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Thailand

3. Beruf und Existenzgründung

Arbeitsmarkt, Berufliche Wiedereingliederung, Regulierung der Arbeit, Existenzgründung, Banken- und Kreditsystem

Arbeitsmarkt

Thailand hat nach amtlichen Angaben 32,9 Millionen Arbeitskräfte (Gesamtbevölkerung 62,5 Millionen). Das durchschnittliche Pro-Kopf Einkommen liegt bei etwa 2.000 € im Jahr. Die Inflationsrate beträgt 1 % für das Jahr 2002.

Die Arbeitslosenquote von 3,1 % im letzten Jahr erscheint wenig. Offene Arbeitsstellen sind zwar vorhanden, jedoch unter ungleich härteren Arbeitsbedingungen als in Deutschland bei sehr niedrigem Lohnniveau. Ohne besondere berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und auch Beziehungen ist ein gut bezahlter Job schwer zu finden. Ein weiteres Merkmal des Arbeitsmarktes ist die relativ hohe Arbeitsplatzwechselfrequenz. Gründe liegen darin, dass thailändische Arbeitnehmer oft von selbst gehen.

Berufliche Eingliederung

Unterstützung während der Arbeitssuche

Thailands soziales Sicherungssystem lässt sich in keiner Weise mit dem deutschen vergleichen. Die Familie bildet weitestgehend das soziales Sicherungsnetz. Beispielsweise wurde erst 1997 eine gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.

Arbeitslosengeld oder eine sonstige finanzielle Unterstützung für Arbeitslose oder Arbeitssuchende existieren bislang nicht. Der Arbeitssuchende ist somit auf sich alleine gestellt.

Jedoch sollte man den Entschädigungsanspruch den ein Arbeitnehmer gegen den ihn kündigenden Arbeitgeber nicht außer Acht lassen. Diese können je nach Dauer des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehrere Monate Gehaltszahlungen betragen. Diese arbeitsrechtliche Regelung stellt eine gewisse finanzielle Absicherung dar.

Anlaufstellen für Auskünfte

Für Arbeitslose, gekündigte Personen oder Arbeitssuchende hat das Department of Skill Development (Amt für berufliche Weiterbildung) welches dem Arbeitsministerium untersteht, eine Beratungsstelle eingerichtet. Diese ist unter folgendermaßen zu erreichen:
Tel.: 0-22 45-37 00
Internet: http://www.dsd.go.th

Das Arbeitsministerium hat eine sogenantes Labour Grievance Center eingerichtet. Dieses soll derzeitigen und zukünftigen Arbeitnehmern als Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen dienen. Informationen darüber detailliert auf der Webseite vom Arbeitsministerium http://www.molsw.go.th

Ablauf einer Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

Die Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterscheidet sich im Grunde genommen nicht von den Anforderungen, die in Deutschland erwartet werden. Jedoch variieren Umfang und Inhalt der Bewerbungsunterlagen nach den Vorgaben des Arbeitgebers und der zu vergebende Arbeitsstelle.

Die Bewerbungsunterlagen können auf dem Post Wege oder online verschickt werden. Die Stellenanzeige wird darauf hinweisen. Üblicherweise werden die geeigneten Kandidaten zu einem persönlichem Gespräch eingeladen. Das Gespräch, wie auch in Deutschland, wird die Stellenvergebung ausschlaggebend sein.

Bewerbungsgespräch

Der Ablauf eines Bewerbungsgespräch mag formeller sein in Thailand als es vielleicht in Deutschland ist. Aber auch hier muss darauf hingewiesen werden, das sich die Gesprächsführung von thailändischen und ausländischen Arbeitgebern zum Teil deutlich unterscheiden. Wer einem europäischen Arbeitgeber gegenüber sitzt, darf selbstbewusster auftreten, als das vielleicht bei einem thailändischen Gesprächspartner der Fall ist. Jedoch sollte man sich vor Verallgemeinerungen hüten und die Situation individuell einschätzen. Es ist dennoch ratsam sich eher defensiv zu verhalten.

Forderungen bezüglich Gehalt oder sonstiger Zulagen sollten unbedingt vorsichtig und eher am Ende des Gespräches vorgetragen werden bzw. wenn danach gefragt wird. Sehr oft werden die Gehaltsvorstellungen des Arbeitgebers in der Annonce konkret beschrieben. In diesem Falle sind Gehaltsverhandlungen zwecklos. Ausländische Arbeitgeber pflegen ihre Interviews in englischer Sprache zu halten. Manche deutsche Arbeitgeber fordern auch Kenntnisse der deutschen Sprache.

Stellenanzeigen

Eine zentrale Arbeitsvermittlungsstelle gibt es nicht. Allerdings ist für Fragen der Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche grundsätzlich das Arbeitsministerium zuständig.

Auf der Internetseite des Arbeitsministeriums http://www.moslw.go.th sind Stellenangebote und Stellengesuche veröffentlicht. Jedoch sollte man zunächst andere erfolgsversprechendere Möglichkeiten der Arbeitssuche in Betracht ziehen.

Stellenanzeigen in Zeitungen

Den größten Stellenmarkt haben die englischsprachigen Zeitungen The Nation ( http://www.nationmultimedia.com) und Bangkok Post ( http://www.bangkokpost.com).

Stellenanzeigen im Internet

The Nation bietet online Stellengesuche und Stellenangebote an. Unter http://www.nationejobs.com gibt es die Möglichkeit, Anschreiben und Lebenslauf auf der Internetseite abrufbar für Firmen zu gestalten. Dieser Service ist kostenlos. Stellenanzeigen in der Zeitung selbst sind in der Beilage Career zu finden.

Die Bangkok Post bietet den gleichen Service an unter http://www.bangkokpostjobs.com.

Reine online Stellenangebotsseiten sind in Thailand sehr beliebt und werden von den meisten Unternehmen genutzt. Die umfangreichste online Stellenangebot verfügt http://www.jobsdb.com. Diese eignet sich vor allem für akademisch ausgebildete Personen. Ein Großteil der Stellenangebote setzen ein Universitätsstudium oder zumindest eine Berufsfachausbildung voraus.

Weitere seien hier genannt:

Stellenvermittlung

Es gibt eine Reihe von Stellenagenturen in Thailand. Diese eignen sich besonders für solche Arbeitnehmer, die hochqualifiziert sind und fundierte Kenntnisse in einem spezifische Berufsbereich aufweisen. Meist werden Agenturen von Arbeitgebern nur dann eingesetzt, wenn keine geeignete Person gefunden wurde oder wenn besondere Personen gesucht werden. Meist hat der Arbeitgeber die Vermittlungskosten zu übernehmen, die bis zu drei Monatsgehältern liegen können.

Vorteil dieser Vermittlungsagenturen ist das die mitunter langwierige Vorauswahl von der Agentur durchgeführt wird. Die Agentur stellt nur Personen vor, die den Mindestanforderungen des Arbeitgebers entsprechen. Zudem werden die Informationen über den Arbeitnehmer vertraulich und nicht für jeden einsehbar behandelt.

Direkte Kontaktaufnahme zu Firmen

Darüber hinaus ist die direkte Kontaktaufnahme zu Unternehmen selbstverständlich möglich. Jedoch sollte man sich vergewissern, ob dies auch erwünscht ist. Größere Unternehmen haben in der Regel eine firmeneigene Internetseite, auf der auf Karrieremöglichkeiten hingewiesen wird. Sollte dies nicht der Fall sein oder ist keine Webpage abrufbar, so sollte auf Initiativbewerbungen verzichtet werden.

Oft wurde die Erfahrung gemacht, dass der Arbeitgeber auf Bewerbungen hin nicht reagiert. Das hat meist zu bedeuten, dass das betreffende Unternehmen nicht interessiert ist. Man darf ebenfalls nicht erwarten das Bewerbungsunterlagen zurückgesandt werden.

Weitere Informationen

Eine weitere vielversprechende Möglichkeit der Auffindung einer Arbeitsstelle ist durch die Vermittlung eines Bekannten, Freundes oder Verwandten. Falls diese nahestehende Person bereits im Unternehmen lange Zeit arbeitet bzw. das Vertrauen des Vorgesetzten genießt, kann die Weiterempfehlung sehr hilfreich sein. Über persönliche Verhältnisse lassen sich in Thailand viele Hürden einfacher überspringen.

Falls persönliche Kontakte nicht verfügbar sind, ist die online Bewerbung auf Stellenangebote unter den oben genannten Internetadressen zu empfehlen. Bewerbungsanschreiben und Lebenslauf können kostensparend online versandt werden. Auf kostspielige Stellengesuche in Zeitungen wird abgeraten, da diese wenig erfolgversprechend sind.

Spezifikation für Rückkehrer

Anerkennung von Qualifizierungen

Die berufliche Eingliederung in Thailand verläuft unterschiedlich problematisch. Personen, die ein in Deutschland erworbenen Abschluss in Human- oder Veterinärmedizin, Ingenieurwissenschaften, Architektur oder Rechtswissenschaften haben, müssen ihre Diplome anerkennen lassen, wenn sie sich in Thailand niederlassen wollen. Ansonsten ist ein Anerkennung nicht notwendig, wenn dies der Arbeitgeber und die Tätigkeit nicht erfordert.

