Networking Asia / Africa / Southeast Europe


Jordanien

2. Ankunft und Reintegration im Heimatland

Einreisemodalitäten, Transportsystem, Kommunikationssystem, Lebenshaltungskosten, Berufliche Eingliederung

Hafen- und Flughafenmodalitäten bei der Ankunft

Zollbestimmungen

Die jordanische Landeswährung Dinar darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak (eine Gebühr von 3.750 JD wird auf jeweils weitere 200 Zigaretten erhoben, bis zu einem Maximum von 2000 Zigaretten);
1 Liter Wein oder Spirituosen
(eine Gebühr von 2.910 JD wird auf jeden weiteren Liter erhoben, bis zu einem Maximum von 4 Litern);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD.

Devisen-  und Kapitaltransfer

Der Devisentransfer wird durch die Bestimmungen der Zentralbank geregelt.Gegenwärtig sind die Ein- und Ausfuhr von Devisen frei.

Einfuhr persönlicher Sachen

Zollfreiheit für persönliche Effekten, Möbel, Haushaltgeräte und Berufswerkzeuge, sofern gebraucht und dem sozialen Stand des Einreisenden angemessen. Eine genaue Bestandesliste wird verlangt.

Einfuhr von Autos

Internationaler Fahrausweis und Triptyk (Grenzübertrittsschein erhältlich bei TCS oder ACS) sind obligatorisch. Nach drei Monaten ist der Wagen im Prinzip zu verzollen. Der Zoll beträgt über 100 % des von der zuständigen Behörde geschätzten Wertes. Über 5-jährige Autos können nicht mehr verzollt und verkauft werden. Die Einfuhr von solchen Fahrzeugen ist deshalb nicht möglich.

Quellen: 
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=10&land_id=71
(aufgerufen am 08.01.04)
http://www.travelshop.de/laenderlexikon/laenderinfos.asp?sektion=DutyFree&land=jordanien&Region=mittelost
(aufgerufen am 08.01.04)
http://www.swissemigration.ch/imperia/md/content/elias/i-p/JORDANIEN_AK_D.pdf
(aufgerufen am 08.01.04)

Transport

Flugzeug

Jordaniens nationale Fluggesellschaft Royal Jordanian Airlines (RJ) (Internet: www.rja.com.jo) fliegt Amman von München, Frankfurt/M., Genf und Wien an. Austrian Airlines (OS) fliegt fünfmal wöchentlich von Wien nach Amman.

Durchschnittliche Flugzeiten: Frankfurt – Amman: 4 Std. 30 (Direktflug); Wien – Amman: 3 Std.; Genf – Amman: 4 Std. 30.

Internationaler Flughafen: Queen Alia International (AMM) liegt 32 km südlich der Hauptstadt und wird durch eine Schnellstraße mit Amman verbunden (Fahrzeit 40 Min.). Busse fahren alle 30 Minuten zur Stadt (Fahrzeit 50 Min.), ein Taxistand ist ebenfalls vorhanden. Flughafeneinrichtungen umfassen Banken, Post, Tourist-Information, Duty-free-Shops (24-Std. geöffnet), Hotelreservierung, Kinderkrippe, Mietwagenschalter (Avis, Hertz und Dallah Al Brakeh), Bars und Restaurants.

Flughafengebühren: 5 JD; 25 JD für Staatsangehörige Jordaniens auf internationalen Flügen. Transitpassagiere sind davon ausgenommen.

Schiff

Eine Passagierfähre fährt zweimal täglich von Akaba nach Nuweiba (Ägypten). Es gibt wöchentliche Passagierschiffverbindungen nach Suez und Jeddah. Swan Hellenic, Cunard und P&O laufen Akaba auf Kreuzfahrten an.

Bahn

Obwohl eine Bahnstrecke nach Syrien existiert, gibt es keine fahrplanmäßigen internationalen Verbindungen.

Bus/Pkw

An- und Einreise mit Bus und Pkw über Syrien und die Türkei durch Ramtha, 115 km nördlich von Amman (Fahrzeit von Damaskus: 4 Std; Grenzformalitäten können bis zu 3 Std. in Anspruch nehmen). Es gibt Sammeltaxis von Amman nach Damaskus; Mehrfachvisa sind teilweise erforderlich. Von Damaskus gibt es Busverbindungen nach Irbid und Amman und von Amman täglich nach Damaskus und Baghdad sowie zur Allenby-Brücke, die zum Westjordanland führt. Zum Überqueren der Brücke wird ein Visa benötigt, das im voraus beantragt werden muß. Außerdem kann man an folgenden Grenzübergängen (Jordan River Crossing und Arava Crossing Point) nach Israel einreisen (Einzelheiten s. Israel). Straßengebühren: 4 JD.

Inlandsverkehr

Flugzeug

Royal Jordanian Airlines (RJ) (Internet: www.royalwings.com.jo) bietet Linienflüge nach Akaba an, außerdem kann man Jets und Hubschrauber mieten.

Bahn

Zur Zeit gibt es keinen zuverlässigen Passagierverkehr.

