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Kosovo

3. Berufliche Eingliederung

Arbeitsmarkt, Regulierung der Arbeit

Die berufliche Eingliederung in die vorherigen Arbeitsplätze ist zur Zeit nicht realisierbar. Im allgemeinen mangelt es an neuen Arbeitsplätzen. Die Arbeitslosenzahl wird auf 60 % bis 70 % geschätzt, die offizielle Arbeitslosenzahl liegt bei 57 %.

Die benötigten Dokumente für die Berufsausbildung sind: Geburtsurkunde, Abschlusszeugnis, und es gelten auch die Schuldokumente der früheren Schulen.

Die Vermittlungsquote der Arbeitsämter ist sehr gering. Arbeitsämter sind in sieben großen Städten vorhanden, für die Stellenvermittlungen der Rückkehrer ist AGEF Prishtina zuständig (Andrea Gropa p.n. 38000 Prishtine, Tel. 038-24 34 74).

Arbeitsmarkt

Bis zum Jahre 1990 waren in Kosovo 90 % der Arbeitstätigen im so genannten Staatssektor beschäftigt, während im Privatsektor nur 10 % tätig waren. Von 1990 bis 1999 sank die Zahl der Werktätigen drastisch, vor allem in den Jahren 1990 bis 1992. Der Grund für die Entlassung vieler Arbeiter war politischer Natur.

Nach dem Krieg (ab dem Jahre 1999) blieb der Gesellschaftssektor wenig entwickelt (nur 10 % der Kapazität ist reaktiviert), somit ist die Arbeitslosigkeit weiterhin sehr hoch. In den letzten beiden Jahren waren die meisten Arbeitnehmer im Privatsektor und bei den im Kosovo tätigen internationalen Organisationen beschäftigt. Die offizielle Zahl der Arbeitslosen liegt bei 57 %. Es gibt einen großen Bedarf an qualifizierten Fachkräften.

Aktuelle Nachfragen für qualifizierte Fachkräfte gibt es in folgenden Bereichen:

Regulierung der Arbeit

Arbeitsvermittlung wird  durch lokale Arbeitsämter und AGEF durchgeführt. Arbeitgeber suchen ihre neuen Mitarbeiter durch Zeitungen und Medienanzeigen oder durch die oben genannten Institutionen.

Der Arbeitsvertrag wird durch das vor kurzem erlassene Arbeitsgesetz geregelt:


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