Möchte man sein Diplom staatlich anerkennen lassen, müssen folgende Schritte eingehalten werden:

Anlaufstellen

Erfahrung und Hilfestellung auf diesem Gebiet hat der Verein der Ehemaligen Thai Studenten in Deutschland. Dieser Verein besteht aus thailändischen Akademikern, die in Deutschland studiert, promoviert, habilitiert oder eine weiterführende Ausbildung gemacht haben.

18/1 Soi Ngamduplee, Rama IV Road
Bangkok 10120
Tel.: 02 677 67 19, 20
Fax: 02 286 11 79

Regulierung der Arbeit

Das thailändische Arbeitsrecht wurde durch das Inkraftreten des neuen Labour Act im Jahr 1998 grundlegend geändert und umfassend modernisiert, um den Anforderungen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das thailändische Sozialsicherungssystem mit dem des deutschen in Bezug auf Regelungsdichte und Qualität der finanziellen Absicherung nicht zu vergleichen ist.

Arbeitsvertrag

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit darf nach den Vorschriften des Labor Code 8 Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Für Tätigkeiten, die bei längerer Beanspruchung des Arbeitnehmers potenziell gesundheitsschädlich sind, gelten Arbeitszeiten von maximal sieben Stunden pro Tag und dementsprechend 42 Wochenstunden. Die entsprechenden Tätigkeiten sind in Erlässen des Arbeitsministeriums einzeln aufgelistet.

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf insgesamt 1 Stunde Pause am Tag.

Urlaub

Der Mitarbeiter ist mindestens an einem Tag der Woche freizustellen.

Im Königreich Thailand sind offiziell vierzehn Tage als Feiertage ausgewiesen.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, beträgt jedoch mindestens sechs Tage pro Jahr. Zahlreiche Unternehmen gewähren darüber hinaus sogenannte personal oder casual leave in unterschiedlichem Umfang.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird für 30 Tage gewährleistet. Im Falle der Schwangerschaft darf die Arbeitnehmerin zu den 30 Krankheitstagen weitere 90 Tage fehlen. Sie hat einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung von 45 Tagen. Eine Kündigung darf wegen der Schwangerschaft nicht erfolgen.

Überstunden

Überstunden werden an normalen Arbeitstagen mit dem Faktor 1,5 des normalen Lohnes vergütet, Feiertagsarbeit mit dem Faktor 2 und Überstunden an Feiertagen mit dem Faktor 3 multipliziert.

Kündigung und Abfindungen

Für die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist die Schriftform erforderlich und die Einhaltung von mindestens einem Monat –maximal drei Monaten – Kündigungsfrist bezogen auf die nächste Gehaltszahlung.

Hat der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben erwähnt, kann er sich später auch nicht auf einen solchen berufen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den vollen Lohn bis zum tatsächlichen Beendigungszeitpunkt weiterzuzahlen.

Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nachweisbar vorsätzlich lediglich phasenweise mit Unterbrechungen eingestellt, um ihm auf diesem Wege seine gesetzlichen Arbeitnehmerrechte unabhängig von der Art der Tätigkeit zusammengezählt werden und damit als zusammenhängende Arbeitszeit gelten.

Bei einer Verlagerung der Produktionsstätte hat der Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht sowie ein Recht auf Abfindungszahlung. Kündigt der Arbeitgeber wegen Firmenumstrukturierungs-maßnahmen, so bestehen besondere Kündigungsvorschriften. Die Kündigung muss dann mindestens 60 Tage vorher ausgesprochen werden.

Die Mindesthöhe für Abfindungszahlungen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gesetzlich festgelegt. Sie wird gemäß folgender Tabelle in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer ermittelt :

Beschäftigungsdauer Höhe der Abfindung
mindestens 120 Tage Tage des letzten Lohnsatzes
mindestens ein Jahr 90 Tage des letzten Lohnsatzes
mindestens 3 Jahre 180 Tage des letzten Lohnsatzes
mindestens 6 Jahre 240 Tage des letzten Lohnsatzes
mindestens 10 Jahre 300 Tage des letzten Lohnsatzes

In folgenden Fällen besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abfindungszahlung:

Mindestlohn

Es gibt gesetzlich fixierte Mindestlöhne, die für eine Tätigkeit gezahlt werden müssen. Diese fallen je nach Region unterschiedlich aus.

Region Mindestlohn am Tag
(in Baht)
Phuket 168
Bangkok, Nakon Pathom, Pathum Thani, Nontaburi, Samut Prakan, Samut Sakhon, Chonburi 165
Chonburi 146
Chiang Mai, Nakhon Ratchasima, Phangnga and Ranong, Saraburi 143
Angthong 138
Chachoengsao 137
Narathivas and Singburi, Krabi, Kanchanaburi, Kalasin, Kampaengpet, Khon Kaen, Chainat, Chantaburi, Chumporn, Chiang Rai, 125
Chaiyaphum und andere 133

Gehälter

Beruf durchschnittliches Jahresgehalt
(in Baht)
Manager, Geschäftsführer u. ä. zwischen 80.000 und 100.000
Assistent der Geschäftsleitung (Office manager) zwischen 40.000 und 60.000
Abteilungsleiter zwischen 50.000 und 70.000
Marketing, Public Relations und Research zwischen 20.000 und 35.000
Verkaufsangestellter (sales staff) zwischen 20.000 und 25.000
Chefsekretärin zwischen 20.000 und 30.000
Sekretärin zwischen 10.000 und 20.000
qualifizierter Büroangestellter (mit Englischkenntnissen) zwischen 15.000 und 20.000
einfacher Büroangestellter zwischen 8.000 und 15.000
Chauffeur zwischen 9.000 und 13.000
Bote zwischen 7.000 und 9.000

Diese Angaben sind durchschnittliche Erfahrungswerte aus der thailändischen Arbeitswelt und können lediglich als Richtwerte dienen.

Die Gehälter für Tätigkeiten in Fabriken, Manufakturen, im Baugewerbe – vor allem für ungelernte Arbeiter – können weit unter 10.000 Baht liegen. Eine einfache Verkaufsangestellte kann in einer Großstadt nicht mehr als 8.000 Baht verdienen.

Je nach Ausbildungsgrad, Arbeitserfahrung und sonstigen Qualifikationen können die Gehälter jedoch auch höher liegen.

Erfahrungsgemäß haben ausländische Unternehmen ein höheres Lohnniveau und bieten mehr Urlaubstage an.

Kindergeld und Kinderbeihilfe

Eine Kinderbeihilfe (vor allem bei der medizinischen Versorgung und Ausbildung) wird für bis zu zwei Kinder gewährt. Kindergeld in Höhe von 150 Baht wird dem Versicherten für jedes Kind unter sechs Jahren ausgezahlt.

Workmen’s Compensation Fund (Unfallversicherung)

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bestehen Ansprüche gegenüber dem Workmen’s Compensation Fund.

Nach dem Workmen’s Compensation Fund Act ist jeder Arbeitgeber mit einem Betrieb von mindestens einem Mitarbeiter verpflichtet, zwischen 0,2 und 1 % des Jahreseinkommens der Beschäftigten in den Fond einzuzahlen.

Nicht versicherungspflichtig sind Angestellte im öffentlichen Dienst, in gemeinnützigen Organisationen (non-profit organization) und Saisonarbeiter im Agrar- und Fischereibereich.

Bei Arbeitsunfällen werden die medizinischen Versorgungskosten bis zu einem Betrag von 35.000 Baht übernommen. Außerdem hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 60 % des Gehaltes, höchstens jedoch 9.000 Baht im Monat.

Bei Invalidität oder dauerhaftem Krankheitszustand steht dem Versicherten ebenfalls eine Zahlung von 60 % des Gehaltes für eine Dauer von 1 bis 10 Jahren zu.

Vorsorgefond und Arbeitslosenversicherung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (Labour Protection Act) hat der Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer in einen sogenannten Employees Subsistent Fund Beiträge abzuführen. Die Arbeitnehmer erhalten u. a. bei Arbeitslosigkeit eine finanzielle Unterstützung. Die Beiträge sind auf höchstens 5 % des Lohnes begrenzt.

Arbeitgeber, die mehr als 1 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, in den Vorsorgefond einzuzahlen. Ausnahmen bestehen, soweit der Arbeitgeber auf andere, vom Employees Subsistent Commitee festzulegende Weise die Existenzsicherung der Arbeitnehmer gewährleistet oder bereits in einen Vorsorgefond einzahlt.

Existenzgründung

Beratung und Information für Existenzgründer

Das Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministry of Labour and Social Welfare) ist die Hauptanlaufstelle für Existenzgründer. Im besonderen das Department of Employment Service ("Arbeitsamt") bietet Informationsveranstaltungen, persönliche Beratung und Hilfestellung an. Ein für diese Zwecke zusammengestelltes Handbuch bietet umfassende Informationen für Personen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen.

