird.

Den Partnerbanken wird in den ersten Jahren beim Aufbau spezieller Kreditabteilungen geholfen. Die Mitarbeiter werden geschult, damit sie in der Lage sind, Geschäftsleute vor Ort zu beraten. Die Kreditnehmer werden vor, während und nach der Existenzgründung durch Seminare, Workshops und andere Beratungsangebote unterstützt. Das Programm wird in den ersten 5 Jahren von einem speziellen Projektbüro vor Ort begleitet.

Seit Beginn des Programms wurden 8718 Kredite mit einem Gesamtvolumen von 285 Mio. € vergeben und 71 690 Arbeitsplätze geschaffen. Für den Erfolg einer Unternehmensgründung erwiesen sich unternehmerische Qualifikationen, Eigenkapital (mindestens 30%) und eine sorgfältige Planung (Marktanalyse, Standort, rechtliche Lage etc.) als besonders wichtig.

Darüber hinaus gab es bei der DEG ein Existenzgründerprogramm, das allen Entwicklungsländern offen stand. Im Rahmen dieses Programms wurden Darlehen vergeben, die nicht zurückgezahlt werden mussten. Dieses Programm wurde Ende 2000 eingestellt.

Flüchtlingsamt München

“Reconstructing economy”

„Reconstructing economy“ ist ein Existenzgründerprogramm der Stadt München mit einem Gesamtvolumen von 530 000,- €, das von der EU-Kommission co-finanziert wurde. Von Januar 1998 bis März 1999 wurden 126 bosnische  Fachkräfte gefördert, die in ihrer Heimat eine eigene Firma gründen wollen. In vier dreiwöchigen Kursen (davon fanden zwei in München und zwei in Vogosca bei Sarajevo statt) und einem einwöchigen Computerkurs wurden die Teilnehmer auf die Gründung ihres Unternehmens vorbereitet. Im Rahmen einer Spendenaktion von Münchner Firmen sammelte das Flüchtlingsamt gebrauchte Maschinen und Ladeneinrichtungen im Gesamtwert von 350 000 DM, die nach Bosnien transportiert und den Existenzgründern zur Verfügung gestellt wurden. In Vogosca wurde ein Existenzgründerbüro mit fünf Mitarbeiter/innen gegründet, die selbst Rückkehrer sind und sich nach dem Ende des Projektes als Berater selbständig gemacht haben. Das Büro  übernahm die fachkundige Betreuung der jungen Firmengründer. Es half bei der Erstellung der Businesspläne, informierte über Kredite und Finanzierungsmöglichkeiten, stellte Kontakte zu Institutionen vor Ort und zu deutschen Unternehmen her, beriet in Rechtsfragen und übernahm die Verteilung der Sachspenden. Ein Abschlussseminar bot den Teilnehmern Gelegenheit, ihre Erfahrungen auszutauschen und geschäftliche Kontakte zu knüpfen.

Probleme, die im Verlauf des Projektes auftraten:

Das Flüchtlingsamt bewertete das Projekt positiv, da es gelungen sei, bosnischen Flüchtlingen nach ihrer Rückkehr in die Heimat eine dauerhafte Perspektive zu vermitteln. Im Mai 1999 waren 43 Familien nach Bosnien zurückgekehrt, 80 Firmen in den Bereichen Handel, Handwerk, Produktion und Dienstleistungen offiziell registriert und 240 Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt 25 weitere Businesspläne erstellt, und 11 Existenzgründer hatten Praktika absolviert.

Als weiteres Kriterium für den Erfolg des Programms wertete das Flüchtlingsamt das große Interesse an dem Projekt. So wurde die ursprünglich geplante Zahl von 100 Teilnehmern erheblich überschritten, und am Ende des Projekts lagen 60 Registrierungen für ein eventuelles Folgeprojekt vor.