Bus/Pkw

Die Hauptverkehrsstraßen sind gut (4608 km gepflasterte Straßen), Wüstenstraßen sollte man meiden. Beim Befahren von Neben- und Wüstenstraßen gilt als Faustregel: nur absolut fahrtüchtige Fahrzeuge benutzen, ausreichend Wasser mitnehmen und allen Ratschlägen der Bevölkerung vor Ort folgen. Die Geschwindigkeitsgrenze liegt in Städten bei 60 km/h, auf Landstraßen bei 80 km/h und auf Autobahnen bei 120 km/h. Der Buslinienverkehr ist preiswert und funktioniert reibungslos. Die JETT-Busgesellschaft fährt von Amman diverse Orte an (Akaba und Petra täglich).

Taxi

Sammeltaxis fahren auf festgelegten Strecken zu allen Städten, können aber auch privat gemietet werden. Sammeltaxis nach Petra sollten im voraus gebucht werden. Mietwagen werden von Avis sowie von vier einheimischen Firmen, Hotels und Reisebüros angeboten. Man kann auch tageweise Fahrer buchen.

Stadtverkehr

In Amman verkehren sowohl Linienbusse als auch Servis-Sammeltaxis, die festgelegte Strecken fahren. Die Servis-Taxis sind staatlich zugelassen und haben Standardtarife, aber keine festen Haltestellen. Sie nehmen ihre Passagiere häufig an Endhaltestellen in den Außenbezirken oder im Zentrum auf und fahren dann direkt bis zum Zielort.

Quellen:
http://www.travelshop.de/laenderlexikon/laenderinfos.asp?sektion=DutyFree&land=jordanien&Region=mittelost
(aufgerufen am 08.01.04)

Kommunikationssystem

Post- und Fernmeldewesen

Telegramme

Der Telegrammdienst ist verhältnismäßig gut, Telegramme können von größeren Hotels und Postämtern versandt werden.

Post

Pakete sollten für die Zollkontrolle offen bleiben. Luftpost nach Europa benötigt 3-5 Tage, gegen Aufpreis wird eine Zustellung innerhalb von 24 Std. in 22 Länder angeboten. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.00-18.00 Uhr, Fr geschlossen (mit Ausnahme des Postamtes im Geschäftsviertel von Amman, Prince Mohammed-Street).

Telefon/Fax/Internet

Selbstwählferndienst in den Städten

Von Jordanien aus kann man die meisten Länder direkt anwählen. Landesvorwahl 962, Ortsnetzkennzahl für Amman »06«

Mobiltelefon

GSM 900. Mobilfunkgesellschaften umfassen Jordan MTS (Internet: www.jmts-fastlink.com) und MobileCom (Internet: www.mobilecom.jo).

Faxeinrichtungen

Sind in den meisten guten Hotels vorhanden, die Hauptpost in Amman bietet auch einen Faxservice an.

Internet/E-Mail

Internetcafés findet man in Amman, Akaba, Irbid, Jerash und Jordan. Hauptanbieter: Destinations (Internet: www.jonet.com).

Deutsche Welle

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0221) 389 32 08. Internet: www.dwelle.de) anzufordern.

Lebenshaltungskosten

1 Euro = 0,7 Jordanischer Dinar (JOD) (Umrechnungskurs vom 08.01.04)

1 Jordanischer Dinar (JOD) = 1000 Fils

Es ist sehr schwierig, allgemein gültige Preisangaben zu machen. Die Preise können von Ort zu Ort, von Tag zu Tag oder in den Städten je nach Quartier sehr verschieden sein. Die Angaben erfolgen unverbindlich und gelten für Amman.

Datum der Preiserhebung: August 1999.

Budget-Aufstellung (Zahlenangaben in JOD, Stand: August 1999)

Ledige: bescheidene / gehobenere Verhältnisse

Gesamt: 1190 JOD / ca. 2250 JOD

Ehepaar ohne Kinder: bescheidene / gehobenere Verhältnisse

Ehepaar mit 2 Kindern: bescheidene / gehobenere Verhältnisse

Unterkunft/Hotelpreise/Mietpreise für Wohnungen

 

Berufliche Eingliederung

Anstellungsbedingungen

Ein Anstellungsvertrag sollte die folgenden Punkte enthalten:

Es wird dringend empfohlen, einen Nettolohn zu vereinbaren, so dass der Arbeitgeber alle Steuern und Abgaben bezahlt.

Löhne

Es ist schwierig, Lohnangaben zu machen, da solche Informationen beim Personal kaum erhältlich sind. Ausländische Firmen und internationale Organisationen bezahlen höhere Löhne als jordanische Firmen.

Steuern

Es wird dringend empfohlen, im Arbeitsvertrag einen Nettolohn zu vereinbaren und Steuerfragen mit dem Arbeitgeber zu regeln.

Die Einkommenssteuersätze sind progressiv bis 30 %; es dürfen aber Freibeträge (Ledige z.B. 1'000 JOD und Verheiratete 1'500 JOD plus 500 JOD pro Kind) vom Einkommen abgezogen werden. Zudem ist ein prozentualer Abzug vom Totaleinkommen gestattet.

Es gibt eine Verkaufssteuer von 13 %, die in der Regel bereits im Preis inbegriffen ist oder eine Regierungssteuer (13 %), die zusätzlich z.B. auf Hotel und Restaurantrechnungen) ausgewiesen wird. Zudem werden zu den meist hohen Zöllen noch Spezialsteuern auf den importierten Waren erhoben.


 website sponsored by:  Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) through European Refugee Fund (ERF), and Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) through Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
website administered by:  AGEF gGmbH, Berlin,  info@agef.de , www.reintegration.net, www.agef.net