Das Department of Skill Development geht einen Schritt weiter und veranstaltet Workshops und Weiterbildungskurse für Existenzgründer und Berufstätige, die sich umschulen lassen möchten. Die Kurse vermitteln zumeist das notwendige Basiswissen, die ein potenzieller Selbständiger haben sollte, wie z. B. Umsetzung der Geschäftsidee, rechtliche Fragen der Errichtung eines Gewerbes, Steuern, Buchhaltung, Personalmanagement usw.

Weitere Informationen zur Existenzgründung sind bei der Thailändischen Handelskammer erhältlich:

Ebenso gibt die Deutsch-Thailändische Handelskammer Auskunft:

Darüber hinaus bieten eine Reihe von thailändischen und ausländischen (auch deutsche) Rechtsanwalts- und Unternehmensberatungsfirmen ihre Dienste an. Listen können von den genannten Handelskammern angefordert werden.

Eine auch für thailändische Investoren interessante Beratungsstelle ist das Board of Investment (BOI). Das direkt dem Büro des Premierministers unterstehende Board of Investment ist als Regierungsbehörde mit der Aufgabe betraut, Auslandsinvestitionen durch die Bereitstellung von Investitionsanreizen zu stimulieren. Zur Erreichung dieses Ziels steht ihm ein breites Spektrum fiskalischer Anreize, Befreiungen von Beschränkungen und Investitionsschutzmechanismen zur Verfügung.

Das BOI unterhält auch ein Büro in Deutschland:

Mögliche Rechtsformen von Geschäften

Die im thailändischen Handelsrecht geregelten Gesellschaftsformen entsprechen von der Konzeption her den in Deutschland bekannten Gesellschaftsformen. Die für Existenzgründer praxisrelevanten Gesellschaftsformen sind die Private Limited Company und die Partnership. Außerdem gibt es die sole proprietorship.

sole proprietorship

Der Vorteil liegt in ihrer Einfachheit der Gründung und Leitung. Außer eines Business Registration Certificate ist keine andere behördliche Anmeldung notwendig. Die sole proprietorship kann mit einem geringen Startkapital gegründet werden. Darüber hinaus ist kein Partner erforderlich und die Wohnungsadresse kann als Geschäftsadresse dienen.

Die Vorteile spiegeln jedoch auch die Nachteile wieder. Der Gewerbetreibende haftet mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Des weiteren ist die sole proprietorship von Personen abhängig, das heißt nur der Inhaber des Gewerbes kann das Gewerbe auch tatsächlich ausüben. Der Existenzgründer kann meist nur auf persönliche Geldmittel zurückgreifen, da Banken in der Regel Gewerbetreibenden, die lediglich eine sole proprietorship darstellen, keine Unternehmenskredite einräumen.

Ordinary Partnership

Bei der ordinary partnership wird zwischen der unregistered (nicht eingetragenen) und der registered (eingetragenen) partnership unterschieden. Sie entsprechen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – (unregistered ordinary partnership) und der Offenen Handelsgesellschaft –OHG – (registered ordinary partnership).

Bei der Ordinary Partnership binden sich mindestens zwei Partner vertraglich zur Erreichung eines bestimmten Zweckes und leisten zur Förderung dieses Zweckes Beiträge in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Der Gesellschaftszweck ist keinen weiteren gesetzlichen Anforderungen unterworfen, ebenso wie die Gründung kaum Formalitäten und keine Publikationspflichten kennt. Insbesondere eine Registrierung ist nicht erforderlich. Erforderlich ist lediglich ein – nicht einmal notwendig schriftlicher – Gesellschaftsvertrag, dessen Umfang und Inhalt allein den Partnern überlassen ist. So liegt auch dann bereits ein Gesellschaftsvertrag vor, wenn die Partner einvernehmlich die Geschäftstätigkeit aufnehmen, ohne zuvor Einzelheiten explizit oder schriftlich niedergelegt zu haben.

Die Ordinary Partnership wird steuerrechtlich als Einheit behandelt. Sie ist als Personenverband einer eigenen Einkommenssteuer unterworfen. Die Partner haften als Gesamtschuldner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden. Die Ordinary Partnership ist der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) des deutschen Rechts vergleichbar.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt den Partnern ebenso wie die Vertretung der Gesellschaft – und damit zugleich der Mitgesellschafter – im Rechtsverkehr. Für Änderungen des Gesellschaftsvertrages, etwa die Aufnahme neuer Partner oder eine Änderung des Gesellschaftszwecks, erfordert das Gesetz einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss.

Gewinne und Verluste werden grundsätzlich entsprechend der Quote der von den Partnern geleisteten Beiträge verteilt.

Eine Ordinary Partnership wird aufgelöst, wenn die vereinbarte Dauer oder der Gesellschaftszweck erreicht sind, oder aber ein entsprechender Gerichtsbeschluss ergeht. Wegen des Charakters der Ordinary Partnership als Personengesellschaft sind daneben auch die ordnungsgemäße Kündigung, die Geschäftsunfähigkeit, die Insolvenz oder der Tod eines Partners Auflösungsgründe. Die Auflösung wird entweder von den Gesellschaftern selbst oder durch von ihnen bestellte Liquidatoren ausgeführt.

Vorteil beider Formen ist die Bündelung von persönlichen Kompetenzen und die erhöhte finanzielle Kraft. Die thailändische GbR ist dabei genauso formlos zu gründen wie die sole proprietorship. Jedoch müssen alle Partner eine business registration beantragen.

Nachteil ist die persönliche Haftung. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, das jeder einzelne Partner als Gesamtschuldner haftet. Ein Gläubiger kann demnach Befriedigung von einem Partner alleine verlangen. Dieser vom Gläubiger in Anspruch genommene Partner hat die Gesamtschulden (und nicht nur seinen Anteil) zu begleichen.

Die Gesellschafter der registered ordinary partnership haften dagegen nur subsidiär; das heißt Gläubiger müssen erst Befriedigung durch das Gesellschaftsvermögen suchen, bevor diese sich an die Gesellschafter wenden. Zudem ist die persönliche Haftung des Gesellschafters auf zwei Jahre nach Ausscheiden als Gesellschafter begrenzt. Nachteil der rechtlichen Selbständigkeit ist das juristische Personen der Körperschaftssteuer unterliegen. Die Gesellschaft ist körperschaftssteuerpflichtig, wobei die einzelnen Gesellschafter einkommenssteuerpflichtig bleiben. Die sole proprietorship und die unregistered ordinary partnership sind dagegen nicht körperschaftssteuerpflichtig.

Limited Partnership

Die Limited Partnership ist eine selbständige, registrierte juristische Person. Sie wird durch die Eigenart gekennzeichnet, dass die persönliche Haftung von Anteilseignern auf die Höhe der individuell geleisteten Einlage beschränkt ist. Es muss allerdings – im Unterschied zur Private Limited Company – stets mindestens ein unbeschränkt haftender Partner verbleiben. Im Ergebnis gibt es somit zwei Gruppen von Anteilseignern: solche, die unbeschränkt persönlich haften, und jene, deren Haftung begrenzt ist. Die Konstruktion ähnelt daher der Kommanditgesellschaft des deutschen Rechts mit ihren Komplementären und Kommanditisten.

Die Geschäftsführung ist ausschließlich den unbeschränkt haftenden Partnern vorbehalten, da diese durch ihre persönliche Haftung das Hauptrisiko tragen.

Der Vorteil der limited partnership, die im wesentlichen der deutschen Kommanditgesellschaft –KG – ähnelt, ist, dass die Haftung unter den Gesellschaftern verteilt ist und somit eine gewisse Risikobegrenzung für den unbegrenzt haftenden managing partner darstellt. Zwar haften die übrigen Gesellschafter nur in der Höhe ihrer geleisteten Einlagen, dennoch stellt dies mitunter eine erhebliche Verringerung der ansonsten vollen Haftung des managing partners. Vorteil ist, dass die Geschäftsführung in den Händen des managing partners verbleibt. Durch die begrenzte Haftung der übrigen Partner lassen sich finanzkräftige Partner leichter finden.

Company Limited

Die mit Abstand gängigste Unternehmensform ist die Private Company Limited (Gesellschaft mit beschränkter Haftung –GmbH –). Die Private Limited Company (Co, Ltd.), ist eine Kapitalgesellschaft und als juristische Person eine von ihren Anteilseignern verschiedene rechtliche Einheit. Sie kann sich als solche selbst im eigenen Namen vertraglich binden, Eigentum halten, Rechte erwerben, klagen und verklagt werden. Gläubiger können Befriedigung einzig aus dem Gesellschaftsvermögen suchen. Umgekehrt ist persönlichen Gläubigern der Gesellschafter der Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen verwehrt. Ihnen steht allenfalls der Zugriff auf die Gesellschaftsanteile des persönlichen Schuldners offen. Die Private Company Limited ist damit weitgehend der deutschen GmbH vergleichbar.