5. Best-practice-Modelle

Es ist nicht einfach, best practice-Modelle im Bereich der Reintegration zu nennen, vor allem deshalb, weil viele Programme nicht oder nur unzureichend evaluiert werden und es folglich nur wenige gesicherte Erkenntnisse darüber gibt, welche Maßnahmen in welchen Herkunftsländern bei welcher Zielgruppe greifen und welche nicht. Dies hat verschiedene Ursachen: Zum einen ist es schwierig, Integration zu definieren und zu messen. Ob und wann sich ein Rückkehrer wieder in die Gesellschaft seines Herkunftslandes integriert hat und die angebotene Reintegrationshilfe damit erfolgreich war, hängt letztlich auch vom persönlichen Empfinden des Rückkehrers ab. Koser hat im Auftrag der IOM einen Katalog von Kriterien zusammengestellt, anhand derer ein Rückkehr-Programm bewertet werden kann:

1. Quantitative Kriterien

2. Kostenrelevante Kriterien

3. den Rückkehrer betreffende Kriterien

4. das Herkunftsland betreffende Kriterien

Ein weiterer Grund, warum nur wenige Rückkehrprojekte evaluiert werden, ist nicht methodischer, sondern organisatorischer Art. Mit Ausnahme von IOM sind die Organisationen, die Rückkehrprogramme anbieten, jeweils nur in wenigen Rückkehrländern präsent (eine europaweite Vernetzung von Rückkehr-Hilfsprojekten könnte hier große Vorteile bringen). Oft bricht nach der Ausreise der Kontakt zu den Rückkehrern ab. Eine Befragung der Teilnehmer ist dadurch nicht möglich.

Trotzdem soll hier ein Programm beispielhaft erwähnt werden, dessen Abschluss schon längere Zeit zurückliegt; zum einen, weil dieses Programm evaluiert und gut dokumentiert ist, zum anderen, weil hier einige der Ansätze verfolgt wurden, die von den Teilnehmern unserer Workshops als wichtig für das Gelingen eines Programms bezeichnet wurden:

Allerdings muss hier auch erwähnt werden, dass der finanzielle Spielraum bei diesem Projekt deutlich größer war als bei heutigen Programmen üblich.

Caritas Essen

Reintegrationsprogramm für Roma aus NRW in Skopje/Mazedonien

Das Programm wurde von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen als präventive Maßnahme gegen Fluchtursachen. Abgelehnten Asylbewerbern sollte eine Alternative zur Abschiebung geboten werden.

Von Oktober 1991 bis November 1993 kehrten knapp 600 Personen nach Skopje zurück. Vor Ort wurden ein wirtschaftliches und ein soziales Umfeldprogramm aufgelegt, das bis Ende 1997 fortgeführt wurde.

Das wirtschaftliche Umfeldprogramm diente hatte zum Ziel, Rückkehrern ein Erwerbseinkommen zu verschaffen. Zu diesem Zweck wurde 1993 ein Wirtschaftsbüro in Form einer GmbH mit vier unselbständigen Betrieben (Bauunternehmen, Restaurationsunternehmen, Reinigungsbetrieb, Schneiderei) gegründet. Diese Betriebe erreichten wegen schlechter Auftragslage nie die Gewinnzone. Dies lag unter anderem an der ungünstigen wirtschaftlichen Gesamtsituation: Das UN-Embargo gegen Serbien, dem wichtigsten Handelspartner Mazedoniens, und die griechische Blockade schwächten die Volkswirtschaft und führten zu einer sehr hohen Arbeitslosigkeit. Als Folge entstanden viele Unternehmen im informellen Sektor, gegen deren Konkurrenz die Betriebe des Wirtschaftsbüros nicht bestehen konnten.

1995 wurde deshalb eine Umstrukturierung des Programms vorgenommen: Anstatt weiterhin Arbeitsplätze zu subventionieren, sollte die Eigeninitiative der Roma gestärkt und das Wirtschaftsbüro in ein Beratungszentrum für kleine und mittlere Unternehmen umgewandelt werden, dessen Angebote allen interessierten Mazedoniern offen steht. Die neuen Aufgaben des Büros waren die Vermittlung von Arbeitsplätzen in Unternehmen in der Region sowie die berufliche Weiterbildung. Das Bauunternehmen und der Reinigungsbetrieb wurden geschlossen.