Der Vorteil der Private Company Limited ist deren begrenzte Haftung. Die Gesellschafter haften nur dem Gesellschaftsvermögen. Das Haftungsrisiko ist daher im Gegensatz zu allen anderen erläuterten Gesellschaftsformen umfassend begrenzt. Ein Vorteil ist auch das die Private Company Limited auch als Ein-Mann (Ein-Frau) GmbH fungieren kann.

Ein besonderer Vorzug, im Gegensatz zur deutschen GmbH ist das kein Mindestkapitaleinsatz vorgeschrieben ist. Dennoch sind Kosten, Vorschriften und Verwaltungsaufwand ungleich umfangreicher als bei den oben genannten Unternehmen.

Nachteil ist der mit der Gründung und Leitung der Private Company Limited verbundene Verwaltungsaufwand. Die thailändische GmbH erfordert eine Geschäftsadresse. Die Wohnung als Büro nutzen ist nicht erlaubt. Das registrierte Kapital muss zudem zu 25 % eingezahlt werden, bevor das Unternehmen seine Aktivitäten aufnehmen kann. Ein weiterer negative Punkt ist die vorgeschriebene, relativ hohe Anzahl an Anteilseignern (Mindestens 7 Gesellschafter). Darüber hinaus ist die Gründung einer Private Limited Company ohne professionelle Hilfestellung kaum möglich. Dies verursacht zusätzliche Kosten.

Der finanzielle Rahmen

Bei der Frage welche Rechtsform für welches Geschäft und für welchen finanziellen Rahmen geeignet spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

Kleine Gewerbevorhaben

Für kleine Gewerbetätigkeiten, wie ein kleines Geschäft, ein Imbiss, einen Marktstand und dergleichen ist die sole proprietorship oder die unregistered ordinary partnership geeignet. Wo das Gewerbe keinen Geschäftspartner erfordert kann auf die sole proprietorship ausreichend.

Größere Gewerbevorhaben

Handelt es sich dagegen um etwas größere Vorhaben wie ein Restaurant oder Reisebüro, kommt angesichts des finanziellen Bedarfs eine partnership in Frage. Nicht vergessen sollte man auch, dass lediglich die sole proprietorship und die unregistered ordinary partnership nicht körperschaftssteuerpflichtig sind. Alle übrigen Formen, registered partnership, limited partnership und private limited company unterliegen der Körperschaftssteuer.

Die partnership Variante allerdings erfordert ein sorgfältige Auswahl des Partners. Aufgrund der Haftungsvorschriften setzt dies ein besonders hohes gegenseitiges Vertrauen voraus. Auch sollte eher in Erwägung gezogen werden, wer ein geeigneter Geschäftspartner sein kann. Freundschaften ersetzen nicht Geschäftstüchtigkeit und Ehrlichkeit des Umgangs.

Große Gewerbevorhaben

Wer Kapital hat und sich mit einer Geschäftsidee durchsetzten möchte dem sei die Private Limited Company angeraten. Wer im Import-Export Geschäft tätig sein möchte der sollte ebenfalls die Private Limited Company in Betracht ziehen. Dies gilt auch für diejenigen die im erheblichen Umfange investieren möchten wie das Betreiben eines Hotels und nicht über genügend finanzielle Eigenmittel verfügen. Banken vergeben Unternehmenskredite an sole proprietor oder unregistered ordinary partnership nur zögerlich. Darüber hinaus erhält man als Limited Company höhere Kredite zu längeren Laufzeiten. Thailand unterstützt zunehmend die kleinen und mittleren Betriebe (SME: Small und Medium Enterprises) mit günstigen Darlehen.

Hinweise

Existenzgründer sollten am Anfang realistisch bleiben und eher konservativ handeln. Oft scheitert eine gute Geschäftsidee am mangelnden finanziellen Durchhaltevermögen. Die Private Limited Company ist eine geeignete und angesehene Unternehmensform, die jedoch den manchmal entscheidenden Nachteil von hohen Anfangskosten hat. Es ist oft klug, erst mit der sole proprietorship oder der unregistered ordinary partnership zu beginnen. Verläuft das Geschäft zufriedenstellend und ist eine Erweiterung notwendig und finanzierbar, so kann jederzeit auf die Private Limited Company umgeschwenkt werden.

Gründungsprozedur einer Private Limited Company

Zunächst bedarf eine Private Limited Company keiner Mindesteinlage wie dies bei einer deutschen GmbH der Fall. Jedoch prüft das Commercial Registration Department, ob das registrierte Kapital für die angestrebte wirtschaftliche Betätigung ausreichend und angemessen ist. Eine Kapitalausstattung von mindestens 30.000 Baht wird dabei in der Regel als angemessen angesehen.

Erster Schritt: Reservierung eines Firmennamens

Jede Limited Company bedarf eines Firmennamens der sich von bereits existierenden unterscheiden muss. Dies geschieht am einfachsten über die Webseite des Commercial Regsitration Department. Dort kann man sich seinen Firmennamen für maximal 30 Tagen reservieren lassen. Auf der Webseite ist auch nachzulesen welche Firmennamen nicht erlaubt sind.

Zweiter Schritt: Registrierung des Gründungsprotokolls

Die Private Limited Company muss von mindestens sieben natürlichen Personen – sog. "Promoters" – gegründet werden, die jeweils beabsichtigen, mindestens einen Anteil zu zeichnen. Dies können Freunde und Bekannte sein.

Die Gründer legen in einem Gründungsprotokoll ("Memorandum of Association") mindestens folgende Punkte fest:

Das Gründungsprotokoll (Memorandum of Association) ist beim Department of Commercial Registration einzureichen.

Das Gesellschaftskapital wird in gleiche Anteile aufgeteilt, deren Nominalwert nicht weniger als fünf Baht betragen darf.

Die Gesellschaft ist in ihrer Tätigkeit auf den im Gründungsprotokoll formulierten Geschäftszweck beschränkt, und kann ihre Aktivitäten nachträglich nur in einem streng formalisierten Verfahren in andere Geschäftsfelder ausdehnen. In der Praxis werden daher viele Geschäftsfelder gennant, um so später keine Schwierigkeiten zu haben, im Falle einer Geschäftsausdehnung oder Wechsel des Geschäftsbereichs.

Die Registrierungsgebühr für das Gründungsprotokoll beträgt 50 Baht je 100.000 Baht registriertem Kapital. Mindestgebühr ist jedoch 500 Baht und Höchstgebühr 25.000.

Dritter Schritt: Einberufung einer Gründungsversammlung

Es muss sodann eine Gründungsversammlung (statutory meeting) einberufen werden, um die Gesellschaftssatzung zu verabschieden. Diese besteht im Regelfall aus dem – registrierten – Gründungsprotokoll sowie weiteren Zusatzvereinbarungen, den sog. "Articles of Association" auch By-laws genannt. Beides zusammen entspricht etwa dem Gesellschaftsvertrag des deutschen Rechts.

Die Gründungsversammlung wählt die Direktoren (Board of Directors), die die Company Limited führen. Zudem muss ein Rechnungsprüfer (auditor) benannt werden.

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Beziehungen zwischen den Direktoren untereinander und bestimmt den Geschäftsführer. Hier sollte unbedingt ein Rechtsanwaltsbüro eingeschaltet werden, um die Bedürfnisse des Existenzgründers gerecht zu werden. Mindestens 25 % des registrierten Kapitals müssen eingezahlt werden.

Vierter Schritt: Registrierung der Private Company Limited

Innerhalb von drei Monaten nach der Gründungsversammlung muss die Registrierung der Gesellschaft eingereicht werden. Dem Antrag müssen folgende Angaben beigefügt werden:

Die Gebühr beträgt 500 Baht pro 100 000 registriertem Kapital, wobei die Mindestgebühr 5.000 Baht beträgt (die maximal zu bezahlende Gebühr ist 250 000 Baht).

Die Gründung und Registrierung wird ungefähr 4 Wochen dauern. Falls man die Gründung des Unternehmens einem Rechtsanwaltsbüro überlässt, kann dies in 2 bis 3 Wochen erledigt werden.

Nach Registrierung des Unternehmens durch das Commercial Registration Department muss man die notwendigen Steuerregistrierungen (innerhalb von 60 Tagen nach Registrierung) vornehmen.

Gründungsprozedur einer sole proprietorship und unregistered partnership

Die sole proprietorship und unregistered partnership sind recht formlos. Außer einer persönlichen Steuernummer und einer business registration sind keine weiteren Schritte erforderlich. Jedoch muss – und das gilt für jedes Geschäftsvorhaben – eventuell eine VAT Registrierung und bei Einstellung von Arbeitnehmern (die mehr als 12.000 Baht verdienen sollen) eine dementsprechende Steueranmeldung beim Revenue Department vorgenommen werden. Die registered partnership muss als solche beim Commercial Registartion Department registriert sein.

Auflösung und Beendigung

Die Gesellschaft wird aufgelöst durch Erreichen des Gesellschaftszwecks oder einer vorab vertraglich festgelegten Dauer, durch die Einleitung eines Konkursverfahrens oder durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Die Gesellschaft existiert bis zur endgültigen Abwicklung als Liquidationsgesellschaft fort und ist als solche weiterhin handlungsfähig. Die Abwicklung erfolgt im Falle der Insolvenz nach dem Bankruptcy Act und ist für alle übrigen Fälle im Civil and Commercial Code ausführlich geregelt. Zuständig ist das Insolvenzgericht.

Partneroptionen

Die Suche nach einem geeigneten Geschäftspartner stellt den Existenzgründer vor nicht unerheblichen Schwierigkeiten.

Grundsätzlich ist ein Geschäftspartner bei der Thailändischen GmbH nicht erforderlich. Zwar muss jede Thai Private Company mindestens aus sieben Anteilseignern (shareholders) bestehen, jedoch kann und sollte derjenige, der das Unternehmen initiiert hat, sich die Anteilsmehrheiten (demnach mindestens 51 %) der Anteile und den Geschäftsführer Posten (managing director) sichern.

Anmeldung des Geschäftsvorhabens

Jede gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden. Eine sogenanntes "Business Registration Certificate" ist beim Business Registration Office des Handelsministriums (Ministry of Commerce) einzuholen. Jedoch brauchen Unternehmen, die ohnehin registriert werden, wie die registered ordinary partnership (OHG) oder die company limited (GmbH) keine business registration beantragen.

Die Gewerbeanmeldung ist spätestens 30 Tage nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit einzureichen. Darüber hinaus muss eine business registration auch dann erfolgen, wenn die Gewerbetätigkeit beendet oder geändert wird.

Mitzubringen ist lediglich ein gültiger Personalausweis. Die Gebühr einer Neuanmeldung beträgt 50 Baht, bei Änderung oder Beendigung beträgt diese 20 Baht.

Die Business Registration Office in Bangkok ist für die Gewerbeanmeldung zuständig. Das Commercial Registration Department bietet seit März 2002 die Registrierung per Internet an. Über http://www.thairegistration.com können nicht nur sämtliche Informationen nachgelesen, sondern auch Anmeldungen abgewickelt werden. Die Bezahlung der Registrierungsgebühr erfolgt über die Internet-Angebote thailändischer Geschäftsbanken. Die Originaldokumente müssen per Einschreiben nachgereicht werden. Mit ihrer Registrierung, der Eintragung im Register, erhält die Gesellschaft volle Rechtsfähigkeit.

Der erteilte Gewerbeschein (business registration certificate) muss deutlich und für jedermann am Gewerbeamt sichtlich ausgelegt sein.

Gewerbliche Schutzrechte

Patente

Das Patentrecht wird durch das Patent Act reguliert. Danach sind Erfindungen patentfähig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Nicht patentierbar sind:

Gewährte Patente stehen dem Erfinder 20 Jahre zu. Beginn ist der Schutzdauer ist der Anmeldetag. Der Erfinder bzw. sein Rechtsnachfolger kann das Patent über diesen Zeitraum wirtschaftlich nutzen. Jede Zuwiderhandlung eines Dritten kann rechtlich sanktioniert werden (Schadensersatz). Da das Patent ein Verwertungsrecht darstellt kann dies auch übertragen (assignment) oder lizensiert werden.

Patentanmeldungen sind an das Department of Intellectual Property zu richten. Hier entscheidet das Antragsdatum (first-to-file) über den potenziellen Patentinhaber. Das Patentamt prüft die Anmeldung und erteilt ggf. das Patent.

Da Thailand nicht der Pariser Konvention beigetreten ist, werden ausländische Patente nicht geschützt. Ein deutsches Patent genießt somit keinen Schutz in Thailand. Jedoch besteht die Möglichkeit das Patent in Thailand zu lizensieren.

Marke (Trademark)

Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen. Die Marke wird in Thailand durch den Trade Mark Act geschützt. Da die Marke die Unterscheidung von anderen Produkten und Dienstleistungen dienen soll, muss das die einzutragende Marke sich von den bisher existierenden äußerlich unterscheiden.

Die Marke ist anzumelden beim Trademark Office. Erfüllt die Marke die gesetzlichen Voraussetzungen und werden innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung der Marke keine Einwendungen von Dritter Seite erbracht, so wird die Marke ins Markenregister aufgenommen.

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre mit dem Anmeldetag und kann für jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Dazu ist ein Erneuerungsantrag mindestens 90 Tage vor Ablauf der Schutzperiode einzureichen.

Das Gesetz sieht Bußgelder und Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr vor bei Verstößen.

Urheberrecht (Copyright)

Das Urheberrechtsgesetz von 1994 schützt das sogenannte Autorenrecht. Darunter fallen z.B. alle literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werke, aber auch Computerprogramme, Tonbänder, Filme, sonstige audiovisuelle Darstellungen.

Inhaber dieses Schutzrechtes ist der Urheber, also derjenige der das Werk erschaffen hat. Die Schutzdauer erstreckt sich maximal bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ist der Urheber eine juristische Person, dann beginnt die Schutzperiode von 50 Jahre nach Erschaffen des Werkes.

Der Schutz von Urheberrechten hängt im wesentlichen von zwei Faktoren ab. Der Urheber muss entweder die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen, oder eine Staatsangehörigkeit aus einem Unterzeichnerstaat sein, das Mitglied der Berner Konvention zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken ist. Thailand ist der Konvention beigetreten. Ausländische Urheberrechte (d.h. Urheberrechte einer Person aus den Unterzeichnerstaaten) werden demnach gegen Urheberrechtsverletzungen nach nationalem Recht geschützt.

Das thailändische Urheberrecht verbietet das reproduzieren, verwenden bzw. das gebrauchen von geschützten Werken ohne die Genehmigung des Rechtsgutträgers zuvor eingeholt zu haben. Der Urheber hat ggf. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzter.

Keine Urheberrechtsverletzung ist jedoch das (teilweise) Reproduzieren für wissenschaftliche Zwecke. Bei Kenntlichmachung wie z.B. Fußnote können Werke auch verwendet werden.

Die Lizensierung von Urheberrechten ist im Gesetz ebenfalls geregelt. Danach müssen Lizensierungsverträge schriftlich erfolgen und von beiden Parteien, den Urheberrechtsinhaber und dem Lizensierungsnehmer unterzeichnet sein. Ist keine Vertragsdauer angegeben, beträgt die Laufzeit 10 Jahre.

Department of Intellectual Property
Ministry of Commerce
44/100 Moo 1, Sanambin Nam Rd.,
Tambol Bang Kraso, Amphur Muang
Nonthaburi 11000
Tel.: (02) 547 46 21-25

Patent Office: Tel.: (02) 547 47 10
Trademark Office: Tel.: (02) 547 46 80
Copyright Office: Tel.: (02) 547 46 30

Einrichtung eines Geschäftskontos

Die Bedingungen für die Führung eines Geschäftskontos variieren zum Teil erheblich. Grund ist der Wettbewerb der thailändischen und ausländischen Banken untereinander.

Notwendige Unterlagen

Für die Eröffnung eines Geschäftskontos im Falle einer Thai Private Company Limited (GmbH) sind folgende Dinge in der Regel vorzulegen:

Obwohl die VAT Registrierung erst erforderlich ist ab einem Umsatz von 1,2 Millionen Baht, erwarten die meisten Banken, das bei einer Company Limited dies der Fall sein wird.

Konditionen

Üblicherweise fordert die Bank 10.000 Baht als Einzahlung auf das Geschäftskonto. Ein Scheckbuch kostet ca. 200 Baht

Vertretung

Man kann sich natürlich auch vertreten lassen. Dann braucht man allerdings eine power of attorney (Vollmacht), unterschrieben von demjenigen, der sich vertreten lassen will. Oft übernehmen thailändische Anwälte diesen Service im Rahmen ihres Servicepakets zur Errichtung einer Firma. Grundsätzlich wird mit 1.000 Baht veranschlagt.

Nutzung von Geschäftsräumen

Geschäftsräume zu finden ist essentiell zur Führung eines Unternehmens. Es sei daran erinnert, dass es für die Anmeldung einer Private Limited Company unabdinglich ist.

Finden von Geschäftsräumen

Der Leerstand an Büroflächen in Bangkok ist mit 2,5 Millionen Quadratmetern sehr hoch. Bangkok gehört in dieser Hinsicht zu den billigsten Großtädten der Welt. Büroflächen in Tokyo kosten zehnmal, in Hongkong achtmal so viel.

Das Auffinden von Geschäftsräumen in Thailand gestaltet sich ähnlich wie Deutschland. In größeren Städten wie Bangkok und ChiangMai findet man anhand von Zeitungsannoncen angebotene Geschäftsräume. Die Bangkok Post und The Nation publizieren täglich in ihren Commercial Property Anzeigen. Es gibt auch darauf spezialisierte Agenturen und Vertreter. Auch sehr effektiv ist die persönliche Nachfrage im gewünschten Gebäude selbst. In der Regel weiß die Rezeption an wen sie sich wenden können.