Zwei Kurse zur Vermittlung berufsorientierter Fertigkeiten zur Integration in den industriellen Arbeitsmarkt stießen nur auf geringes Interesse der Programmteilnehmer. Die Arbeitsvermittlung erwies sich ebenfalls als schwierig, da viele Roma nicht bereit waren, in mazedonischen Betrieben zu arbeiten, und unrealistische Gehaltsforderungen stellten. Außerdem war die Konkurrenz arbeitsloser qualifizierter Facharbeiter sehr groß.

Die meisten Programmteilnehmer entschieden sich für eine Existenzgründung. 1996 hielt das neue Beratungszentrum zwei Kurse für Existenzgründer mit je 21 Teilnehmern ab. Da es vielen Teilnehmern an Startkapital mangelte, wurden sieben Kredite mit einem Gesamtvolumen von 166 850 DM vergeben. Das Beratungszentrum informierte über das geltende Wirtschaftsrecht, half bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen, stellte Kontakte zu ausländischen Firmen her und beschaffte gebrauchte Maschinen. Da in Mazedonien die Hälfte aller Betriebe im informellen Sektor tätig ist, standen diese Beratungsangebote auch nicht angemeldeten Betrieben offen. Wenn zumutbar, wurden für Kurse und Beratungen Gebühren verlangt.

Nach Ende des Projekts übernahmen zwei Mitarbeiter das Wirtschaftsbüro und führten es als private Consultingfirma weiter.

Im Rahmen des sozialen Umfeldprogramms wurden nach der Rückkehr zunächst Lebensmittel und Medikamente bereitgestellt. Ab 1992 lag der Schwerpunkt dieses Programms dann auf der Kinder- und Jugendarbeit, der Familienberatung sowie der medizinischen Versorgung.

Die Kinder- und Jugendarbeit sollte den jungen Roma eine Möglichkeit geben, ihre Kreativität zu entfalten und ihr Selbstvertrauen zu steigern. Durch Hausaufgabenhilfe, die Bereitstellung von Schulbüchern und Stipendien für Berufsschüler sollten Schulbesuch und Berufsausbildung gefördert werden. Es wurde ein Jugendzentrum eingerichtet, in dem Kinder an pädagogisch betreuten Freizeitaktivitäten teilnehmen konnten. Auffällig oder straffällig gewordene Jugendliche wurden besonders betreut. Darüber hinaus wurde eine Abendschule renoviert, an der Jugendliche und Erwachsene den Hauptschulabschluss nachholen konnten, der in Mazedonien eine Voraussetzung zum Erhalt von Sozialleistungen (Sozialhilfe, Krankenversicherung) ist.

Die Familienberatung umfasste Sprechstunden zur Einzelfallberatung sowie Kurse zur Vermittlung von Wissen über Ernährung, Hauswirtschaft und Hygiene sowie Schwangerschaft, Geburt und Säuglingspflege. Die medizinische Versorgung der Rückkehrer, die oft keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben oder sich die Zuzahlungen für Medikamente nicht leisten können, wurde durch eine Ambulanz der Caritas gewährleistet, wo Behandlung und Medikamente kostenlos erhältlich waren.

Darüber hinaus unterstützte die Caritas den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen. Sie half beim Aufbau des mazedonischen Caritas-Verbandes und initiierte eine Hochschulkooperation der Universität Skopje mit der Fachhochschule Köln sowie die Gründung des „Zentrum für soziale Initiativen e.V.“, der seit dem Ende des Programms das Jugendzentrum und die Familienberatungsstelle weiterführt. Außerdem wurde großen Wert auf die Aus- und Fortbildung einheimischer Mitarbeiter in der Sozialarbeit gelegt.

Der Abschlussbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bewertet das Programm als Erfolg, da die Lebenssituation der Rückkehrer in Mazedonien jetzt besser ist als vor ihrer Flucht. Mehr als drei Viertel der einst in den vier Betrieben des Wirtschaftsbüros beschäftigten Personen verfügten 1998 über ein eigenes Erwerbseinkommen. Die Zukunftsperspektiven der jüngeren Generation haben sich verbessert, da deutlich mehr Kinder als früher zur Schule gehen.