Moderne Büros sind im Central Business District (CBD) Bangkoks, das heisst in der Umgebung um Silom/Sathorn, Ratchdamri und Sukhumvit häufig. Dabei handelt es sich meist um moderne Hochhausgebäude, die mehr oder weniger repräsentativ sind. Außerhalb der CBD, sind Büroräume ebenfalls leicht zu finden.

Übliche Preise

Die Lage und die Ausstattung bestimmen die Höhe des Preises. Im CBD muss man mit 400 bis 550 Baht pro qm rechnen, sonst zwischen 250 und 400 Baht pro qm.

Mietvertrag

Bei den Mietvertragsbedingungen bestehen ebenfalls beträchtliche Unterschiede. Grundsätzlich beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr. Bei den Büroräumen im CBD sind Dreijahresverträge üblich. Auch hier sei allerdings angefügt, dass Verhandlungen und sonstige Umstände zu anderen Bedingungen führen können.

Eine Eigenart thailändischer Gewerbemietverträge ist, dass ein Großteil der Mietkosten als Management fee und/oder Nutzung von Einrichtungsgegenständen deklariert wird. Mietflächen unterliegen der sog. household tax. Diese beträgt 12,5 % der Miete. Aus Steuervermeidungsgründen wird der Betrag, der auf die eigentliche Mietfläche fällt, künstlich niedrig gehalten, und im Gegenzug die Verwaltungsgebühr angehoben. Da Verwaltung oder die Überlassung von Gegenständen eine Dienstleistung darstellt unterliegt diese der Mehrwertsteuer von 10 %. (Miete ist von Mehrwertsteuer befreit).

Es ist daher dringend notwendig den Mietvertrag genau zu studieren. Da die oben beschriebene Praxis keine legale Steuerplanung sondern eher illegale Steuervermeidung darstellt, könnte man als potenzieller Mieter diese Tatsache für gewisse Zugeständnisse benutzen. Jedoch ist erfahrungsgemäß die Kompromissbereitschaft von Eigentümern begrenzt.

Man sollte zudem auf eine rent-free fit-out period bestehen. Je nach Größe und vorangegangener Mietlaufzeit kann diese bis zu drei Monaten dauern. Bei kleinen Büroräumen (>100 qm) sollte man zumindest 15 Tage mietfreie Auszugszeit aushandeln.

Eine andere thailändische Eigenart ist, dass die Miethöhe mit Mietvertragsdauer eher abnimmt oder zumindest stagniert. Anders als in Deutschland können daher mit Mietdauer die Räume vergleichsweise immer billiger werden.

Anfallende Kosten

In der Regel sind 2 bis 3 Monate Kaution Bruttomiete fällig. Sämtliche Büroräume sind klimatisiert. Die dadurch entstehenden (hohen) Elektrizitätskosten werden über den Eigentümer/Verwalter abgewickelt. Oft werden dabei höhere Preise angesetzt, als die üblichen Stromkosten. Der Standardpreis pro Kilowattstunde beträgt 3,5 bis 4 Baht. Jedoch können zusätzliche Kosten entstehen, je nachdem welchen Typ Klimaanlage das Gebäude benutzt. Sogenannte wassergekühlte Systeme verursachen zusätzlichen Kosten (in der Regel 30 bis 35 Baht pro qm).

Die Installation von Telefon und Internet kostet pro Leitung zwischen 4.000 bis 8.000 Baht. Darüber hinaus ist eine Kaution von 10.000 bis 25.000 Baht zu hinterlegen, da die Telefonleitungen vom Eigentümer angemeldet werden und dieser im Falle der Nichtbezahlung durch den Mieter haftet. Die Kaution ist nach Mietende zurückzuzahlen.

Sehr wichtig sind die Parkplätze. Normalerweise kostet ein Stellplatz zwischen 1.000 und 2.000 Baht im Monat. Jedoch bekommt man für jede 100 qm Bürofläche einen kostenlosen Parkplatz.

Steuern

Das thailändische Steuerrecht ist im Revenue Code niedergelegt. Es bildet die rechtliche Grundlage für die nachfolgend erläuterten Steuerarten:

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer beträgt 30 % des Gewinns. Die Körperschaftssteuer ist jedoch reduziert für kleine und mittelständische Betriebe bis zu einem paid-up capital von 5 Millionen Baht (seit dem 1.1.2002). Danach werden Gewinne gestaffelt wie folgt besteuert:

Gewinne bis 1 Million 20 %
Gewinne von 1 Million bis 3 Millionen 25 %
Gewinne über 3 Millionen 30 %

Betrieblich veranlasste Ausgaben können zu unterschiedlichen Sätzen vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden. Verlustvorträge (sog. Carry-loss forward) sind bis zu fünf aufeinander folgenden Jahren möglich. Das thailändische Steuerrecht sieht Abschreibungen von Vermögensbestandteilen vor, die zwischen 5 und 20 Jahren betragen.

Steuern sind halbjährlich innerhalb von 150 Tagen nach Abschlußdatums des sechsmonatigen Abrechnungszeitraums fällig. Die Abrechnungsperiode beträgt 12 Monate. Geprüfte Jahresabschlüsse sind den Steuererklärungen beizufügen.

Körperschaftspflichtige Unternehmen müssen eine halbjährliche Erklärung einreichen und 50 % der geschätzten Jahreseinkommensteuer bis Ende des achten Monats des Abrechnungszeitraums vorauszahlen. Wenn man die Bezahlung der geschätzten Steuer versäumt oder weniger als 25 Prozent zahlt, ist eine Gebühr von 20 % des Defizitbetrages zu entrichten.

Bei Nichteinreichen einer Steuererklärung, bei verspäteter Steuererklärung oder bei einer Steuererklärung, die falsche oder unzureichende Informationen enthält, können verschiedene Bußgelder fällig werden. Bei Versäumnis eine Steuererklärung einzureichen oder dem Nichtnachkommen einer Aufforderung, die fällige Steuer zu bezahlen, kann die Strafgebühr doppelt so hoch sein wie die fällige Steuer.

Einkommenssteuer

Jede natürliche Person, ob mit Wohnsitz in Thailand oder nicht, ist einkommenssteuerpflichtig, soweit die Einkünfte in Thailand oder aus Thailand bezogen worden sind.

Ausländische Einkünfte unterliegen ebenfalls der thailändischen Einkommenssteuer, wenn die Person sich länger als 180 Tage in Thailand aufhält.

Die Einkommenssteuer ist gestaffelt:

Nettojahreseinkommen (Baht) Steuersatz (%)
80.001 bis 100.000 5 %
100.001 bis 500.000 10 %
500.001 bis 1.000.000 20 %
1.000.001 bis 4.000.000 30 %
> 4.000.001 37 %

Einkommenssteuererklärungen müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Steuerjahr abgegeben werden.

Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus den gesamten persönlichen Einkünften minus den im Gesetz vorgesehenen Abzugsposten. Dazu gehören die persönlichen Freibeträge und Steuerabzüge.

Von dem zu versteuernden Einkommen sind insbesondere folgende Freibeträge vorgesehen:

Steuerzahler 30.000 Baht
Steuerzahlers Ehepartner 30.000 Baht
Schulpflichtige Kinder (bis zu drei Kinder ) 15.000 Baht
Zinsen für Wohnungsbaudarlehen 10.000 Baht

Ein Standardabzug von 40 %, aber nicht mehr als 60.000 Baht, wird für Einkommen von Erwerbstätigkeit oder geleisteten Diensten oder Einkommen von Urheberrechten gewährt.

Weiterhin können von der Einkommenssteuer Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne vom Verkauf von Wertpapieren bis zu 40 % aber nicht mehr als 60.000 Baht abgezogen werden, von Mieteinkommen bis zu 30 %.

Withholding Tax

Die sog. Withholding Tax ist keine weitere Steuer, sondern eine Steuererhebungsform für bestimmte Einkünfte. (Korrekterweise müsste die Bezeichnung withholding rate sein). Einige Einkunftsarten müssen unverzüglich an das Finanzamt abgeführt werden.

Wichtigstes Beispiel ist die Einkommenssteuerabführung für gezahlte Gehälter. Der Unternehmer muss die anfallende Einkommensteuer an die ausgezahlten Löhne seiner Mitarbeiter direkt an das Finanzamt weiterführen. Die Steuerzahler erhalten von dem Finanzamt sog. tax credits (Steuergutschriften), die am Ende des Steuerjahres auf die Steuer angerechnet werden.

Weitere relevante Einkunftsarten sind Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sowie von geleisteten Dienste. 5 % des Einkommens aus Miete und Pacht müssen an das Finanzamt umgehend abgeführt werden. Dasselbe gilt für Einkünfte aus Dienstleistungen (Services). Die Withholding tax beträgt 3 %.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Seit 1992 gibt es eine der deutschen Regelung vergleichbaren Mehrwertsteuer. Ab dem 1.10.2003 beträgt sie 10 %. Die Mehrwertsteuer ist monatlich abzuführen und errechnet sich folgendermassen:
Eingenommene Mehrwertsteuer durch Verkauf/Dienstleistung – der bezahlten Mehrwertsteuer für gewerblich veranlasste Käufe/ Dienstleistungsinanspruchnahme = zu bezahlende Mehrwertsteuer bzw. Rückerstattung.

Falls Mehrwertsteuer geschuldet wird, muss der Unternehmer spätesten 15 Tage nach Monatsende den Betrag begleichen.

Auf einigen Umsätzen fällt keine Mehrwertsteuer (0 %) an. Die wichtigsten seien hier genannt:

Weitere Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit (Auswahl):

Wichtig für den Nachweis be- oder gezahlter Mehrwertsteuer ist die Rechnung. Eine ordnungsgemässe Rechnung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer fällt bei bestimmten Verträgen (Transaktionen) an, wie z.B. Kaufvertrag über eine Immobilie an oder bei einem Mietvertrag mit einer längeren Laufzeit als drei Jahre. Der Steuersatz hängt von der Art der Transaktion und der Natur des Vertrages ab.

Immobiliensteuer

Der Vermieter eines Grundstückes, Hauses oder einer Wohnung hat 12,5  % von der Bruttomiete an das Finanzamt abzuführen.

Es gibt eine sog. Grund- und Bodensteuer. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Eigentümer, die das Grundstück als Wohnung oder für bestimmte gewerbliche Zwecke nutzen, sind von der Steuerpflicht befreit.

Kraftstoffsteuer

Ebenso wie in Deutschland unterliegt Kraftstoff wie Benzin, Diesel, Gas usw. der Steuer.

Sonderverbrauchssteuer (Luxussteuer)

Auf Tabak und Alkohol fallen hohe Steuern an. Ebenso auf größere Pkw (in der Regel über 2.500 ccm), Yachten, bestimmte Klimaanlagen usw.

Versicherungsschutz

Den rechtlichen Rahmen bieten drei Gesetze. Diese sind: Gesetz über Versicherungen (Ausnahme Lebensversicherungen "Non-Life Insurance Act"), Gesetz über Lebensversicherung und Gesetz über den Schutz Verkehrsteilnehmern bei Unfällen (Protection for Motor Vehicle Accident Victims Act).

Empfohlene Versicherungen

Es gibt nur zwei Pflichtversicherungen in Thailand. Zum einen die Pkw- Haftpflichtversicherung und die Workmens Compensation Fund, eine Versicherung für Unternehmen, die mehr als einen Mitarbeiter haben.

Existenzgründer müssen daher keine Pflichtversicherungen abschließen. Es liegt im Ermessen des Unternehmers inwieweit dieser Versicherungen abschließen möchte.

Es gibt eine Reihe von sogenannten Unternehmensversicherungen (Commercial Insurances). Die Raten und Bedingungen sind zahlreich, so dass auch eine durchschnittliche Kostendarstellung nicht sinnvoll erscheint.

Eine gute Möglichkeit individuelle Policen und Raten abzufragen bietet die Website von http://www.royalsun.co.th. Auf dieser werde detailliert alle erforderlichen Angaben (je nach Versicherungstyp) abgefragt und eine sog Quote erscheint. Jedoch handelt es sich dabei um die Raten der Versicherung Royalsun. Diese kann als Vergleichsmaßstab dienen und von Nutzen sein.

Bei internationalen Transporten von Gütern sind zumeist Versicherungen gegen Verlust und Schaden abzuschließen.

Rechtsschutzversicherung sind im Gegensatz zu Deutschland völlig unüblich. Anwaltskanzleien sind darauf nicht eingestellt.

Kosten der Versicherungen

Da die Versicherungspolicen von einer Fülle von Umständen abhängen ist es unmöglich durchschnittliche Preise anzugeben. Um einen Einblick zu bekommen und zumindest teilweise einen Vergleichsmaßstab zu haben, werden einige Versicherungen und ihre Preise dargestellt.

Unfallversicherungen sind relativ günstig. Unterschieden wird welchen Beruf man ausübt. Berufe, die ein höheres Arbeitsrisiko mit sich führen sind verständlicherweise teurer.

Diese Policen umfassen mehrere Versicherungsfälle wie Tod, dauerhafte Behinderung, Opfer eines Verbrechen. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles wird eine fixe Summe ausbezahlt, beispielsweise bei Tod oder Behinderung zwischen 200.000 und 1.000.000 Baht. Unfallversicherungen decken auch einen Teil der veranlassten medizinischen Kosten zwischen 20.000 und 80.000 Baht. Unfallversicherungen kosten zwischen 800 und 3.000 Baht jährlich.

Empfohlene Versicherungsanbieter

Die größten Versicherungsgeber werden im folgenden aufgelistet. Diese bieten umfassenden Versicherungsschutz. Von der Lebensversicherung, über die Haftpflichtversicherung bis zur Krankenversicherung.

AIA Thailand
http://www.aia.co.th
181/19 Surawong Road, Bangrak
Bangkok 10500
Tel.: 634-88 88
Fax: 236-64 52

Thai Life
http://www.thailife.com
Thai Life Insurance Building,
123 Ratchadaphisek Road,
Din Dang, Bangkok 10320,
Tel.: 236 00 35, 237 46 46
Fax: 236 13 46/13 76

Ayudhya Allianz C.P. Life
http://www.ayudhyaallianzcp.co.th
Ayudhya Allianz C.P. Life Public Company Limited
17th Floor, Ploenchit Tower
898 Ploenchit Road
Bangkok 10330
Tel.: 66 (0) 23 05-70 00
Fax: 66 (0) 22 63-03 13

Ocean Life Insurance
http://www.oli.co.th
Ocean Life Insurance Co.,Ltd
170/74-83 Ocean Tower 1 Bldg  Rachadapisek Rd
Klongtoey, Bangkok 10110
Tel.: 0-22 61-23 00
Fax: 0-22 61-33 44
E-Mail: info@oli.co.th

Muang Thai Insurance
http://www.mtins.co.th
Muang Thai Insurance Co.,Ltd.
252/81-84 Tower 2 Muang Thai-Phatra Complex 11-12th Floor
Rachadaphisek Road., Huay Kwang Bangkok 10320
Tel.: (02) 693-34 56
Fax: (02) 693-27 66
E-Mail: enquiry@mtins.com

Bangkok Life Assurance
http://www.bla.co.th
23/115 Royal City Avenue,
Rama 9 Road,
Bangkok 10320,
Tel.: 0-22 03-00 55, 0-26 41-55 99
Fax: 0-22 03-00 44 , 0-26 41-55 66
E-Mail: csc@bla.co.th

Thai Prasit Insurance Co., Ltd.
295 Siphaya Road, Bangrak, Bangkok 10500
Tel.: 236-00 35, 236-86 35 - 8, 237-46 46
Fax: 236-1376

On-line Anbieter von Versicherungen (keine Unternehmensversicherungen)
http://www.royalsun.co.th

BUPA Blue Cross (Krankenversicherung)
http://www.bupathailand.com
9th Floor, Q.House Convent Building
38 Convent Road, Silom, Bangkok 10500
Tel.: (662) 234 77 55
Fax: (662) 234 56 67

Mitarbeiter

Finden von Mitarbeitern

Das Auffinden und Einstellen von Personal gestaltet sich in Thailand nicht viel anders als in Deutschland. Zur Frage wie man als Unternehmer geeignetes Personal findet, gelten die Ausführungen unter Punkt Stellenvermittlung.

Die billigste Variante ist über den Freundes- und Bekanntenkreis nachzufragen. Diese Methode ist jedoch nicht immer empfehlenswert, da die Ablehnung von Personen, die über Verwandte, Bekannte oder Freunde vermittelt wurden, schwieriger ist und den Unternehmer in seiner Entscheidungsfreiheit möglicherweise einschränkt.

Stellenanzeigen über die angegebenen Internetseiten und Zeitungen sind geeigneter wenn qualifiziertes Personal gesucht wird. Die Einschaltung eines "Headhunters" ist dann sinnvoll wenn man hochqualifizierte Arbeitnehmer sucht.

Arten des Anstellungsverhältnisses

Das Anstellungsverhältnis kann abhängig oder unabhängig sein, sprich Arbeitnehmer oder freier Mitarbeit/Honorarbasis. Bei angestellten Arbeitnehmer fallen abzuführende Sozialabgaben an. Freie Mitarbeiter dagegen arbeiten auf Rechnung. Darauf fällt Mehrwertsteuer an. Freie Mitarbeit ist in thailändischen Unternehmen nur dann üblich wenn es sich um ein kurzfristiges Projekt oder eine bestimmte spezielle Dienstleistung handelt. Die Regel ist die Arbeitnehmerschaft.

Sozialabgaben

Zu den anfallenden Sozialabgaben und Beiträgen zur Rentenversicherung ausführlich im nächsten Punkt.

Renten- und Sozialversicherungssystem

Sozialversicherung

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Angestellten hat Sozialabgaben abzuführen. Diese betragen 3 % des Lohngehaltes und werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der abzuführende Gesamtbetrag ist dabei auf 450 Baht begrenzt.