Als Evaluationskriterien verwendete die Landesregierung:

Im Abschlussbericht werden außerdem folgende Schlussfolgerungen gezogen:

Literatur:

Savina Ammassari/Richard Black: “Harnessing the potential of migration and return to promote development”, IOM migration research series no.5, Genf 2001

Klaus J. Bade/Rainer Münz: „Migrationsreport 2000“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.): „Zuwanderung und Asyl in Zahlen“, 8. Auflage, Nürnberg 2002

Bundesausländerbeauftragte: „Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten im Auftrag der Bundesregierung“, 2001

BMZ, „Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2002“

Gries, Marie-Luise: „Tür auf, Tür zu“, in: Ausländer in Deutschland, 2/02, 18. Jahrgang, isoplan-Institut, Saarbrücken

IOM (Hrsg.): “Return policies and programmes: A contribution to combating irregular migration”, Genf, November 1997

Koning Boudewijnstichting, Migratie en Asiel: vluchten kann niet meer, Syntheserapport van een onderzoeksproject inzake het migratie – en asielbeleid in Belgie, Brüssel, November 2001

Dr. Khalid Koser, The Return of rejected asylum seekers and irregular migrants, IOM, Genf, Mai 2001

Schmalz-Jacobsen, Cornelia, und Hansen, Georg (Hrsg.): „Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997

Unabhängige Kommission Zuwanderung (Hrsg.): „Zuwanderung gestalten – Integration fördern“, Berlin, 2001

UNHCR, “Voluntary repatriation: International protection”, Genf, 1996

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (Hrsg.): „Jahresbericht 2001 der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zum Thema Reintegration von Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern“, Frankfurt, Februar 2002

Anmerkungen:

Alle Angaben in diesem Kapitel stammen aus dem „Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten im Auftrag der Bundesregierung“, 2001, soweit nicht anders angegeben

Rainer Münz/Ralf E. Ulrich: „Migration und zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland“, in: Klaus J. Bade/Rainer Münz: „Migrationsreport 2000“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000, S. 23

ebenda, S. 26

Schmalz-Jacobsen, Cornelia, und Hansen, Georg (Hrsg.): „Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland“, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997, S. 99

Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.): „Zuwanderung und Asyl in Zahlen“, 8. Auflage, Nürnberg 2002, S. 34, 37 und 54

aus: Gries, Marie-Luise: „Tür auf, Tür zu“, in: Ausländer in Deutschland, 2/02, 18. Jahrgang, isoplan-Institut, Saarbrücken, S. 10

die folgenden Angaben stammen aus der Broschüre der Bundesanstalt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hrsg.): „Zuwanderung und Asyl in Zahlen“, 8. Auflage, Nürnberg, Stand: 31.12.2001

„Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten im Auftrag der Bundesregierung“, 2001, S. 78

Savina Ammassari/Richard Black: “Harnessing the potential of migration and return to promote development”, IOM migration research series no.5, Genf 2001, S. 23f

IOM (Hrsg.): “Return policies and programmes: A contribution to combating irregular migration”, Genf, November 1997

Koning Boudewijnstichting, Migratie en Asiel: vluchten kann niet meer, Syntheserapport van een onderzoeksproject inzake het migratie – en asielbeleid in Belgie, Brüssel, November 2001, S. 52

UNHCR, “Voluntary repatriation: International protection”, Genf, 1996, Kapitel 2.3

„Zuwanderung gestalten – Integration fördern“, Bericht der unabhängigen Kommission „Zuwanderung“, Berlin, 2001, S. 158

Savina Ammassari/Richard Black: “Harnessing the potential of migration and return to promote development”, IOM migration research series no.5, Genf 2001

Dr. Khalid Koser, The Return of rejected asylum seekers and irregular migrants, IOM, Genf, Mai 2001


 website sponsored by:  European Union, Church of Sweden Aid, Uppsala, 
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Frankfurt/M.
website administered by:  AGEF gGmbH, Berlin,  info@agef.de , www.reintegration.net, www.agef.net