In die Versicherung (Social Security Fund) zahlen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierung jeweils zu einem Drittel ein. Die Abgaben sind an das Social Security Office bis zum 15. des nächsten Monats zu entrichten. Zahlt der Arbeitgeber diese Beiträge nicht ein, so muss er dies nachträglich mit einem Aufschlag tun.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen beim Social Security Fund anzumelden. Nicht sozialversicherungsverpflichtet sind Saisonarbeiter im Agrar- und Fischereibereich, Angestellte im öffentlichen Dienst und Angestellte internationale Organisationen.

Social Security Office
88/28 Moo 4 Thanon Tivanonth
Nonthaburi 11000
Tel.: +66-2-968 98 80 97
Fax: +66-2-526 06 58
E-mail: info@sso.molsw.go.th
Homepage: http://www.sso.molsw.go.th

Die Versicherten bzw. deren Angehörige haben grundsätzlich bei nicht berufsbedingter Krankheit, Invalidität, Schwangerschaft und Tod des Versicherten Ansprüche auf Leistungen der Versicherung:

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung gewährt dem Arbeitnehmer eine Pensionszahlung ab dem 55. Lebensjahr, wenn 15 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Der Versicherte hat danach einen Rentenanspruch in Höhe von 15 % des Durchschnittsgehalts der letzten 60 Monate. Bei einer Beitragszahlung über einen längeren Zeitraum hinweg, erhöht sich die Rente um jeweils 1 % für jedes weitere Beitragsjahr.

Private Vorsorge im thailändischen Sinne ist der Abschluss einer Lebensversicherung. Dazu kann man sich bei den oben aufgeführten Versicherungsagenturen informieren.

Anfallende Kosten

Kosten für eine Unternehmensgründung

Die Kosten für Unternehmensgründung liegen zum einen in der Registrierungsgebühr und in den Anwaltskosten für die Anfertigung der für die Unternehmensgründung notwendigen Unterlagen (vor allem bei Co, Ltd.).

Die Registrierung des Memorandum kostet 500 Baht Grundgebühr. Pro 100.000 Baht registrierten Kapitals werden 50 Baht addiert. Der Höchstbetrag ist 25.000 Baht.

Die eigentliche Firmenregistrierung kostet mindestens 5000 Baht. Pro 100.000 Baht registriertes Kapital werden 500 Baht veranschlagt.

Das Anwaltshonorar liegt zwischen 10.000 und 30.000 Baht.

Überblick über typische Unternehmenskosten
Registrierung (Angaben in Baht)  
Unternehmen (Dauer 15 Tage) 35.000
Gewerbeerlaubnis für Ausländer 120.000
Zweigstelle (Dauer 15 Tage) 50.000
Fabriklizenz (Dauer 30 Tage) 85.000
   
Buchhaltung (Angaben in Baht)  
Steuererklärungen und Mehrwertsteuer 3.000 (monatlich)
Buchhaltung und Buchprüfung ca. 15.000 (monatlich)
Übersetzungen, Berechtigungen 800 (pro Seite)
Jährliche Buchprüfung ab 20.000 
Verträge und Vereinbarungen ab 15.000 
   
Büromieten Innenstadtgebiet (Angaben in Baht)  
Klasse A 450 (US$ 10,7)
Klasse B 300 (US$ 7,9)
   
Büromieten Nicht-Innenstadt-Gebiet (Angaben in Baht)  
Klasse A 330 (US$ 8,8)
Klasse B 250 (US$ 7,1)
Mieten sind inklusive Verwaltungsgebühren und Klimaanlagen. Der mietfreie Zeitraum liegt zwischen drei und sechs Monaten. Klasse A bezeichnet ein besseres Grundstück, Klasse B ein etwas weniger gutes.  
   
Kosten für Kommunikationsmittel (Angaben in Baht)  
Installationsgebühr pro Apparat6.000 bis 250.000
Kabelmietgebühr pro Apparat monatlich1.000 bis 27.500
Kaution3.000
monatliche Miete für Mobiltelefon1.250
  

Banken- und Kreditsystem

Das Bankensystem

Thailändische Banken

Das Bankensystem in Thailand entspricht internationalen Standard. Durch eine Vielzahl von Banken ist der Wettbewerb untereinander gesichert und die Versorgung in den Städten und Kommunen ausreichend.

Die wichtigsten thailändischen Banken sind:

In ganz Bangkok und Thailand sind sogenannte ATM-Automaten aufgestellt, so dass Abheben von Bargeld mit der Kreditkarte bzw. der EC- Karte kein Problem ist.

Ausländische Banken

Eine Reihe von deutschen Banken, wie die Deutsche Bank, Bayerische Landesbank, Dresdner Bank und die Commerzbank haben Niederlassungen in Bangkok. Diese sind jedoch nur Repräsentationsbüros bzw. nicht für den privaten Kundenverkehr zugänglich.

Als eine der wenigen ausländischen Banken hat die Citibank eine Filiale in der Sathorn Road.

Zinsen

Bei Privatpersonen bewegen sich Spargutzinsen in der Regel bei 1,5 % und 3 %. Bei juristischen Personen liegen sie jedoch deutlich darunter: zwischen 0,25 % und 0,75 %. Für Festgeld (1 Jahr) erhält man durchschnittlich 3,25  % bis 4,50 % Zinsen.

Kreditzinsen sind mit durchschnittlich 10 % bis 12 % relativ niedrig. Der effektive Zinssatz beträgt jedoch 15 % bis 18 %.

Ausländische Währungen können der Höhe nach unbegrenzt nach Thailand eingeführt werden. Das gilt nicht für die Ausfuhr von Baht. Außer den Nachbarstaaten und Vietnam (500.000 Baht) dürfen lediglich 50.000 Baht außer Landes gebracht werden.

Kleinkredite und Starthilfen für Selbständige

Die thailändische Regierung unterstützt in den letzten Jahren zunehmend Selbständige und Kleinunternehmer. Neben Steuervorteilen für kleine und mittelständische Unternehmen bieten einige staatliche Institutionen und Banken Beratung und finanzielle Hilfen an.

Dazu gehören insbesondere:

Die Small Industry Finance Corporation bietet neben speziellen Förderprogrammen und Krediten auch Schulungskurse für Unternehmer und Selbständige an.

Kredite zu besonders günstigen Zinsen (3,5 % pro Jahr) und Konditionen bietet vor allem die Goverment Savings Bank an. Sie bietet darüber hinaus einen sofortigen Kleinkredit von 15.000 Baht an, der monatlich mit 1.000 Baht getilgt werden muss. Bedingung ist, dass drei Personen für den Schuldner bürgen.

Eine wichtige Rolle spielt auch die Small Industry Credit Guarantee Corporation, die für von Banken geforderte Sicherheiten bei einer Kreditaufnahme eines Kleinunternehmers bürgen.

Kreditprogramme von Banken

Die Kreditzinsen sind mit durchschnittlich 10 % bis 12 % relativ niedrig. Der effektive Zinssatz beträgt jedoch 15 % bis 18 %.

Der Mindestbetrag eines Kredits ist in der Regel nicht unter 10.000 Baht. Die Banken setzen jedoch Grenzen in Bezug auf die Höhe der Kredite. In der Regel liegt die Darlehenssumme bei sogenannten kleinen Geschäftskrediten nicht höher als 10 Millionen Baht.

Die Voraussetzungen der Government Savings Bank können als Messlatte angesehen werden. Die Bedingungen und Anforderungen anderer Banken sehen in der Regel nicht viel anders aus.

Geschäftskredite ("credit/loan for businesses")

Einen Geschäftskredit erhält man für geschäftliche Vorhaben. Daher müssen Geschäftsidee und Geschäftsplanung hinreichend dargestellt werden. Je größer das Kreditvolumen, desto detaillierter müssen die Angaben dargelegt werden.

Grundvoraussetzung

Es sind zwei Arten von Krediten zu unterscheiden: der sogenannte "Overdraft loan" und das langfristige ("traditionelle") Darlehen. Beim "Overdraft loan" handelt es sich um einen gewährten Überziehungskredit, der nur möglich ist, wenn gleichzeitig ein Geschäftskonto bei der betreffenden Bank existiert. Der Überziehungskredit ist jedoch innerhalb eines Jahres auszugleichen. Der langfristig gewährte Kredit jedoch hat eine maximale Dauer von 10 Jahren.

Die Darlehenszinsen errechnen sich von entweder der Minimum Loan Rate (MLR) bzw. der Minimum Overdraft Rate (MOR) plus nicht mehr als 3,5 %. Die Minimum Loan Rate und die Minimum Overdraft Rate betragen ungefähr 6 %.

Sicherheiten

Es hängt vom Umfang des Kredites und der Art des Geschäftsvorhabens ab, welche Sicherheiten verlangt werden. Die Government Savings Bank erkennt 4 verschiedene Sicherheiten an.

Verschuldung

Die private Verschuldung hat seit der Krise 1997 dramatische Züge angenommen. Viele Firmen und Privatpersonen, die Kredite in Anspruch nahmen, konnten und können ihre Schulden nicht begleichen. Der Betrag beläuft sich auf 45 Milliarden Euro.


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